Geld verliehen nicht zurück

17. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sabine03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Geld verliehen nicht zurück

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.
Ich habe vor einem Jahr einer Freundin 10000 Euro geliehen, weil sie in Geldschwierigkeiten war. Da ich dachte unter "Freunden" habe ich den Vertrag selbst aufgesetzt.
Heute.... leihe ich Frau.... 10000 Euro für 3 Jahre....
Vorerst werden Rückzahlungsraten in Höhe von 500 Euro ab dem 1.2.05 vereinbart. Außerordentliche Tilgung sind jederzeit möglich. Die Rückzahlung erfolgt auf das Konto......
Eine Verzinsung ist nicht vorgesehen.
Dieser Vertrag endet spätestens zum 18.06.07.

Nun hat meine Freundin im Januar, Februar, März bezahlt und jetzt zahlt sie nichts mehr und meint ich bekäme mein Geld schon noch vor Ablauf der Zeit. Leider war ich zu naiv und bin natürlich von braven Ratenzahlen und wenn sie wieder genug Geld haben sollte (was sie derzeit hat) mir das Geld wieder sofort zurückgibt. Ich weiss selber schuld. Aber kann ich eigentlich irgendetwas machen. Vertrag endet zum 18.06.07 kann ja auch heißen daß sie mir erst da alles zurückgeben muss.
Danke für die Hilfe.
Sabine

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Es wurden Raten ab 2005 vereinbart. Also muss die Darlehensnehmerin diese Zahlungen auch leisten. Es besteht hier meines Erachtens die Möglichkeit der Gesamtfälligstellung nach 498 BGB, wenn die Darlehensnehmerin, ach ich kopier das hier mal her:

quote:

§ 498
Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
(1) Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn

1. der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens zehn Prozent, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags über drei Jahre mit fünf Prozent des Nennbetrags des Darlehens oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist und
2. der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.


Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten.

(2) Kündigt der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag, so vermindert sich die Restschuld um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten des Darlehens, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen.




Zwei aufeinanderfolgende Raten wurden nicht bezahlt.
Nachdem 2 Raten schon 10% ausmachen dürfte das auch erüllt sein.
Problem könnte höchstens entstehen, da im Vertrag nicht explizit drinsteht, dass 500 Euro monatlich gezahlt werden sollen.

Also Einschreiben schicken, 14tägige Frist setzen und Gesamtfälligstellung androhen. Dabei sollte dann die Sache mit dem Gespräch mit rein.

Vielleicht weiß einer der Profis mehr darüber.



-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

-- Editiert von Mahnman am 17.10.2005 11:51:51

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sabine03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe aber keinen Verbrauchervertrag.was soll ich tun

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabine03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe aber keinen Verbrauchervertrag.was soll ich tun

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn ihre freundin eine verbaucherin (d.h. nicht für gewerbliche zwecke verliehen) ist, handelt es sich automatisch um einen verbrachervertrag.

1x Hilfreiche Antwort

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