Mal eine Frage?
Habe bei einer geschäftsfrau einen Massage Raum und einen Verkaufs stand gebaut.
Mir wurde versprochen das ich Geld dafür bekäme was bis zu den heutigen Datum nicht erfolgt ist. Habe das als Privatperson gemacht mir aber trotzdem die std auf geschrieben
Geld einklagen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatMal eine Frage? :
Gerne. Dazu ist das Forum (u.a.) da.
Wie kann ich mich verhalten oder welche Schritte kann ich machen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In Anbetracht der Tatsache, dass der BGH, salopp gesagt, entschieden hat, dass aus Schwarzarbeit kein Zahlungsanspruch erwächst, bliebe nur übrig, dem Auftraggeber, im Rahmen der sonstigen Gesetze, so lange auf die Nerven zu gehen, bis er freiwillig eine Zahlung leistet.ZitatWie kann ich mich verhalten oder welche Schritte kann ich machen :
Eine Zivilklage oder eine Anzeige ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch aussichtslos.
-- Editiert von NaibaF123 am 19.07.2019 12:13
Was soll mit "Habe das als Privatperson gemacht" gemeint sein???
Ich unterstelle mal nicht Schwarzarbeit - dann gibt es keinen Zahlungsanspruch, den man durchsetzen könnte.
Ansonsten steht als allererstes an: Forderung stellen > d.h. aufgrund der Vereinbarung eine Rechnung stellen
Wenn die gestellte Forderung/Rechnung dann nicht fristgemäß bezahlt worden ist, der Schuldner in Verzug mit seiner Zahlung ist, dann kann auf Grundlage der Forderung/Rechnung auf Zahlung geklagt werden. Für Erfolgsaussichten sollte man natürlich auch die Anspruchsgrundlage seiner Forderung beweisen können - z.B. durch ein entsprechendes Schriftstück (Vertrag/Auftragserteilung).
Für deine Forderungsstellung/Rechnung ist es völlig egal, wie du dich nennst ("Privatperson").
Allerdings gilt es dabei einiges zu beachten und natürlich sind Einnahmen dem Finanzamt anzugeben - siehe z.B.
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/fuehren/rechnungen-schreiben/rechnungen-privatperson/
https://www.everbill.com/privat-rechnungen-schreiben/
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten