Geld überwiesen, es kam nie was an...

25. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schneebob
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)
Geld überwiesen, es kam nie was an...

Hallo,

ein Bekannter schrieb mich auf einer öffentlichen Plattform an ob ich Erfahrung mit Online-Überweisungen hätte.
Ich sagte ihm nein und er erzählte mir dass er jemandem Geld überweisen möchte aber es nicht Funktioniert und ob wir es bei mir Versuchen können.
Der Plan war er würde mir 150€(Im nachhinein stellte ich mir die Frage ob man das nicht auch mit 1€ hätte testen können-.-) überweisen und er holt mich von Daheim ab um in die Bank zu fahren um den Kontoauszug zu checken und ich ihm das vermeindlich überwiesene Geld zurückgebe.
Da ich mit ihm bisher keine Probleme hatte willigte ich ein und er holte mich ab und zeigte mir auf dem Handy die App/Homepage von seiner Bank in der die Überweisungsdaten angegeben waren.
Im nachhinein könnte man nicht sagen ob er die Überweisung durchgeführt hat oder ob das z.b. nur ein manipuliertes Bild war.
Fakt ist ich glaubte ihm und habe die 150€ abgehoben und ihm bar in die Hand gegeben, da uns erst in der Bank eingefallen ist dass die Überweisungen einen Tag Bearbeitung benötigen.

Nun habe ich vom besagten Zeitraum die Kontoauszüge vorliegen und es kam nie das Geld an und es ist mir nicht möglich Kontakt mit ihm auf zu nehmen.

Habe ich eine Möglichkeit wieder an mein Geld zu kommen?

Folgende Beweise liegen vor.
-Chatverlauf zwischen ihm und mir, Protokolliert ist die genaue Zeit und Datum, Es ist auch die Uhrzeit enthalten zu der er mich zuhause abgeholt hat um zur Bank zu fahren.
-Kontoauszug (Im gesamten Zeitraum, auch Wochen später ging keine Zahlung ein)
-Kontoauszug wo ersichtlich ist dass zu der verabredeten Uhrzeit 150€ von meinem Konto abgehoben wurden.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Habe ich eine Möglichkeit wieder an mein Geld zu kommen?


Rein praktisch würde ich vermuten, dein Bekannter ist pleite oder ein Junkie (oder beides), wenn er wegen läppischer 150 EUR so eine Betrugsnummer durchzieht.

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""

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hast du denn überhaupt nähere Informationen von ihm (Adresse usw.)?

@JuBiPe: Gerade wegen dem eigentlich niedrigen Betrag ist diese Masche wohl durchführbar. Ich vermute mal, dass er es deswegen riskiert, weil er so weit wie möglich anonym ist? Sprich: Dies ist vermutlich eine Internet.Bekanntschaft (daher meine Frage)?!?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
Schneebob
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

nein ich habe seine Adresse und seinen Namen.
Im nachhinein habe ich mich an einige Fakten erinnert:

-musste Kredit aufnehmen um Kaution für neue Wohnung und Möbel zu bezahlen
-Arbeitet als Produktionshelfer über eine Zeitarbeitsfirma
-Zahlt Raten für sein Auto ab

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nun, dann gilt eher das, was JuBiPe geschrieben hat. VIelleicht einmal den Gegenüber gezielt damit konfrontieren? Ankündigen, dass man ihn wegen Betrugs anzeigt und das kein Kavaliersdelikt ist, Kontoauszüge zu fälschen? Fragen, wann er das Geld zurückgibt.


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-- Editiert mepeisen am 26.06.2013 11:02

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#5
 Von 
Schneebob
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Wurde alles schon über das soziale Netzwerk schriftlich gemacht.
Er hat die Nachrichten auch gelesen, das wird mir ja angezeigt.
Hat aber nie darauf geantwortet.
Ihm sollte klar sein dass es mir ernst ist, da ich bisher seine Adresse nicht wusste und ihn darüber informiert habe dass ich sie habe.

Wie sollte ich dann vorgehen? Den Verlauf aus dem Chat ausdrucken und mit von der Bank den Kontoauszug als orginal beglaubigen lassen und damit zur Polizei gehen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Wie sollte ich dann vorgehen? Den Verlauf aus dem Chat ausdrucken und mit von der Bank den Kontoauszug als orginal beglaubigen lassen und damit zur Polizei gehen?

Zum Beispiel.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schneebob
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie groß sind die Chancen hier erfolgreich zu werden?
Welche kosten kommen auf mich zu?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie groß sind die Chancen hier erfolgreich zu werden?
Das Problem wird sein, dass du entweder die Geldübergabe beweisen musst, oder er sich verplappert.

Und dein Kontoauszug mit der Abhebung ist kein Beweis, das kannst ja auch du gewesen sein; ebenso wie du auch den Chat gefälscht haben könntest.

Wo wurde denn das Geld übergeben? In der - kameraüberwachten - Bank?

Außerdem, was bringt es dir, wenn er wirklich überführt werden kann? Wenn er nichts hat, wird er auch den Schaden nicht wieder gutmachen können (noch dazu muss er dann vielleicht eine Strafe zahlen).

quote:
Welche kosten kommen auf mich zu?
Keine.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schneebob
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Naja, also der Chat besteht auch noch Online, mit seinem Profil.
Da sollte es ja wohl nicht so schwer sein über IP und seine Email nach zu weisen dass das sein Accout ist und kein Fake.
Frage ist nur ob sich Vater Staat die Mühe macht.
Kameraaufnahmen wird es keine geben da er nicht mit in der Bank war.

Naja, soll man nur weil bei jemanden erstmal nichts zu holen ist einfach alles durchgehen lassen?
Wenn ich meinen Kredit bei der Bank nicht zahlen kann, wird sich auch mein Einkommen angesehn und alles was ich nicht zum überleben brauche eingezogen...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Naja, also der Chat besteht auch noch Online, mit seinem Profil.
Da sollte es ja wohl nicht so schwer sein über IP und seine Email nach zu weisen dass das sein Accout ist und kein Fake.
Erstens ist auch das nicht gesichert (es könnte alles gefälscht sein, von vorne bis hinten), und zweitens könnte er anführen, dass es zwar sein Account sei, aber genau dieser Chat nicht von ihm sei, sondern von einem Haker (von dir?). [Nicht das wir uns falsch verstehen, ich behaupte das nicht, sondern er könnte so argumentieren.]

quote:
Frage ist nur ob sich Vater Staat die Mühe macht.
Wegen 150 Euro eher nicht, da wird imho schnell mal auf den Privatklageweg verwiesen (und das kostet dann etwas). Öffentliches Interesse kann ich eigentlich auch nicht erkennen (es war ja ein Bekannter).

quote:
Kameraaufnahmen wird es keine geben da er nicht mit in der Bank war.
Schade. War auch nur so ein Gedanke, denn leicht dürfte es auch nicht sein, an solche Aufnahmen heranzukommen.
Warum er wohl nicht mit rein gegangen ist? :crazy:

quote:
Naja, soll man nur weil bei jemanden erstmal nichts zu holen ist einfach alles durchgehen lassen?
Nein, natürlich nicht, ich wollte dich nur vor zu hohen Erwartungen schützen.

quote:
Wenn ich meinen Kredit bei der Bank nicht zahlen kann, wird sich auch mein Einkommen angesehn und alles was ich nicht zum überleben brauche eingezogen...
Ja, dann ist bei dir aber noch was zu holen. Bei Betrügern ist das fast regelmäßig nicht der Fall (genau darum begehen sie ihre Taten ja).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und was viel wichtiger ist: Du hast den Kreditvertrag unterzeichnet und nachweisbar das Geld erhalten, (beispielsweise per Überweisung), das du da via Rate abbezahlst.

So blöd das ist: Die Hoffnung auf Bestrafung steigt mit der Zahl der Geschädigten oder der Schädigungssumme. Zugleich schwindet aber die Chance, dann etwas vom kleinen Kuchen abzubekommen und jemals etwas wieder zu sehen rapide.


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-- Editiert mepeisen am 26.06.2013 17:45

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Die Polizei bringt auch das Geld nicht wieder, das muss man sich dann mühsam einklagen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Eine Anzeige wegen Betrugs kann aber dazu führen, daß sich der nicht mehr auffindbare "Bekannte" plötzlich wieder materialisiert und die Rückzahlung anbietet.

Das habe ich vor Jahren bei einem nicht liefernden und sich totstellenden Ebay-Verkäufer so erlebt.

Die Summe war sogar unter 50 Euro, trotzdem hat die Polizei ermittelt.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Die Polizei bringt auch das Geld nicht wieder, das muss man sich dann mühsam einklagen ...

Das ist ja richtig, nur gibt es hier genug Indizien, dass der Betrüger wohl das Ganze nie wird zurückzahlen können. Zudem wäre eine Zivilklage bei Feststellen eines Betrugs ein Selbstläufer.

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#15
 Von 
Schneebob
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Also ich denke schon dass er es zurückzahlen könnte.

Aber ich vermute mal er denkt wenn er es ignoriert wird es keine Konsequenzen für ihn haben.

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