Geld aus Briefkasten verschwunden, was nun?

30. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)
Geld aus Briefkasten verschwunden, was nun?

Hallo, ich weiß im Nachhinein dass es eine blöde Idee war, jedoch besteht nun folgendes Problem:

Meine Frau liest in der Apotheke ein Medikament anschreiben, wie auch öfters zuvor (ohne Probleme). Als sie das Medikament wie vereinbart zahlen wollte verspätete sich der Bus in die Stadt und wir standen vor einer Geschlossenen Apotheke, Also beschrieb meine Frau einen Brief - Kuvert mit der Aufschrift : „Zahlung Rechnung Familie ….." und warf diesen, mit Geld im Innernen in den Briefkasten. Heute ruft die Apotheke an und beanstandet die noch offene Rechnung. Die Apotheke hat kein Geld erhalten.
Ich kann natürlich nicht bezeugen ob jemand in der Apotheke Lange Finger bekommen hat, jedoch scheint mir das am Wahrscheinlichsten.
Natürlich will ich hier keinen zu Unrecht beschuldigen und verweise nochmals darauf, dass es sich NUR um eine Vermutung handelt.

Wie ist hier die Rechtslage?




-- Editiert von 91Darween91 am 30.04.2018 17:16

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

ihr schuldet immer noch die Zahlung, oder ihr könnt bewesisen, dass chon gezahlt wurde...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)

Naja wir waren beide da, also kann ich es beuzeugen, das sie das Geld im Kuvert eingworfen hat.

-- Editiert von 91Darween91 am 30.04.2018 17:40

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Der Schuldner muss dem Gläubiger die Zahlung nachweisen können.
Rein theoretischh könnte dazu die Aussage des Ehemannes dienen.
Wobei es durchaus auf Glaubwürdigkeitsprobleme stoßen könnte. Zum einen weil er der Ehemann ist, zum anderen weil es schon ein merkwürdiger Zufall ist, das man ausgerechnet da einen Briefumschlag dabei hatte.


Problem: Geld in den Briefkasten zu werfen ist durchaus grob fahrlässig, da es leicht zu entwenden ist. Womit dann auch die Aussage das das Geld eingeworfen wurde nutzlos wäre, da der Einwurf den Schuldner nicht von der Haftung entbinden würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.