Geld verliehen - Kann ich rechtliche Schritte einleiten?

15. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andre F.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld verliehen - Kann ich rechtliche Schritte einleiten?

Hallo,
ich habe im letzten Jahr meiner damaligen Freundin 200 € geliehen. Im Laufe der Zeit hat sie mir 100 € zurückgezahlt.
Da wir uns mittlerweile aber getrennt haben und ich die anderen 100 € immer noch nicht habe, wollte ich mal fragen, was ich machen kann.
Es sind zwar nur "100 €", aber für einen Studenten ziemlich viel. Kann ich rechtliche Schritte einleiten falls sie nicht zahlen will und wie sind die Chancen auf Erfolg?

Ich weiß nicht, ob ich dass so in dieses Forum schreiben darf, aber ich hoffe einer von Euch bzw. von Ihnen kann mir weiterhelfen.
Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Gibt es was schriftliches, oder Zeugen für die Leihe??

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Einfach mal n Mahnbescheid einreichen!

Kostet bei 100 EUR gerade mal 12,50 EUR Gerichtskosten!

Hier musst du ja nicht beweisen, ob dir das Geld wirklich zusteht.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

So geht's natürl. auch. :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andre F.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, was schriftliches genau nicht. Allerdings leugnete sie, bis jetzt zumindest noch nicht, dass sie mir das Geld noch schuldet. Aus sms ist vielleicht noch ersichtlich, dass sie mir Geld schuldet. Einen Vertrag o.ä. gibt es allerdings nicht.

Gruß
Andrè

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#5
 Von 
Andre F.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte natürlich sie leugnete es bisher nicht, dass sie mir noch Geld schuldet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Tja, wenn Du nett sein willst, läßt Du Dir ein Schuldanerkenntnis von Ihr unterschreiben ("Hiermit erkenne ich an, Herrn X den Btrag von 100,-€ zu schulden...") und gibst Ihr noch etwas Zeit. (Dann hast Du die Forderung aber abgesichert)

oder

Du machst es, wie von BlackDevil vorgeschlagen, und beantragst einen Mahnbescheid bei Gericht. Wenn sie dann allerdings -aus Trotz or whatever- die Forderung bestreitet, kommst Du in Beweisnöte

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Leptos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Wobei die Tatsache, daß schon die gesamte Summe zurückbezahlt sei, von der Freundin bewiesen werden muß. Das setzt freilich voraus, daß Sie jedenfalls den Vertrag über 200 Euro nicht bestreitet.

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#8
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Ohne Nachweis wird es schwierig, denn auch ein nicht leugnen bedeutet nicht unbedingt, dass sie zugibt dir noch Geld zu schulden.

Wie bereits Bob der Streetworker schrieb.

Das mit dem Mahnbescheid, kann auch nach hinten losgehen, nämlich dann wenn sie auf "stur" schaltet und fragt ob es irgendwelche beweise für das Darlehen gibt und dann kommst du ganz schön in die Beweisnöte.

Da du keine Quittung oder Vertrag hast, müsste von deiner Ex ein Schreiben "provoziert" werden, in dem sie bestätigt, dass sie das Geld erhalten hagt. Dies könnte vielleicht dadurch erziehlt werden, dass du deiner Ex anbietest, die Schulden in Raten zurückzuzahlen. Dies soll sie dann eben schriftlich bestätigen.

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