Mein Vater hat am 12.08.22 einem Handwerker 1.200,-- Euro überwiesen, damit dieser für eine Badteilsanierung Material bei seinem Großhändler mit Rabatt einkauft. Am 16.08.22 ist mein Vater plötzlich verstorben. Wir haben daraufhin am Folgetag den Handwerker gebeten, die Bestellung nicht aufzugeben. Dieser befand sich im Urlaub und wollte alles regeln. Vier Wochen später war er immer noch im Urlaub... Beim nächsten Anruf versprach er das Geld zwei Wochen später zurück zu überweisen - wieder nichts. Ich habe ihn daraufhin noch einmal geschrieben und gebeten, dass Geld an meine Mutter zurückzuzahlen, da diese gerade jeden Euro umdrehen muss. Gestern hat mein Bruder noch einmal höflich an die Rückzahlung gebeten - der Handwerker jammert, dass er kein Geld mehr hat, er aufgrund von Rückproblemen etc. nicht in der Lage ist das Geld zurückzuzahlen. Kein Angebot seinerseits das Geld irgendwie in irgendwelchen Raten zurückzugeben und nie ein Wort des Beileides. Meine Mutter braucht das Geld und will sogar rechtliche Schritte einleiten. Kann mir jemand hier einen Rat geben, wie man das Geld zurückbekommen kann. Über einen Mahnbescheid des Amtsgericht? Muss man vorher eine Anzeige wegen Unterschlagung machen, um eine Kontopfändung durchzuführen? Ich hoffe, hier kann uns jemand einen hilfreichen Tipp geben.
Geld zurück bekommen für abbestellte Ware
26. Januar 2023
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Frage vom 26. Januar 2023 | 16:25
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurück bekommen für abbestellte Ware
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#1
Antwort vom 26. Januar 2023 | 16:38
Von
Status: Unbeschreiblich (128515 Beiträge, 40998x hilfreich)
ZitatWir haben daraufhin am Folgetag den Handwerker gebeten, die Bestellung nicht aufzugeben :
Bitten muss man nicht beachten.
Wurde der Vertrag den überhaupt schon ordnungsgemäß gekündigt?
ZitatMeine Mutter braucht das Geld und will sogar rechtliche Schritte einleiten. :
Das könnte dann dazu führen, dass sie noch mehr Geld verliert.
Möglicherweise steht dem Handwerker das Geld als Schadenersatz zu.
#2
Antwort vom 26. Januar 2023 | 16:39
Von
Status: Student (2289 Beiträge, 1090x hilfreich)
Hätte er auch das Bad sanieren sollen?
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#3
Antwort vom 27. Januar 2023 | 10:10
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWurde der Vertrag den überhaupt schon ordnungsgemäß gekündigt? :
Es gibt keinen Vertrag - nur mündliche Absprachen zwischen meinem verstorbenen Vater und dem Handwerker. Mein Vater ist an ihn durch den Sportverein gekommen - er hatte sich angeboten, die Ware zu beziehen. Die Ware hat er u.E. nie bestellt, sondern das Geld verspielt oder wie auch immer.
#4
Antwort vom 27. Januar 2023 | 10:13
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHätte er auch das Bad sanieren sollen? :
Es ging nur um die Bestellung der Ware (Duschkabine, Duschwanne und alles was dazu gehört. Wir gehen davon aus, dass er die Sachen noch nicht bestellt hatte und somit das Geld einfach ausgegeben hat - wofür auch immer - und es jetzt nicht zurückzahlen will/kann.
#5
Antwort vom 27. Januar 2023 | 10:14
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas könnte dann dazu führen, dass sie noch mehr Geld verliert. :
Möglicherweise steht dem Handwerker das Geld als Schadenersatz zu.
Es geht hier um eine Warenbestellung, welche wahrscheinlich gar nicht stattgefunden hat, der Handwerker aber das Geld anderweitig ausgegeben hat. Wäre ein Mahnbescheid da nicht sinnvoll?
#6
Antwort vom 27. Januar 2023 | 10:50
Von
Status: Unbeschreiblich (128515 Beiträge, 40998x hilfreich)
ZitatEs gibt keinen Vertrag :
Das wäre prima für den Handwerker, denn dann wäre das Gelde wohl eine Schenkung ...
Zitatnur mündliche Absprachen zwischen meinem verstorbenen Vater und dem Handwerker :
Also doch einVertrah vorhanden ...
ZitatWäre ein Mahnbescheid da nicht sinnvoll? :
Nö.
Der Handwerker wird - wenn er clever ist - einfach auf den gültigen Vertrag verweisen ...
Also erst mal schauen, was vertraglich vereinbart wurde, dann den Vertrag kündigen - falls das möglich ist.
Dann schauen, was dem Handwerker an Geld zusteht.
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