Hier der Fall:
Person A kauft ihrem Sohn (Person B) einige Sachen (Möbel etc.) und sagt: Wenn du die Möglichkeit hast, zahls mir irgendwann zurück. Person A hat alle Kassenbons aufgehoben und möchte nun (aufgrund von Familienstress) das Geld einklagen. Es bestehen keine schriftlichen Vereinbarungen. Kommt Person A damit durch?
Danke
Geld zurück?
2. April 2009
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Frage vom 2. April 2009 | 11:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurück?
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#1
Antwort vom 2. April 2009 | 15:16
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 352x hilfreich)
Wenn A glaubhaft machen kann, daß es sich nicht um eine Schenkung gehandelt hat, dann ja.
#2
Antwort vom 28. April 2009 | 10:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie kann A das denn glaubhaft machen, wenn es mit B keine schriftliche Vereinbarung gab? Nur anhand von Kassenbons?
Wie wäre es ihm Falle von Bargeld? Ist es da genauso? Oder geht das nur im Falle von Sachgegenständen?
Ohne Schuldschein oder ähnliches wird es für A doch sicher schwierig...
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