Geldstrafe sofort Begleichen

4. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
wave789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Geldstrafe sofort Begleichen

Guten Tag,

ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen im richtigen Forum und sie können mir helfen.

Ich wurde zur einer Geldstrafe verurteilt.

Vereinbart war damals eine Ratenzahlung, welche ich nun seit ca. 4 Monaten leiste.

Jetzt bin ich zur einer größeren Menge Geld gekommen und würde den restlichen Betrag gerne auf einmal begleichen.

Ist das ohne weiteres möglich? Auf was muss ich achten?

Schon einmal Danke!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Natürlich ist das möglich.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Aktenzeichen nicht vergessen!

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn die Ratenzahlung gewährt wurde, damit man längere Zeit über seine Tat nachzudenken hat, dann ist es nicht so einfach mit der Restzahlung.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wave789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Nun, dass waren jetzt zwei Aussagen.

Was ist den nun richtig?

Danke schon einmal für eure Antworten!

Viele Grüße

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.10.2012 21:35:50
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 22x hilfreich)

Selbstverständlich kannst Du ohne nachteilige Folgen die gesamte Schuld tilgen.

meri schreibt Unsinn: Die Gewährung der Ratenzahlung ist nur eine Zahlungserleichterung für Dich und keine Auflage.

Hier noch eine Quelle für Ratenzahlung bei Strafbefehlen: http://www.tbja.de/schulden-was-nun/ratenzahlung-bei-strafbefehl/



-- Editiert geprellte Tochter? am 05.07.2012 10:14

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wave789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Super, das hilft mir!

Vielen Dank.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
meri schreibt Unsinn


Wenn hier jemand Unsinn schreibt, dann die Geprellte.


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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

meri, woraus ergibt sich denn, daß man eine Ratenzahlungs-Geldstrafe nicht sofort begleichen kann?

Und woraus ergibt sich weiter, daß eine Ratenzahlung irgendeine "Bestrafungsintention" hat?



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-- Editiert Moderator am 05.07.2012 11:30

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Wie sich aus der Lektüre des § 42 StGB ergibt, ist eine Ratenzahlung eine ZahlungsERLEICHTERUNG:
"Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Das Gericht kann dabei anordnen, daß die Vergünstigung, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Verurteilte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt. Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewähren, wenn ohne die Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch den Verurteilten erheblich gefährdet wäre; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden."
Insofern ist Meris Ansicht in der Tat komplett falsch.

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-- Editiert muemmel am 05.07.2012 21:06

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Ruf doch einfach dort an wohin zu leistest - dann wärst du ganz sicher und brauchst kein Forum

An sonst bucht die "Buchhaltung" deine erhöhte Einzahlung auf dein Forderungskonto, dass dann erledigt ist. Die Teilzahlung ist eine Vergünstigung wenn man kein Geld hat - keine Extrastrafe (wäre auch völlig sinnlos) - also Zahl den Rest einfach ein.....

Bevor das hier ne Abstimmung wird


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-- Editiert Moderator am 07.07.2012 08:45

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

meist wird eine ratenzahlung vereinbart, aber mit der auflage, nach einer gewissen zeit erneut zu prüfen, ob eine weitere ratenzahlung gewährleistet wird. es könnte ja sein, dass der zahlende nach 1 jahr flüssiger ist.

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2x Hilfreiche Antwort

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