Geld zurück?

2. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Josie01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurück?

Hier der Fall:

Person A kauft ihrem Sohn (Person B) einige Sachen (Möbel etc.) und sagt: Wenn du die Möglichkeit hast, zahls mir irgendwann zurück. Person A hat alle Kassenbons aufgehoben und möchte nun (aufgrund von Familienstress) das Geld einklagen. Es bestehen keine schriftlichen Vereinbarungen. Kommt Person A damit durch?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Wenn A glaubhaft machen kann, daß es sich nicht um eine Schenkung gehandelt hat, dann ja.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CasaBee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie kann A das denn glaubhaft machen, wenn es mit B keine schriftliche Vereinbarung gab? Nur anhand von Kassenbons?

Wie wäre es ihm Falle von Bargeld? Ist es da genauso? Oder geht das nur im Falle von Sachgegenständen?

Ohne Schuldschein oder ähnliches wird es für A doch sicher schwierig...

1x Hilfreiche Antwort

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