Geld einklagen

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519821-80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld einklagen

Mal eine Frage?
Habe bei einer geschäftsfrau einen Massage Raum und einen Verkaufs stand gebaut.
Mir wurde versprochen das ich Geld dafür bekäme was bis zu den heutigen Datum nicht erfolgt ist. Habe das als Privatperson gemacht mir aber trotzdem die std auf geschrieben

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go519821-80):
Mal eine Frage?

Gerne. Dazu ist das Forum (u.a.) da.

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#2
 Von 
go519821-80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann ich mich verhalten oder welche Schritte kann ich machen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go519821-80):
Wie kann ich mich verhalten oder welche Schritte kann ich machen
In Anbetracht der Tatsache, dass der BGH, salopp gesagt, entschieden hat, dass aus Schwarzarbeit kein Zahlungsanspruch erwächst, bliebe nur übrig, dem Auftraggeber, im Rahmen der sonstigen Gesetze, so lange auf die Nerven zu gehen, bis er freiwillig eine Zahlung leistet.
Eine Zivilklage oder eine Anzeige ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch aussichtslos.

-- Editiert von NaibaF123 am 19.07.2019 12:13

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Was soll mit "Habe das als Privatperson gemacht" gemeint sein???
Ich unterstelle mal nicht Schwarzarbeit - dann gibt es keinen Zahlungsanspruch, den man durchsetzen könnte.

Ansonsten steht als allererstes an: Forderung stellen > d.h. aufgrund der Vereinbarung eine Rechnung stellen

Wenn die gestellte Forderung/Rechnung dann nicht fristgemäß bezahlt worden ist, der Schuldner in Verzug mit seiner Zahlung ist, dann kann auf Grundlage der Forderung/Rechnung auf Zahlung geklagt werden. Für Erfolgsaussichten sollte man natürlich auch die Anspruchsgrundlage seiner Forderung beweisen können - z.B. durch ein entsprechendes Schriftstück (Vertrag/Auftragserteilung).

Für deine Forderungsstellung/Rechnung ist es völlig egal, wie du dich nennst ("Privatperson").
Allerdings gilt es dabei einiges zu beachten und natürlich sind Einnahmen dem Finanzamt anzugeben - siehe z.B.
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/fuehren/rechnungen-schreiben/rechnungen-privatperson/
https://www.everbill.com/privat-rechnungen-schreiben/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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