Geld geschenkt bekommen

15. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
TimB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Geld geschenkt bekommen

Guten Abend
Ich weiß nicht ob mein Anliegen hier richtig ist.
Mein Problem:
Meine Frau und ich haben von unserem Vermieter 6000 euro geschenkt bekommen.
Grund:Er hat erfahren das es uns Finanziell nicht gut geht.
Also haben wir das Geld angenommen.
Bei der Geldübergabe,(was bei uns in der Wohnung statt fand)
waren als Person anwesend:Meine Frau,mein Vermieter,deren Frau und Ich.
Das Geld wurde bar übergeben ohne etwas zu unterschreiben.

Jetzt verstehnen wir uns nicht mehr so gut(es sind ca.3Monate vergangen).Wir haben uns eine neue Wohnung gesucht und jetzt unsere alte Wohnung Fristgerecht gekündigt.
Jetzt will der Vermieter das Geld zurück haben.
Was wir auf der einen Seite verstehen aber auf der anderen Seite wiederum nicht.Bei dem Zeitpunkt der Geldübergabe haben wir uns so gut verstanden das der Vermieter sogar sagte:Ich bin ja selber schuld wenn Hier euch nach einem Jahr was anderes sucht.
Jetzt will er einen Anwalt einschalten und auch vor Gericht gehen,wenn es sein muss,hat er gesagt.
Wie sollen wir uns verhalten.?





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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 842x hilfreich)

Ganz in Ruhe abwarten, ob das nicht nur eine leere Drohung ist.
Um Ansprüche geltend machen zu können, müsste der Vermieter beweisen, dass das keine Schenkung sondern nur ein Darlehen war - hier steht jedoch anscheinend Aussage gegen Aussage.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:
hier steht jedoch anscheinend Aussage gegen Aussage


Das ist ja nun ein Mythos. Es kommt auf die Glaubwürdigkeit im Einzelfall an.

Was ist nun glaubwürdig, daß ein VM seinem nicht persönlich verbundenen M einfach mal 6 Mille schenkt? Würde er nicht eher Mietnachlaß "schenken"?
(Umgekehrt könnte man natürlich auch argumentieren, wäre es ein Darlehen gewesen, hätte jeder normale Mensch das schriftlich gemacht.)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo ,

quote:
Meine Frau und ich haben von unserem Vermieter 6000 euro geschenkt bekommen.


Und davon solltet ihr dann die Miete zahlen?

Verstehe!

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
TimB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Danke für die Antworten.
Nein die Miete sollte davon nicht bezahlt werden,da gab es nie Schwieriegkeiten,wurde immer überwiesen.
Er wußte das wir Schulden haben und ein Teil des Geldes wurde dann für die Schulden genommen.
Wir hatten zu dem Zeitpunkt ein gutes Verhältniss daher hat er uns das Geld geschenkt.
Er hat weder gesagt was wir damit machen sollen noch haben wir irgendetwas unterschrieben.


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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1436x hilfreich)


Hallo Tim B.,

Widerruf der Schenkung

Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

Was eine "schwere Verfehlung" ist, ist sehr von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig. Die Verfehlung muss vorsätzlich sein und hinsichtlich der Schwere ein gewisses Maß haben. Sie muss sich objektiv gegen den Schenker/dessen Angehörige richten und subjektiv eine tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung darstellen. Es muss mithin moralisch vorwerfbar sein. Der grobe Undank gegenüber dem Schenker muss sich aus der schweren Verfehlung ergeben.

Sie sehen also, dass es sehr von den jeweiligen Umständen im Einzelfall abhängt.

-- Editiert JuR am 22.08.2012 20:13

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