Geld an Freund geliehen! Was tun?

7. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
autokauf123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)
Geld an Freund geliehen! Was tun?

Hallo liebe 123rechtler :)

Habe einem einigermassen guten Freund (dachte ich zumindest) Geld geliehen.

5.000Euro um genau zu sein. Keine Summe auf die man so einfach verzichten möchte.

Ich habe ihm das ganze per Banküberweisung überwiesen und als Verwendungszweck "Darlehen" reingeschrieben.

Nach 3 Wochen wollte er mir das Geld wieder geben.
Es sind mittlerweile 3 Monate vergangen.

Wie man es eben so kennt, man wird immer vertröstet.
Ich habe ausserdem diverse SMS wie " sorry, Geld kriegst du diese Woche noch" etc.

E-Mails habe ich ebenfalls.

Wie stehen meine Chancen mit anwaltlicher Hilfe vorzugehen?
Ich mach mir langsam Sorgen um mein Geld.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Look4U
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

ich empfehle dir einen gerichtlichen mahnbescheid über 5000 Euro zu beantragen. da keine zinsabsprache getroffen wurde würde ich im mahnbescheid max. 4% zinsen angeben. leider hast du ja auch keine schriftliche vereinbarung bis wann das darlehen hätte zurück bezahlt werden müssen. gibt es zeugen das innerhalb von 3 monaten rückzahlung vereinbart war?
wenn ja - zinsen ab 4.monat angeben
ein mahnbescheid formular kannst du in jedem guten schreibwarengeschäft kaufen. eine ausführliche anleitung ist beigefügt.
ich empfehle dir darüber hinaus sofort per einschreiben/rückschein den schuldner anzuschreiben und diesem gegenüber das darlehen zu kündigen mit termin zum......x datum und diesen aufzufordern bis zu diesem termin das darlehen zurück zu zahlen

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
autokauf123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi Look4u,

danke für die Tipps. Weißt du denn etwa wie die Chancen stehen, wenn diese Angelegenheit vor Gericht kommen sollte?
Meine Freundin ist Zeugin. Sie hat das Gespräch mit verfolgt.

Ich befürchte nur, auf den ganzen Kosten sitzen zu bleiben, wenn er sich einen guten Anwalt schnappt und sich da herausboxt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

quote:
gibt es zeugen das innerhalb von 3 monaten rückzahlung vereinbart war?


Das wäre ja auch unnötig, wenn das Darlehen jetzt fällig gestellt wird, dann gilt auch ohne Vereinbarung eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten; d.h. dann wäre ab heute in 3 Monaten die Rückzahlung fällig und die Gegenseite sofort in Verzug und müßte evtl. Rechtsverfolgungskosten tragen.

quote:
Meine Freundin ist Zeugin. Sie hat das Gespräch mit verfolgt.


Das wäre ja unerheblich, solange du die Darlehensgabe beweisen kannst (Überweisung) und die Gegenseite nicht die Rückzahlung.

quote:
Ich befürchte nur, auf den ganzen Kosten sitzen zu bleiben, wenn er sich einen guten Anwalt schnappt und sich da herausboxt.


Auf den Kosten (Gericht plus ggfs. eigener Anwalt) bleibst du nur sitzen, wenn die Gegenseite bei Klageerhebung noch nicht in Verzug war (und den Anspruch sofort anerkennt) oder pleite ist. Die Anwaltskosten der Gegenseite müßtest du nur tragen, wenn du unterliegst, wovon ja nach deiner Schilderung eher nicht auszugehen ist. Auch ein "guter Anwalt" kann ein bestehendes Darlehen nicht weghexen.

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