Geld zurückgeben?

13. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
asigator
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurückgeben?

Guten Tag,
ich habe 3 Gutscheine von einer Bank bekommen und eingelöst. Allerdings hat sich herausgestellt(zumindest laut Bank),dass einer davon kein Gutschein, sondern eine "Urkunde" war(das Wort wurde auf dem Gutschein nichtmal erwähnt...(der übrigens genauso aussah wie die anderen 2)!
jetzt verlangen sie das geld zurück! ist das rechtens? muss ich es zurückgeben? fällt es laut bank unter "unrechtmäßige Bereicherung"(ab welcher Summe fängt dies an?)?muss man juristische schritte in kauf nehmen,wenn das Geld nich zurückgegeben wird?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Was für 'Gutscheine' löst man denn bei einer Bank ein?

dass einer davon kein Gutschein, sondern eine Urkunde war

Was für eine Urkunde war das denn? Und wieso sollte ein Gutschein keine Urkunde sein? Und wieso löst die Bank ihre eigenen 'Urkunden' (oder was auch immer) ein und behauptet dann hinterher, getäuscht worden zu sein?
Alles recht undurchsichtig...

ab welcher Summe fängt dies an?

Ungefähr genau 1 Cent.
Zivilrechtlich kann man den auch einklagen; strafrechtlich werden 'Peanuts' wohl mangels öffentlichem Interesse nicht verfolgt oder mit kleinem Strafbefehl abgehandelt.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

worum gehts hier ?? :???: :???: :???:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ein vollständiger Sachverhalt wäre hilfreich.

Sie müssen sich also schon die Mühe machen genau zu zitieren was auf den jeweiligen 'Gutscheinen' stand.

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