Geld vom Ex-Freund

27. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
KerstinC.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld vom Ex-Freund

Hallo,
ich habe mich vor kurzem von meinem Freund getrennt. Wir haben uns vor ca. 1 1/2 Jahr ein Auto gekauft, welches wir gemeinsam bezahlt haben, d.h. jeder hat die Hälfte dazu getan. Der Wagen ist auf meinen Ex-Freund angemeldet. Leider habe ich keinen Beleg dafür, daß mir sozusagen die Hälfte des Fahrzeugs gehört und nach der Trennung will mir der Kerl keinen Pfennig für das Auto geben. Habe ich irgendeine Chance an mein Geld zu kommen?
Danke, Kerstin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Kerstin,

in Ihrem Fall ist die Beweislage schwierig. Sobald überhaupt keine Belege vorliegen, die Ihnen das Miteigentum an dem Auto bescheinigen, sondern hingegen alles auf den Namen Ihres Ex-Freundes ausgestellt ist, ist Ihre Position vor Gericht eher schwierig. Haben Sie eventuell Zeugen, die Sie aufrufen können, und die Sie bestätigen können? Erinnert sich vielleicht der Autoverkäufer an Sie?

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KerstinC.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
zunächst erst einmal herzlichen Dank für die schnelle, wenn auch wenig Hoffnung machende, Antwort.
Als Zeugen kämen vielleicht meine und seine Eltern in Frage, denn sie wissen wie das abgelaufen ist. Beim eigentlichen Bezahlen des Autos waren sie natürlich nicht dabei und es sicher auch fraglich, ob seine Eltern für mich aussagen würden.
Liebe Grüße, Kerstin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Katinka1948
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Kerstin, in wessen Händen befindet sich der Fahrzeugbrief? Habt ihr das Geld beim Händler bar bezahlt oder warst du einen Tag vor dem Kauf auf der Bank und hast von deinem eigenen Konto das hälftige Geld abgehoben?
Ziemlich unwahrscheinlich, dass die Eltern des Freundes für dich aussagen. Müssen sie auch nicht, da Aussageverweigerungsrecht.
Zu RA gehen, Prozeß gegen ihn führen und in der mündlichen Verhandlung soll der Richter ihn hierzu (Aussage Geld häfltig von ihm) vereidigen - wenns so gehen kann, Gruss Kati

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"Reno-Katinka "

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