Gemeinde will Grundstück an mich verkaufen

10. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Engelchdn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinde will Grundstück an mich verkaufen

Folgendes die Straße vor meinem Haus wurde saniert und dadurch entstand ein nicht sanierter Streifen der sich komplett über die Länge meines Grundstückes zieht diesen haben sie dann mit Schotter aufgefüllt auf. Als ich den ortsbürgermeister darauf angesprochen habe meinte er zuerst es wäre mein Grundstück. Später hat sich herausgestellt dass dies Eigentum der Gemeinde ist. Die beste Lösung wäre für die Gemeinde wenn ich den Streifen kaufen würde. 34 m² für 800 Euro. Da ich diesen Streifen aber nicht benötige und damit mehr Kosten für mich wären wie Versetzung der grenze Anpassung der einfahrt etc. Weigere ich mich stets dies zu tun. Nachdem sich das Schotter gesetzt hatte und ich nicht mehr mein Grundstück befahren konnte habe ich die Gemeinde darum gebeten die Schäden zu beseitigen.Nach langem hin und her haben sie es eingesehen und mir nur die zufahrt aufgeschottert aber den Eingang nicht und mich erneut zum Kauf aufgefordert.
Jetzt ist folgendes Problem der Streifen ist mit grünwuchs bewachsen etc und wächst auf den Bürgersteig und die Gemeinde weigert sich diesen zu pflegen und fordert mich immer wieder auf diesen zu kaufen.
Ich weiß nicht was ich tun soll habe schon überlegt ob ich mal ein Interview an die lokale Zeitung geben soll.
Wäre gut mich jemand zu dem Thema beraten könnte weil ein Kauf ist nicht verhandelbar für mich.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114412 Beiträge, 38987x hilfreich)

Zitat (von Engelchdn):
Ich weiß nicht was ich tun soll

Die einfachste Möglichkeit - einfach mal mitteilen das man unter keinen Instanzen kaufen will - scheidet warum genau aus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Engelchdn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
scheidet warum genau aus?

Egal wie oft ich es sage sie erwähnen es immer wieder und sagen ich wäre der böse in dieser geschichte auf gut deutsch gesagt.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7768 Beiträge, 4428x hilfreich)

Zitat (von Engelchdn):
Wäre gut mich jemand zu dem Thema beraten könnte weil ein Kauf ist nicht verhandelbar für mich.

Beratung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6080 Beiträge, 1322x hilfreich)

Zitat (von Engelchdn):
Wäre gut mich jemand zu dem Thema beraten könnte weil ein Kauf ist nicht verhandelbar für mich.


Auch wenn man kauft muss man nicht den Zaun versetzen. Wie wäre es denn, wenn man den Streiffen pflegt und darüber eine Vereinbarung zur Nutzung abschliesst.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 332x hilfreich)

Zitat (von Engelchdn):
Jetzt ist folgendes Problem der Streifen ist mit grünwuchs bewachsen etc und wächst auf den Bürgersteig

Da sollte man mal in die lokale Straßenreinigungssatzung sehen. Vermutlich bist Du zur Pflege verpflichtet.

Eine Verpflichtung zum Kauf besteht nicht. Es besteht aber auch keine Verpflichtung der Gemeinde DEINE Grundstückszufahrt zu "pflegen".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114412 Beiträge, 38987x hilfreich)

Zitat (von Engelchdn):
Egal wie oft ich es sage sie erwähnen es immer wieder

Dann einfach ignorieren.



Zitat (von Engelchdn):
und sagen ich wäre der böse in dieser geschichte auf gut deutsch gesagt.

Völliger Blödsinn.



Zitat (von de Bakel):
Es besteht aber auch keine Verpflichtung der Gemeinde DEINE Grundstückszufahrt zu "pflegen".

Eventuell, je nach Satzung.

Aber man muss die zerstörten Zufahrten und Zugänge wieder herstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Engelchdn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Vermutlich bist Du zur Pflege verpflichtet.


Ich bin zur Pflege des Gehweges verpflichtet aber nich für die Fläche der Gemeinde verantwortlich dieser schotterstreifen geht ja noch über die einfahrt hinaus an meine Grenze vorbei in einem Schreiben des Chefs vom Tiefbauamt wurde dies als Fläche der Gemeinde betitelt und somit kein gehweg den ich pflegen muss .


-- Editiert von User am 11. September 2023 14:43

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#8
 Von 
Engelchdn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Auch wenn man kauft muss man nicht den Zaun versetzen. Wie wäre es denn, wenn man den Streiffen pflegt und darüber eine Vereinbarung zur Nutzung abschliesst.

Ich habe dann aber die Verantwortung und da der Streifen nicht ebenbürtig ist ist dies eine stolpergefahr und ich wäre dann in Haftung falls was passieren würde

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Engelchdn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell, je nach Satzung.

Satzung umfasst nur gehwege und Hälfte der Straße aber nicht eine unbefestigte Fläche

Aber man muss die zerstörten Zufahrten und Zugänge wieder herstellen.

Die haben sie sich ja geweigert und wollten mich dadurch erpressen als ein Schreiben meines Anwalts zu ihnen gekommen ist haben sie den Streifen dann aufgefüllt und sind dann mit einer Preissenkung gekommen aber ich habe mehrmals gesagt es ist für mich keine Option geld auszugeben das ich nicht habe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29746 Beiträge, 5350x hilfreich)

Du hast schon einen Anwalt beschäftigt. Aber du siehst: Der Anwalt hat was *ordentliches* geschrieben, dann wurde auch was gemacht und dir sogar noch ein günstigerer Preis angeboten.

Wie wäre es, wenn du aufhörst, denen x-mal etwas zu sagen?
Schreib sachlich, höflich und nachweisbar, dass du nicht bereit bist, egal zu welchem Preis, ein städtisches Grundstück zu erwerben.
Oder lass das deinen Anwalt machen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16160 Beiträge, 5767x hilfreich)

Zitat (von Engelchdn):
Ich bin zur Pflege des Gehweges verpflichtet
Als Hinterlieger ist man normalerweise nur verpflichtet den Gehweg auf der Breite der Einfahrt(en) zu pflegen! Ist das bei euch anders geregelt?

-- Editiert von User am 11. September 2023 15:30

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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