ich habe einer guten freundin vom oktober 1999 bis ende januar einen gesamtbetrag von etwa 4800€ geborgt. diese bekannte hat mir ein schriftstück unterschrieben, in dem festgehalten wurde, dass ich bis spätestens 31.12.2002 den betrag zurück bekomme.
es wurde darin eine für sie möglich monatliche rate vereinbart, bzw. den restbetrag (sind jetzt immerhin noch etwa 3900€) bis zu diesem datum zu bezahlen. nun ist es so, dass sie mir eventuell das geld zum vereinbarten datum nicht zurückgeben kann weil sie angeblich von der bank bei einem monatlichen einkommen von etwa 1000€ keinen kredit in dieser höhe bekommt. was kann ich machen, damit ich das geld bekomme?
Geld verliehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn sie das Geld nicht zurückgeben KANN, kannst du gar nix machen. Zwar hast du einen Anspruch und kannst dir diesen auch vom Gericht bestätigen lassen, aber das ist letztlich ergebnislos, denn wo nix ist, kann man nix abholen. ultra posse nemo obligatur...
Erste Frage :
Liegt Ihnen etwas an der Freundschaft ?
Wenn ja , der Freundin das Geld schenken , bzw. die Sache auf sich beruhen lassen . Sollte es sich um eine echte Freundin handeln , ist ´sie sich ihrer Schuld bewußt und wird alles versuchen diesen Betrag auf irgendeine Weise finanziell oder auf andere Art auszugleichen.
Wenn nein , was mir aufgrund Ihrer Frage an dieser Stelle der Fall zu sein scheint :
Gerichtlichen Titel erwirken ( Mahnverfahren ) . Dieser ist dreißig Jahre vollstreckbar ( Gerichtsvollzieher ) . Sollte sich verwertbares Vermögen bei Ihrer"Freundin" befinden , wird dieses gepfändet und verwertet.
Schulden sind vererbar , d.h. sollte Ihre Freundin eines Tages Erben haben , so sind die Schulden durch diese zu tilgen , ggf. an Ihre Erben.
Abschließend :
Ein schlauer Mensch hat mal gesagt:
"Geld , das man nicht bereit ist zu verschenken , verleiht man nicht , schon gar nicht an Freunde"
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