Hallo, ich weiß im Nachhinein dass es eine blöde Idee war, jedoch besteht nun folgendes Problem:
Meine Frau liest in der Apotheke ein Medikament anschreiben, wie auch öfters zuvor (ohne Probleme). Als sie das Medikament wie vereinbart zahlen wollte verspätete sich der Bus in die Stadt und wir standen vor einer Geschlossenen Apotheke, Also beschrieb meine Frau einen Brief - Kuvert mit der Aufschrift : „Zahlung Rechnung Familie ….." und warf diesen, mit Geld im Innernen in den Briefkasten. Heute ruft die Apotheke an und beanstandet die noch offene Rechnung. Die Apotheke hat kein Geld erhalten.
Ich kann natürlich nicht bezeugen ob jemand in der Apotheke Lange Finger bekommen hat, jedoch scheint mir das am Wahrscheinlichsten.
Natürlich will ich hier keinen zu Unrecht beschuldigen und verweise nochmals darauf, dass es sich NUR um eine Vermutung handelt.
Wie ist hier die Rechtslage?
-- Editiert von 91Darween91 am 30.04.2018 17:16
Geld aus Briefkasten verschwunden, was nun?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
ihr schuldet immer noch die Zahlung, oder ihr könnt bewesisen, dass chon gezahlt wurde...
Naja wir waren beide da, also kann ich es beuzeugen, das sie das Geld im Kuvert eingworfen hat.
-- Editiert von 91Darween91 am 30.04.2018 17:40
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Der Schuldner muss dem Gläubiger die Zahlung nachweisen können.
Rein theoretischh könnte dazu die Aussage des Ehemannes dienen.
Wobei es durchaus auf Glaubwürdigkeitsprobleme stoßen könnte. Zum einen weil er der Ehemann ist, zum anderen weil es schon ein merkwürdiger Zufall ist, das man ausgerechnet da einen Briefumschlag dabei hatte.
Problem: Geld in den Briefkasten zu werfen ist durchaus grob fahrlässig, da es leicht zu entwenden ist. Womit dann auch die Aussage das das Geld eingeworfen wurde nutzlos wäre, da der Einwurf den Schuldner nicht von der Haftung entbinden würde.
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