Geld verliehen ohne Vertrag - welche Rechte hat der Schuldner?

10. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.08.2023 16:46:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Geld verliehen ohne Vertrag - welche Rechte hat der Schuldner?

Guten Abend,
ich möchte euch um Hilfe bei der folgenden Situation bitten:

Person A hat Person B eine große Summe Geld in einer Notsituation geliehen, die beiden waren sehr gut befreundet und es wurde mündlich vereinbart, dass Person B das Geld in Raten zurückzahlt. Nun ist die Freundschaft zerbrochen und Person A möchte die komplette Summe des Geldes auf einmal zurück haben, hat per Einschreiben eine Aufforderung mit Frist gesetzt.
Person B zahlt wie vereinbart jeden Monat die Summe in Raten zurück, hat auch schon mehrmals größere Teilbeträge bezahlt, ist aber auf keinen Fall in der Lage, die komplette Summe auf einmal zurück zu bezahlen, da Person B von einer sehr geringen Arbeitsunfähigkeitsrente lebt. Person A droht Person B nun rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Restsumme nicht bis zur gesetzten Frist vollständig beglichen ist.

Meine Frage ist nun, hat Person A eine Chance diese Forderung durchzusetzen? Person B zahlt ja wie vereinbart die Raten monatlich zurück, ist aber wegen dem sehr geringen Einkommen natürlich nicht im Stande die volle Summe auf einmal zu tilgen, darüber ist sich Person A auch im klaren, fordert die Summe aber trotzdem.

Glücklicherweise handelt es sich dabei nicht um mich selbst, jedoch um eine Person die mir sehr Nahe steht und der ich sehr sehr gerne helfen würde, deshalb wäre ich euch für jeden Rat sehr dankbar!

Liebe Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von hugo225):
Person A möchte die komplette Summe des Geldes auf einmal zurück haben, hat per Einschreiben eine Aufforderung mit Frist gesetzt.

Verträge sind einzuhalten.

Somit kann A den Vertrag nicht einfach wegen "ich mag (den) nicht mehr" kündigen.



Zitat (von hugo225):
es wurde mündlich vereinbart

Wie genau liese sich das beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.08.2023 16:46:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Beweisen lässt sich das eventuell durch Zeugenaussagen, ich und eine weitere Person wissen davon, aber wie viel Geld wann verliehen wurde wissen wir beide nicht genau und keiner von uns war je bei einer Geldübergabe dabei. Vielleicht gibt es auch Überweisungsbestätigungen, das weiß ich nicht sicher.

Ich habe viel recherchiert und oft gelesen, dass Person A eine Vollstreckung erwirken kann und das Gericht dann den Betrag bzw. Wertgegenstände pfändet, wenn kein Geld vorhanden ist.

Danke für die schnelle Antwort!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47460 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist nun, hat Person A eine Chance diese Forderung durchzusetzen?


Rechtlich ja, in der Praxis jedoch nicht, wenn die geringe Arbeitsunfähigkeitsrente unterhalb des Pfändungsfreibetrages (1.140€) liegt und auch kein Vermögen vorhanden ist.

Zitat:
Ich habe viel recherchiert und oft gelesen, dass Person A eine Vollstreckung erwirken kann und das Gericht dann den Betrag bzw. Wertgegenstände pfändet, wenn kein Geld vorhanden ist.


Das ist im Prinzip richtig. Gibt es denn bei der Person etwas, was gepfändet werden könnte?

Es nützt einem Gläubiger nämlich gar nichts, wenn er einen vollstreckbaren Titel erhalten hat und dann feststellt, dass es nichts gibt, was er pfänden könnte. Dann hat er für die Erreichung des vollstreckbaren Titels noch zusätzlich Geld ausgegeben auf das er auch noch sitzen bleibt.

Je nach genauer finanzieller Situation von Person B kann es daher sein, dass Person A beim Einleiten rechtlicher Schritte sein volles Recht auf dem Papier bekommt, das Ganze sich aber trotzdem für Person A als Eigentor herausstellt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Koni80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 35x hilfreich)

Schwierig, musst du wissen ob es dir den ganzen Stress wert ist aber grundsätzlicxh ist es möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.08.2023 16:46:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! Ihr habt mir, bzw. uns sehr weitergeholfen!

Also die Rente liegt deutlich unter dem Pfändungsfreibetrag, Vermögen ist keines vorhanden. Der einzige größere Wertgegenstand, der gepfändet wären könnte wäre das Auto, doch da der Wohnort Mitten auf dem Land liegt und die Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs eine reine Katastrophe dort sind, ist Person B auf dieses Auto angewiesen. Ansonsten gibt es kaum was, vielleicht den Fernseher aber das wars dann auch schon, die Person hat keine wertvollen Besitztümer.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Normalerweise kündigt man ja einen Darlehensvertrag nur wenn einige Raten ausgeblieben sind. Wenn hier aber bezahlt wurde, auf welcher Grundlage will man denn kündigen? Widerspricht das nicht auch Treu und Glauben?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.08.2023 16:46:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Kündigung folgt einfach nur aus Missgunst und bösem Willen, nicht weil Raten ausgeblieben sind. Person B würde auch sehr gerne den vollen Betrag sofort zurück bezahlen, ist dazu aber leider nicht in der Lage. Person A weiß von der finanziellen Situation, doch nachdem die Freundschaft zerbrochen ist will diese Person B einfach schaden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von hugo225):
Geld verliehen ohne Vertrag - welche Rechte hat der Schuldner?

Es gibt hier zweifellos einen Darlehensvertrag. In diesem Fall einen mündlichen, der genauso wirksam ist wie ein schriftlicher.
Zitat:

Person B zahlt wie vereinbart jeden Monat die Summe in Raten zurück

Das ist ein sehr klarer Anhaltspunkt, welche Rückzahlung vereinbart wurde. Der Schuldner zahlt zurück, der Gläubiger nimmt die Zahlungen an, und hat bisher offenkundig weder an der Höhe der Rate noch an der Frequenz der Zahlungen Anstoß genommen.
Daraus lässt sich durchaus schließen, was hier mündlich vereinbart wurde.
Zitat:
Meine Frage ist nun, hat Person A eine Chance diese Forderung durchzusetzen?

Nein. B muss den Vertrag erfüllen, wie er abgeschlossen wurde.

Mal ganz davon abgesehen: die Beweislage sieht eher zu ungunsten von A aus. Denn was zeigen die Zahlungsströme von B zu A, wenn B jetzt z.B. behaupten würde: "Es gibt überhaupt kein Darlehen! Ich zahle aus dem Grund XYZ dem A monatlich Geld, und manchmal auch etwas mehr Geld!" ??

Genau das. Nun bestreitet B ja aber nicht, daß es ein Darlehen gibt (was ihn ehrt), und durch die bisherigen Rückzahlungen ist die Sache ziemlich eindeutig.

Wobei... lustig wird es, wenn B sagt: "So, jetzt ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt!"

Wie will A denn beweisen, daß er noch mehr Geld von B zu bekommen hat? Ohne was schriftliches?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.08.2023 16:46:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für deine hilfreiche Antwort!

Person A kann zwar nicht beweisen, welche Summe ausgezahlt wurde, was Person B natürlich ausnutzen könnte, jedoch möchte er von Person A keinerlei Geld behalten und alles restlos zurückzahlen, das ist aber nur in Raten möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Gehen wir einfach weiter von der Ehrlichkeit des B aus.

Leitet A Schritte ein und B bestreitet diese nicht, bekommt A den gewünschten Titel und dann gibt es theoretisch 3 Möglichkeiten.

1. sofortige Rückzahlung des Restdarlehens (fällt weg, da B nicht leistungsfähig genug ist)
2. Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher, wobei es nicht mehr als 12 Raten geben wird, ist der Betrag zu groß->
3. Abgabe der Vermögensauskunft und A guckt in die Röhre und sieht sein Geld nie wieder.

Das alles natürlich unter der Voraussetzung, dass A den bestehenden Darlehensvertrag auch tatsächlich rechtswirksam gekündigt bekommt.

Mein Rat wäre, da das Verhältnis eh zerrüttet ist.
B schreibt A einen Brief mit etwa folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter A,

ich weise hiermit die Darlehenskündigung und sofortige Fälligstellung zurück, da ich zu keinem Zeitpunkt meine vertraglichen Pflichten vernachlässigt oder mit auch nur einem Teil der Rate in Verzug war.
Ich werde weiterhin bis zur vollständigen Rückzahlung pünktlich die Raten zum jeweils xx des Monats überweisen.


Und dann die Raten stur weiter zahlen.

3x Hilfreiche Antwort

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