Hallo Community,
ich habe ein leichtes Problem
Folgender Sachverhalt:
Ich habe 2010 / 2011 (genau weiß ich das nicht) von einem damaligen Bekannten verschiedene Gegenstände eines Onlinespiels geliehen bekommen.
Wir sind dann einige Zeit später - nicht im Guten - auseinandergegangen. Ich habe ihn auf entsprechende Gegenstände hingewiesen, er solle sich melden damit ich sie ihm zurückgeben kann.
Es geschah nichts. Ein paar Wochen später habe ich ihn dann zufällig nochmal getroffen und wieder darauf hingewiesen.
Er war recht genervt und gab mir mit Haltung und Worten zu verstehen (den genauen Wortlaut habe ich nach der Zeit natürlich nicht mehr) das ich die Sachen behalten könne und damit machen soll was ich will solange ich ihn nicht nerve.
Ich habe die Sachen dann noch einige Zeit gehalten, im Falle eines Meinungsumschwunges, aber auch weil ich den Kram einfach vergessen habe.
Anfang dieses Jahres sind mir die Sachen dann aufgefallen und ich hab sie entsorgt.
Natürlich kommt es wie es kommen musste und ich habe die erste Mail im Briefkasten.
Er erzählt mir was vonwegen er hätte alte Mails durchblättert, sich an mich erinnert und da wäre ja auch noch das Onlinezeug was er mir geliehen hat.
Auf meine Antwort das er mir damals klargemacht hat nichts mehr damit zu tun haben zu wollen antwortet er mir mit "Warum sollte ich dir die denn schenken?". Unter anderem hat er jetzt auch schon mit dem Rechtsweg gedroht.
Soweit so schlecht. Ich weiß nicht was er da für Mails hat, ich kann mich denke ich - falls ich mich entschließen sollte ihm die Sachen zurückzugeben - nicht darauf verlassen das er mir eine korrekte Liste gibt.
Dazu kommt das meine Ermahnung und seine Besitzüberlassung mündlich geschehen ist. Es waren mit Sicherheit Zeugen da, aber ob die das nach 3 bzw. 4 Jahren noch wissen, das hört sich unwahrscheinlich an.
Die Frage ist, kann er tatsächlich was über den Rechtsweg machen bzw. wieviel Gehalt hätte eine Klage? Wie gesagt, im Endeffekt hat er sich von den Sachen losgesagt, wir hatten 3 Jahre lang garkeinen Kontakt mehr und das meiste basiert auf Erinnerungen.
Der einzig klare Punkt ist das er mir die Sachen geliehen hat, ich nehme an da gibt es auch eine oder zwei Mails zu aus der Zeit.
Dankeschön.
Geliehen / Geschenkt / Zurückgefordert
quote:
Ich habe 2010 / 2011 (genau weiß ich das nicht)...
Das sollten Sie versuchen herauszufinden, ebenso wann Sie die Mail geschrieben haben, mit dem Hinweiß dass die Ware noch bei Ihnen ist.
Falls das 2010 war, wären seine Ansprüche seit dem 01.01.2014 verjährt.
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Ich habe leider keinerlei Mails mehr. Die Ermahnungen waren mündlich, genauso wie die Eigentumswechsel von seiner Seite aus.
Ich habe leider auch keinerlei Möglichkeit nachzuprüfen wann das Ganze genau geschehen ist, fürchte aber das es 2011 war.
Zwischenzeitlich habe ich ihn aufgefordert die Liste mit geliehenen Gegenständen zu schicken. Er hat darauf geantwortet das er Gegenstand X und Gegenstand Y hätte und der Rest ihm egal wäre, worauf ich ihn nochmal um eine Liste gebeten habe.
Daraufhin sagte er falls ich die oben genannten Gegenstände nicht zurückgebe schickt er die Liste, die lückenlos nachvollziehbar ist, an seinen Anwalt und der würde mir das dann auflisten, inkl. aller Kosten.
Daraufhin habe ich gefragt weshalb er mir keine Liste schicken kann um die Sache zu klären, wenn er diese doch offensichtlich für seinen Anwalt verfügbar hat.
Meine Vermutung ist das er einfach etwas Geld machen will und deshalb die ganze Sache nochmal ausgegraben hat. Da er der Forderung mir doch bitte eine Liste zu schicken nicht nachkommt denke ich auch das er garkeine Ahnung mehr hat welche Gegenstände involviert waren.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde einfach die Kommunikation einstellen.
Wenn er die Aufstellung grundlos verweigert, dann wird er wohl auf den Kosten sitzen bleiben wennman die Forderung im Falle des Falles sofort anerkennt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Das dachte ich mir so ungefähr. Meine Logik war das ich ja, aufgrund meiner Forderung, nicht der Verursacher der Kosten bin wenn er meint seinen Anwalt einschalten zu müssen um mir die Liste zukommen zu lassen.
Zum Thema virtuelle Güter hab ich mir mal noch die AGB der Online Plattform durchgelesen und bin auf folgendes gestoßen:
quote:
9. Licenses. Subject to your compliance with the terms of this User Agreement, [companyname] hereby grants you a non-exclusive, non-transferable, non-assignable limited license to use the Game, Software, Game Service, Digital Objects and Game related products or services for your personal use via your Accounts for the sole purpose of playing the Game. This User Agreement includes the right to trade the online Digital Objects you receive as part of the Game. Notwithstanding anything to the contrary contained in this User Agreement, you acknowledge and agree that you currently do not and will not acquire ownership in your Accounts and/or Digital Objects, and you further acknowledge and agree that all rights in and to the same shall forever be owned by and inure to the benefit of [companyname] (its successors and assigns).
11. Intellectual Property Rights. [companyname] owns all right, title and interest in and to the Game, Game Service, Software, and Game related products or services (including, without limitation, all Digital Objects), and all aspects thereof (including, but not limited to, any titles, computer code, themes, objects, characters, character names, stories, dialog, catch phrases, locations, concepts, artwork, character inventories, structural or landscape designs, animations, sounds, audio-visual effects, methods of operation, moral rights, any related documentation, storylines, character likeness and "applets"), as well as all related and underlying intellectual property including all trademarks and copyrights.
Your Accounts and your use of the Game and Game Service do not grant you any ownership interest in and to the same.
Heißt das im Endeffekt das er sein Eigentum garnicht einfordern kann, weil es nicht sein Eigentum ist sondern er nur die Nutzungsrechte daran hat?
Tut mir leid wenn ich das jetzt unendlich mit meiner Fragerei verkompliziere, aber ich find die Thematik gerade sehr interessant.
quote:<hr size=1 noshade>Heißt das im Endeffekt das er sein Eigentum garnicht einfordern kann, weil es nicht sein Eigentum ist sondern er nur die Nutzungsrechte daran hat? <hr size=1 noshade>
Ersetze "Eigentum" durch "Nutzungsrechte", dann passt es
Auch wenn er als juristischer Laie sein "Eigentum" fordert, wird das vor Gericht schon entsprechend interpretiert.
Das wäre also kein wirkliches Abwehrargument.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Ok, das ist natürlich ärgerlich :D
Ich nehme an das er die Nutzungsrechte vor Jahren abgetreten hat ist aus Mangel an Beweisen zu vernachlässigen?
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quote:<hr size=1 noshade>Ich nehme an das er die Nutzungsrechte vor Jahren abgetreten hat ist aus Mangel an Beweisen zu vernachlässigen? <hr size=1 noshade>
Nun, das sollte man im Falle des Falles auch möglichst detalliert vortragen.
Die Gegenseite scheint aber auch - wie Du - Beweisnot zu haben, denn sonst hätte er die Liste ja schon senden können?
Im übrigen müsste er auch beweisen, das der DIR die Rechte überhaupt übetragen hätte - sofern Du nicht irgendwo in der bisherigen Kommunikation schon etwas gesagt hättest.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>Falls das 2010 war, wären seine Ansprüche seit dem 01.01.2014 verjährt. <hr size=1 noshade>
Äh, wat? Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren erst nach 30 Jahren, §197 BGB , das gilt AFAIK auch für eigentumsgleiche Rechte (Nutzungsrechte).
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quote:<hr size=1 noshade>Äh, wat? Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren erst nach 30 Jahren, §197 BGB , das gilt AFAIK auch für eigentumsgleiche Rechte (Nutzungsrechte). <hr size=1 noshade>
Das ist richtig,
aber soweit ich mich erinnere, gibt eine keine 30 jährige Aufbewahrungspflicht für fremdes Eigentum, welches "zur Abholung angemahnt" wurde.
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Die Gegenseite scheint aber auch - wie Du - Beweisnot zu haben, denn sonst hätte er die Liste ja schon senden können?
Im übrigen müsste er auch beweisen, das der DIR die Rechte überhaupt übetragen hätte - sofern Du nicht irgendwo in der bisherigen Kommunikation schon etwas gesagt hättest.
Habe ich. Tatsächlich erzählt er ja auch irgendwas von alten Mails mit denen er sich wieder an mich erinnert hat. Keine Ahnung was dadrin steht, aber kann gut sein das das Thema angeschnitten wurde.
So oder so, laut ihm gibt es für die Übergabe auf der Plattform eine Transaktionsnummer mit der sich lückenlos nachvollziehen lässt wann und wo die Übergabe über die Bühne gegangen ist - zumindest wenn man den Betreiber in Amerika anschreibt und die für einen nachforschen.
Tatsächlich wollte er mir aber auch diese Nummer nicht geben damit ich die Sache überprüfen kann, sondern meinte das sein Anwalt die Informationen besorgt und mir (kostenpflichtig) zukommen lässt.
Im Endeffekt heißt es jetzt wohl warten ob tatsächlich etwas kommt. Die Möglichkeit besteht ja noch das der gesunde Menschenverstand wieder einsetzt und die Sache abgeblasen wird.
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aber soweit ich mich erinnere, gibt eine keine 30 jährige Aufbewahrungspflicht für fremdes Eigentum, welches "zur Abholung angemahnt" wurde.
Ja, aber der TE wird kaum beweisen können, daß er den Bekannten damals zur "Abholung" seines "Schwerts des eisigen Kniffeltrolls (Lvl. 70 Unique Enchanted Circlejerk)" aufgefordert hat.
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Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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