Hallo,
folgender Sachverhalt:
Person A möchte einen Laptop über Finanzierung kaufen, kann es aber nicht da die Person noch in der Ausbildung ist. Nun bittet Person A Person B diesen auf seinen Namen zu finanzieren. Person B tut dies und möchte von Person A monatlich die Tilgungsrate. Schriftlich wird allerdings nicht vereinbart. Person A zahlt nun schon mehrere Monate keine Rate und Person B bittet mehrfach Person A die Rate endlich zu zahlen. Selbst nach einer schriftlichen Aufforderung bis zu einem bestimmten Tag den Betrag zu zahlen, wird kein Geld überwiesen.
Person B hat nun nichts schriftliches in der Hand, das Person A die Raten zahlen wollte. Monatlich wird die Rate vom Konto von Person B abgezogen.
Hat Person B rechtlich eine Chance das Geld irgendwie einzufordern ?
PS: Bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Unterforum bin. Falls nicht, bitte verschieben.
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Geliehenes Geld zurückfordern ?!
1. November 2006
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Frage vom 1. November 2006 | 16:35
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 8x hilfreich)
Geliehenes Geld zurückfordern ?!
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#1
Antwort vom 1. November 2006 | 17:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16836x hilfreich)
Hat A denn bereits ein paar Mal nachweislich die Raten gezahlt?
Wenn das der Fall ist, dann reicht das als Beweis, dass ein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde.
#2
Antwort vom 2. November 2006 | 15:08
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 8x hilfreich)
A hat noch keine Rate an B gezahlt
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#3
Antwort vom 2. November 2006 | 16:37
Von
Status: Praktikant (739 Beiträge, 114x hilfreich)
B sollte den Laptop fordern, wenn schon keine Raten kommen.
Zumindest, wenn die beiden sich ab und an sehen.
Ansonsten bleibt auch die Möglichkeit einer Anzeige.
Gruß Holger
#4
Antwort vom 2. November 2006 | 17:18
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 8x hilfreich)
A gibt den Laptop nicht raus. A und B sehen sich auch nicht mehr.
Sollte B ein Einschreiben-Brief an A senden mit einer Frist bis zum x.x. ? Was wäre wenn A auch auf diese Frist nicht reagieren würde, was wäre der nächste Schritt ?
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