Guten Tag,
ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen im richtigen Forum und sie können mir helfen.
Ich wurde zur einer Geldstrafe verurteilt.
Vereinbart war damals eine Ratenzahlung, welche ich nun seit ca. 4 Monaten leiste.
Jetzt bin ich zur einer größeren Menge Geld gekommen und würde den restlichen Betrag gerne auf einmal begleichen.
Ist das ohne weiteres möglich? Auf was muss ich achten?
Schon einmal Danke!
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Geldstrafe sofort Begleichen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Natürlich ist das möglich.
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Aktenzeichen nicht vergessen!
wirdwerden
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Wenn die Ratenzahlung gewährt wurde, damit man längere Zeit über seine Tat nachzudenken hat, dann ist es nicht so einfach mit der Restzahlung.
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Nun, dass waren jetzt zwei Aussagen.
Was ist den nun richtig?
Danke schon einmal für eure Antworten!
Viele Grüße
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Selbstverständlich kannst Du ohne nachteilige Folgen die gesamte Schuld tilgen.
meri schreibt Unsinn: Die Gewährung der Ratenzahlung ist nur eine Zahlungserleichterung für Dich und keine Auflage.
Hier noch eine Quelle für Ratenzahlung bei Strafbefehlen: http://www.tbja.de/schulden-was-nun/ratenzahlung-bei-strafbefehl/
-- Editiert geprellte Tochter? am 05.07.2012 10:14
Super, das hilft mir!
Vielen Dank.
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quote:
meri schreibt Unsinn
Wenn hier jemand Unsinn schreibt, dann die Geprellte.
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meri, woraus ergibt sich denn, daß man eine Ratenzahlungs-Geldstrafe nicht sofort begleichen kann?
Und woraus ergibt sich weiter, daß eine Ratenzahlung irgendeine "Bestrafungsintention" hat?
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-- Editiert Moderator am 05.07.2012 11:30
Wie sich aus der Lektüre des § 42 StGB
ergibt, ist eine Ratenzahlung eine ZahlungsERLEICHTERUNG:
"Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Das Gericht kann dabei anordnen, daß die Vergünstigung, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Verurteilte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt. Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewähren, wenn ohne die Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch den Verurteilten erheblich gefährdet wäre; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden."
Insofern ist Meris Ansicht in der Tat komplett falsch.
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-- Editiert muemmel am 05.07.2012 21:06
Ruf doch einfach dort an wohin zu leistest - dann wärst du ganz sicher und brauchst kein Forum
An sonst bucht die "Buchhaltung" deine erhöhte Einzahlung auf dein Forderungskonto, dass dann erledigt ist. Die Teilzahlung ist eine Vergünstigung wenn man kein Geld hat - keine Extrastrafe (wäre auch völlig sinnlos) - also Zahl den Rest einfach ein.....
Bevor das hier ne Abstimmung wird
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-- Editiert Moderator am 07.07.2012 08:45
meist wird eine ratenzahlung vereinbart, aber mit der auflage, nach einer gewissen zeit erneut zu prüfen, ob eine weitere ratenzahlung gewährleistet wird. es könnte ja sein, dass der zahlende nach 1 jahr flüssiger ist.
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