Geldschulden aus Wetten - langes Geschreibsel

27. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)
Geldschulden aus Wetten - langes Geschreibsel

Hallo

Ich (Alter 19) weiß gar nicht, wo ich am besten anfangen soll! Seit gut einem halben Jahr laufe ich hinter meiner Kohle her. Wie sie zustande kamen, fragt ihr euch?

Ein langjähriger Kollege (Alter 19) hat ein gutes Händchen, was Wetten anbelangt. So schien es eine Zeit lang! Er macht Beträge im 4 stelligen Bereich pro Woche/Monat klar und ging auch regelmäßig ins Casino in Venlo. Ich wollte damals seine Dienste als Freund erwerben und er hat mir angeboten mein Geld (100€) zu beim Wetten zu verdoppeln. Nur kam es irgendwie nie dazu! Er hatte das Geld bekommen, aber legte es nur "zur Seite". Er war viel unterwegs (Abifahrt, Studium, Feten, Urlaub) und Monate verstrichen. Als die EM im Sommer anbrach, sah ich ihn wieder und wir schnackten über das alte Zeiten. Er habe meine 100€ nicht vergessen und könnte es mir sofort auszahlen. Das hatte ich auch vor, nur war ich zu der Zeit heiß drauf, zu wetten. Jetzt fängt der Spaß an:

Den Kontakt hielte ich nur noch über SMS. Hier der originale Verlauf:

Ich: "Kein Plan wasdalos ist, aber ich setze mal meine zustehendes Geld (also offenen Schulden) komplett auf eine Systemwette 2/3: Sieg Deutschland, Sieg Spanien und Tipp X bei der Partie England-Italien."

Er: "Ok" (Er hat somit eingewilligt!)

Nachdem die Wette aufgegangen ist, schrieb ich ihm voller Vorfreude sofort an.

Ich: "**** yeah! Auswertung müsste schon getätigt sein? Kannste mit Barauszahlung dienen oder lieber Transfrei bei Pokerstars?"

Er: "Hatte kein Handyguthaben, deswegen späte Antwort ;) is natürlich ausgewertet, Glückwunsch :D also mir wäre Bargeld lieber weil stars transferlimit / tag hat ;) du altes wetttalent :P" -> hier schreibt er, dass ich gewonnen habe

Nun habe ich schon 1 Woche gewartet und schrieb etwas genervt. Wettschulden sind ja bekanntlich Ehrenschulden.

Ich: "Eine Woche rum und nichts passiert. Yeah"

Er: "Zuverlässig wie immer :P ne hatte kein Guthaben hab aber jetzt wieder ;) Montag Zeit? Sind übrigens 1149 Euro geworden" -> hier schreibt er die höhe des betrages

Wir haben ein Treffen vereinbart (SMS auch da), wo er niemals aufkreuzte. Wo war er? IN SPIELSUCHTTHERAPIE. Für ganze 3 Monate.

Nicht von sich aus, nein! Seine Eltern haben Druck gemacht, weil sich Schuldenberge ansammelten und Mahnungen im Briefkasten landeten. Anscheinend hat er anderen das selbe versprochen wie mir und hat sich verzockt..

Als er wieder rauskam, hatte er eine neue Nummer. Die habe ich über mehrere Ecken letztendlich herausbekommen und ich habe ihn wieder per SMS angeschrieben. Wir hielten ein kurzes Pläuschken was vorgefallen ist und ich mache deutlich, dass ich meine Kohle schnellstmöglich wieder sehen möchte.

Natürlich waren es nur leere Versprechungen. Er vereinbarte Treffen mit mir um einen Teil der Schulden wieder zu geben. Er hielt die Treffen nie ein und war sich keiner Ausrede verlegen. Das ganze zog sich 3 Wochen hin und endlich kam er zu einem treffen und überreichte mir lächerliche 200€.

Jetzt kommt der scheinbar dümmste Moment meines Lebens, den ich derbe bereue. Er hat mich in sein Finanzwesen eingeweiht und mir deutlich gemacht, dass er mehrere 1000€ Schulden hat. Nur hat er auf seinem Konto nicht genügend, um alle Schuldner befrieden zu können. Er meinte, dass einige Leute Vorrang haben, weil er denen die Kohle schon etwas länger schuldete. Mit einer 100€ Leihe könnte er diese Person fürs erste abspeisen und mich vollkommen auszahlen. Nur müsste er noch an diesem Tag das Geld in Form von einer PSC (Paysafecard) haben. Gesagt, getan. Ich lief zum nächsten Kiosk und besorgte eine in der Hoffnung von einem spielsüchtigen Freak ausbezahlt zu werden - oh ja Dummeheit tut sehr weh :/

Seine SMS: "Besorg mit 100 paysafe dann geht alles bis dienstag kalr, weil ich mit der dann den der eigentlich diese woche geld kriegst vertrosten kann bzw zeit erkaufen kann.. die 100 gibts dann dienstag mit zurück. ansonsten bleibts beim alten datum an 28 oktober. entscheide du was dir lieber ist"

Ich: "Die Fahrt zum Kiosk (Info: 10km bis dahin) ist es mir alle male wert :D Bietet die Tankstelle in Pulheim (Aral oder Jet) nicht sowas an? Und von wann genau ist die Rede? Dienstag diesen Jahres?^^"

Er: "Ja die tanken in pulheim haben das alle :D und hol nen 100 code sonst zuviel schreib arbeit :D falls code heute kommt gibts geld komplett an mittwoch dieser woche also in 4 tagen."

Ich habe ihm dann den Pin-Code per SMS auch noch geschickt, seine Reaktion.

Er: Dein teil ist durch meiner folgt mittwoch wann und wo klären wir noch :D"

Das Treffen klappte natürlich nicht, er sagte per SMS ab (habe ich auch alles). Ich reageirte verägert und schrieb gereizt.

Ich: "Ach, war ich etwa der Typ, der hingehalten werden sollte? Ich erkenne den Unterschied zur gestrigen SMS nicht !"

Er: Deine sms von gestern war wohl ein scherz...du hast mir damals 100€gegeben und du bekommst 1150 zurück. da hat jeder gläubiger mehr rechte eigentlich...also chill mal bnisschen. aber zum thema habe momentan 700 da und kann heute abend den rest holen können. kann aber was später werden" -> hier gibt er meine damalige 100€ leihe zu!

Natürlich war nichts dahinter! Am Wochenende rief ich ihn dann per Handy an und wir quatschten eine Runde und ihr schilderte mir seine finanzielle Lage nochmals und das er mehr Zeit brauche, weil ein anderer Schuldner Druck gemacht hat.

Wir hielten dann Kontakt weiter auf Facebook. Dort erklärte er mir, dass nun seine Eltern seine Kontoauszüge strengstens kontrollieren und er mir nichts mehr auszahlen könne.

Nun will ich ihm eine endgültige Zahlungsfrist setzen. Bei Geld hört die Freundschaft auf und er hat den Bogen mehr als nur überspannt. Mir ****egal, ich würde sogar vor Gericht ziehen. Er hat ziemlich Angst vor Mahnungen, da seine Eltern allergisch darauf reagieren. Das will ich ausnutzen und ihn schriftlich unter Druck setzen. Seine Eltern reagieren extrem allergisch darauf und würde der Zahlung nachkommen.

Mir wurde gesagt, dass der SMS Verlauf vor Gericht nicht anerkannt werden würde, weil der leicht manipulierbar ist. Was ist daran wahr?

Wie soll ich weiter vorgehen? Muss ich ihm noch eine erste Mahnung schicken, also die Zahlungserinnerung? Oder kann ich direkt eine Zahlungsfrist setzen mit 10-14 Tage?

Wer sich den Text bis hierher durchgelesen hat, ist total irre :D Und ich liebe irre Menschen! Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und mich über meien rechtliche Lage aufklären und welche Chancen ich habe.

LG

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Mal völlig abgesehen von rechtlichen Aspekten (bei denen zu klären wäre, ob der Junge überhaupt für Dich als Mittelmann auftreten durfte. Ggf. ist die ganze Sache nichtig und er schuldet Dir sowieso nur 100€, unabhängig vom Wettergebnis):
Hättest Du selbst gewettet? Meinst Du, Du hast moralischen Anspruch auf die volle Summe, gegenüber einem "Kumpel", der sowieso schon in der ******* steckt und gerade evtl. ganz dicht an der Kante steht, sich sein Leben zu ruinieren (weil ihn die Schulden wieder in die Spielsucht treiben)?

Also ICH könnte mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, SPIELGEWINNE (also Geld, dass Du vorher nicht hattest und nur durch Glück erhalten hast) aus einem Suchtkranken rauszupressen, Anspruch oder nicht.

Edit: Ich habe den Beitrag so verstanden, dass gar kein Einsatz stattgefunden hat, weil der "Kumpel" in Therapie war. Wenn das nicht so was, und das Geld tatsächlich unter Risiko stand, dann könnte man das nochmal überdenken. "Ich will das Geld so schnell wie möglich" finde ich aber immer noch arschig.

-- Editiert Methadir am 27.11.2012 16:18

-- Editiert Methadir am 27.11.2012 16:19

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich weiß nicht wie man hier auf einzelne Kommentare antwortet.

Natürlich hätte ich selbst gewettet, nur hatte ich absolut keine Ahnung von der Materie und wie sowas abläuft. Darum habe ich ihn einfach gebeten aufgrund seiner langjährigen Erfahrung.

ES WAREN DOCH MEINE 100€, die ich ihm damals zukommen lassen habe. Die Wette ist aufgegangen und das Geld hatte er auf dem Konto! Nur hat er es nicht mir gegeben, sondern verprasselt!

Ich bin dem Herrn unzählige Male großzügig entgegen gekommen. Er sollte mit offenen Karten spielen und ich könnte mit Ratenzahlungen leben. Nur verstrickt er sich immer wieder in Lügengeschichten und darum sehe ich es überhaupt nicht ein, mich weiter abspeisen zu lassen.

DAS GELD IST AUF SEINEM KONTO! Es ist da, nur kontrollieren die Eltern seine Auszüge. Er ging nach dem Therapie fleißig arbeiten, nur hat er kein Zugriff darauf.

Danke schonmal für deine Antwort.


LG

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-- Editiert polarlisten am 27.11.2012 16:24

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

quote:
DAS GELD IST AUF SEINEM KONTO! Es ist da, nur kontrollieren die Eltern seine Auszüge. Er ging nach dem Therapie fleißig arbeiten, nur hat er kein Zugriff darauf.


In Deinem Originalbeitrag stand noch ganz anderes, da steht was von mehreren Tausend Euro Schulden, anderen Gläubigern usw.
Lügen etc. ist nun mal klassisches Verhalten von SuchtKRANKEN.
Nun ist Glücksspiel in Deutschland zu Recht ziemlich reglementiert und ich würde mich - ohne Kenntnis der Normen - nicht wundern, wenn Eure Abmachung gar keinen rechtlichen Bestand hatte. Dann hättest Du natürlich auch im Verlustfall Anspruch auf die 100€, die Du eingesetzt hast und könntest nun heilfroh sein darüber, dass Du schon das Doppelte zurückbekommen hast (ohne jemals ein tatsächliches Risiko eingegangen zu sein).

Stand Dein Geld tatsächlich unter Risiko (Eure Abmachung war also gültig), soll sich das natürlich auch rentieren. Das kann man auf die sozialverträgliche Art langfristig machen, was ich (im Fall der im OP geschilderten Schulden) einer anerkannten Krankheit eines Freundes angemessen empfände, oder man kann es ohne Rücksicht auf Verluste "sofort" fordern.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
DAS GELD IST AUF SEINEM KONTO

Meinst Du vielleicht! Wenn er kurz danach hier war "SPIELSUCHTTHERAPIE. Für ganze 3 Monate.", dann war er schon so tief in den Miesen, das er gar keine Einsätze mehr tätigen konnte. Ich hätte die 200.- genommen und erledigt. Provision hätte ihm sowieso zugestanden. Und nach deiner Schilderung ist er sowieso ein armes und labiles Sch...., das man nicht nicht auspressen sollte.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Ihr missversteht mich total. Über das Internet ist das auch wirklich schwer zu erklären...

Meine abschließende Frage:

Angenommen Person A möchte wetten, hat allerdings keine Ahnung von dem Ablauf im Wettbüro und bittet Person B (er ist ein alter Fuchs in der Wettszene und hat Erfahrung) mit seinen 100€ eine spezielle Wette zu platzieren, die er ihm vorher angeben hat.

Person B kommt dem nach und wettet, wie es Person A verlangt hat. Nun geht die Wette auf, aber Person B weigert sich den Gewinn rauszurücken. Nur die 100€ Leihe hat er erhalten

Hat Person A Anspruch auf den Wettgewinn oder darf Person B überhaupt nicht als Mittelmann auftreten und die ganze Sache ist nichtig?

Spielschulden sollen ja bekanntlich Ehrenschulden und die Erfüllung liegt allein von der "Ehre" des Schuldners ab.
-> Nur kann man das mit meiner Situation nicht vergleichen. Ich bin mit ihm persönlich ja KEINE Wette eingegangen, sondern mit dem Wettbüro über seinen Namen.


Mal das Recht vor die Moral: Ist das eine rechtliche Grauzone? Welche Chance habe ich?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Hat Person A Anspruch auf den Wettgewinn


Solange der Vertrag nicht sittenwidrig war, ja (gegenüber B, da dieser ihn erhalten hat).

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Sittenwidrig ist ja ein dehnbarer Begriff. Wo macht man es von abhängig? Der Geldhöhe?

Verstößt das Verhalten von Person A gegen den gerecht denkenden Menschen?

Den klassischen Vertrag gibt es nicht. Erkennt das Gericht einen SMS Verlauf zwischen Person A und Person B als gültiges Beweismittel an?


Danke dir auch im voraus.

LG

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-- Editiert polarlisten am 27.11.2012 18:10

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Frage, ob er eine Buchmachererlaubnis hätte erhalten müssen, für die Frage nach Auszahlung des versprochenen Gewinns unerheblich ist. Er hat den Gewinn versprochen, der Gewinn trat ein und einen Vertrag über Provision o.ä. gab es augenscheinlich nie. Auch hat er die Wettannahmen nicht für Gewerbetreibende mit Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen.

Insofern würde ich auch Sheldon folgen. Die Sittenwidrigkeit ist das einzige, was hier wichtig ist.

Wenn man auf das Geld besteht, sollte man ggf. einen Anwalt hinzuziehen, dann gerichtlich (Mahnbescheid o.ä.) auf das Geld bestehen, denn man dürfte hier bei dieser Sucht evtl. voll in Verjährungen reinlaufen.

Davon ab wurde zum moralischen Standpunkt ja schon einiges gesagt. Ich würde es mir eine Lehre sein, dem (ehemaligen?) Freund diese "Schuld" erlassen. Der Autor klingt für mich, dass er durchaus auch hätte in Spielsucht verfallen können. Insofern Glück, dass sich der Freund hier "geopfert" hat. Man sollte ihm dankbar sein, dass man sieht, welche Auswüchse sowas nehmen kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Den klassischen Vertrag gibt es nicht. Erkennt das Gericht einen SMS Verlauf zwischen Person A und Person B als gültiges Beweismittel an?

Wieso sollte es das nicht tun?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok, danke euch allen! Der Fall ist somit abgeschlossen.


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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Mir wurde gesagt, dass ein SMS Verlauf leicht fälschbar sein würde? Nur frage ich mich, wie man zu so einer These kommen kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn der Gegenüber die SMS bestätigt, wieso sollte es dann vom Gericht nicht angenommen werden als Beweis?

Wenn der Gegenüber deutliche Nachweise führt, dass du in der Lage bist, sowas zu fälschen, tja... Als ITler würde ich folgendes sagen: Handelsüblich lässt sich das normalerweise nicht so leicht manipulieren. Da braucht man schon spezielle Software um sich ins handy und die Sim-Karte zu hacken und verfälschte Sachen reinzustellen. Ich bin aber kein zugelassener Gutachter und ich spekuliere wild rum ;-)

Im Zweifel einen Anwalt fragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
dass ein SMS Verlauf leicht fälschbar sein würde?


"Leicht" sicher nicht; bei den modernen (hatte grad "mordenden" getippt ;) ) Smartphones allerdings wohl einfacher als beim klassischen Handy.

quote:
Da braucht man schon spezielle Software um sich ins handy und die Sim-Karte zu hacken


Da SMS mittlerweile in der Regel auf dem Gerät gespeichert werden, braucht man z.B. beim iPhone "nur" einen entsprechenden Hack und kann dann als "root" auf dem Ding alles ändern, was man will.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Da bin ich nochmal!

Morgen wollte ich telefonisch einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren. Nur stellt sich mir die Frage, unter welches Recht es fällt? So ganz unerfahren wollte ich am Telefon nicht auftreten ;-)

Anwälte haben ja verschiedene Fachgebiete. Für mich klingt "Strafrecht" am logischsten, aber es könnte auch unter "Vertragsrecht" oder "Forderungseinziehung" fallen.


Danke im voraus.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Allgemeines Vertragsrecht passt.

Bei Strafrecht bekommst Du erst mal das Geld nicht wieder und eine Forderung stellst Du zwar, aber die Vertragsgrundlage ist auf sandigem Boden. Berichte mal was der RA meint.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke! Habe eben den Anruf getätigt.

Und wow! Die verlangen aber stolze Preise für ein Erstgespräch. Satte 80€, ist das normal?

Bei kostenloser Rechtsberatung bin ich im Netz auf "Student Litigators" gestoßen. Hier bieten angehende Jurastudenten unentgeltlich ihren Rat an, nur verfolgen sie nur soziale und pädagogische Ziele..

Wenn ich nicht 100% im Recht liege, wollte ich eher weniger Geld in eine Sache investieren. Weiß jemand Rat?


Danke im voraus.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich finde die Editfunktion komischerweise leider nicht, darum "doppelposte" ich mal eben.

Normalerweise würde ich das ganze über http://www.frag-einen-anwalt.de/ für 25-40€ laufen lassen, nur wie es sich hier auch rausgestellt hat, ist das online verflixt kompliziert zu erklären und es würde zu vielen Missverständnissen kommen.

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Edit: Über ein regelmäßiges Einkommen verfüge ich noch nicht!

-- Editiert polarlisten am 30.11.2012 10:24

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Wenn ich nicht 100% im Recht liege, wollte ich eher weniger Geld in eine Sache investieren.

Selbst wenn Du Recht hast, ist der Ausgang der Sache vor Gericht unsicher. Vor Gericht und auf hoher See ...
Das Risiko gibt jeder Anwalt zu!

Was ist, wenn der Freund gar nicht mehr wetten konnte, dies auch belegbar(Wettkonto) ist und er Dir die 100.- Leihe zurückgezahlt hat. Als Labiler (alle Süchtigen) gibt er dann auch andere Dinge zuerst zu. Wenn er aber nicht zahlen kann (nacktem Mann in die Tasche gefasst) und er gar keinen Gewinn hatte, dann hast Du für teures Geld einen virtuellen Anspruch erstritten. Kannst Du beweisen, das er gewettet hat und der Gewinn ausgezahlt wurde? Ob ein Gericht Dir einen realen Geldanspruch überhaupt zugesteht bei fehlender Buchmacherlizenz des Kumpels, das halte ich für sehr unsicher.
Bedenke - Du hast genaugenommen keinen Schaden erlitten, da die 100€ Einsatz zurückgezahlt wurden.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Und wow! Die verlangen aber stolze Preise für ein Erstgespräch. Satte 80€, ist das normal?

Ähm ja, das ist normal. bei dem was du willst, ist das ein vergleichbarer geringer Betrag. Alles andere wurde schon gesagt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Mich wundert ja nur die Höhe des Betrages für ein ERSTGESPRÄCH, wo man noch nicht mal ins Detail geht.

Ich dachte, es gäbe auch Anwälte, die erst von ihren Klienten bezahlt werden, wenn der Fall gewonnen wird..

Ist wohl nur einer der vielen Erfindungen der Filminustrie oder siedelt sich der Minderheit an^^

Wenn er auf Spielsucht plädiert, sehe ich wirklich schwarz. Auch wenn er in der SMS es deutlich zugibt, dass er die Wette getätigt hat.

Warum habe ich mir nicht eine Kopie des Scheines geben lassen? Man man man!

Ich werde mir wohl den Gang zum Anwalt sparen und es mit einem Mahnbescheid versuchen. Möglicherweise ist er unter Druck gesetzt zahlungswillig und will es gar nicht vor Gericht darauf ankommen lassen. Ein Versuch ist es wert!


Bin fürs Erste raus hier.


Danke euch nochmal! Bei Bedarf werde ich euch auf dem Laufenden halten.

LG



PS: Und nein. 200€ sind noch als Leihe offen. Ich habe ihm ja zusätzlich eine 100er PSC gekauft, damit er einen anderen Gläubiger vertrösten kann, um mich in der Liste vorziehen zu könnne.

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#21
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Angenommen ich würde vor Gericht gewinnen und er würde aufgrund seiner Sucht auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren.

Was passiert dann mit den Schulden (auch von anderen Leuten)? Müsste er sie trotzdem abarbeiten und dafür gerade stehen oder gibt es eine Art Strafmilderung?

Bin da leider nicht so bewandert!


Danke im voraus.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dies solltest du den Anwalt fragen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
polarlisten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich wollte mir doch den Gang zum Anwalt sparen und mit einem Mahnbescheid einen Versuch starten. Vielleicht ist mein Beitrag auf Seite 2 untergegangen..

Weiß es jemand? Die Frage ist rein hypothetisch zu verstehen.


LG

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wir ersetzen hier keine Beratung durch einen Anwalt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Angenommen ich würde vor Gericht gewinnen und er würde aufgrund seiner Sucht auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren.
Sucht reicht nicht für Unzurechnungsfähigkeit aus. Trotzdem kannst Du teures Geld in ein Verfahren investieren und nichts wieder bekommen, wenn bei dem Spieler nämlich nur nichts zu holen ist.
Seriöse Diskussionsteilnehmer hüten sich Ratschläge zu geben, die Dich noch mehr ins Unglück treiben.

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