Gemeinsamer Urlaub - Freund zahlt nicht! Beweise genügend vorhanden! Bitte um Rat und Hilfe!

29. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Gemeinsamer Urlaub - Freund zahlt nicht! Beweise genügend vorhanden! Bitte um Rat und Hilfe!

Hallo,
es geht um folgende Sache:
3 Freunde und Ich fliegen Mitte August zusammen in den Urlaub nach Bulgarien. Die Reisekosten habe ich vollständig bezahlt (500,-/Person), die 3 Leute sollten mir das Geld einfach überweisen. 2 haben dies auch getan, nur vom Dritten kommt seit Wochen gar nichts! Reagiert weder auf Anrufe, Nachrichten und macht mir auch nicht die Tür auf! Es gibt mehrere Zeugen die das bestätigen können und habe auch diverse Nachrichten gespeichert, wo er mir versichert dass ich das Geld bekomme, hier eine Nachricht im Wortlaut:

"Moin,
Ich hab das mit dem Geld abgeklärt, das heißt du bekommst am 15.5 100,- von mir und am 30.5 die kompletten 400,-! Ich hab das Geld bis dahin auf jeden Fall zusammen!"

Auch danach versicherte er mir dass das Geld bis dahin da ist, wie oben bereits geschrieben kommt gar nichts mehr von ihm. Das Problem ist dass wir ohne Reiserücktrittsversicherung gebucht haben, wir davon ausgehen dass er aufgrund seiner neuen Freundin keine Lust mehr hat mitzufliegen. Ich bleibe somit auf die Kosten sitzen, jetzt überlege ich was ich tun kann um doch noch an das Geld zu kommen, wie gesagt es gibt ja mehrere Zeugen und ich habe die gesamten Nachrichten alle gespeichert.

Ich bitte um eure Hilfe was ich hier tun könnte,
beste Grüße!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120197 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Nitro89):
Reagiert weder auf Anrufe, Nachrichten und macht mir auch nicht die Tür auf! Es gibt mehrere Zeugen die das bestätigen können

Zeugen die bestätigen das er nicht reagiert sind nutzlos. Man braucht Zeugen das er dieZahlungszusage gemacht hat.



Zitat:
ich habe die gesamten Nachrichten alle gespeichert.

Dass wäre ja nach Inhalt schon eher verwertbar.



Zitat:
Das Problem ist dass wir ohne Reiserücktrittsversicherung gebucht haben, wir davon ausgehen dass er aufgrund seiner neuen Freundin keine Lust mehr hat mitzufliegen.

Mir wäre keine Reiserücktrittsversicherung bekannt, die bei "neue Freundin", keine Lust" oder "zahlt nicht" leisten würde.



Ich würde ihm eine Zahlungsfrist (14 Tage nach Datum) setzen und das ganze dann per EInschreiben.
Danach dann das Geld einklagen wenn er nicht zahlt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)


Sorry falsch ausgedrückt, die Leute haben alle mitbekommen dass er die Zahlungszusage gemacht hat!

Okay das ist schonmal eine gute Idee, Frage hierzu wäre wie so ein Schreiben aussehen soll, ich stelle mir das in etwa so vor
"... hiermit fordere ich dich auf mir bis zum 14.7.16 das Geld zu überweisen..."
Reicht so etwas aus oder muss sowas ausfürhrlicher sein, habe keinerlei Erfahrungen hiermit deswegen die Frage.
Und was tun wenn er, wie erwartet, nicht drauf reagiert?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Da er bereits von sich aus die Termine, an denen er zahlen wollte, benannt hat, würde ich ihm eine letzte aber sehr kurz bemessene Frist zur Zahlung einräumen und danach seine Reise stornieren, um so die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die Stornierung in dem Schreiben ankündigen und auch darauf hinweisen, dass er für die Stornokosten haften muss. Oder einfach einen anderen angenehmeren mitnehmen, der zahlt, falls das möglich ist.
In dem Fall den Vertrag nachweisbar kündigen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Es ist nicht machbar eine einzelne Person zu stornieren, wenn stornieren nur für alle 4 Personen!
Umbuchen auf einen anderen Namen geht, aber bisher hat sich keine Person gefunden, deswegen ja auch dieser Thread wie ich an das Geld komme. Mahnbescheid hört sich ja schinmal ganz gut an, nur leider habe ich keinerlei Ahnung wie so etwas vonstatten geht.
Ich werde Ihm am Wochenende einen Brief per Einschreiben schicken, wo ich Ihm eine Frist von 2 Wochen setze mir das Geld zu überweisen. Höchstwahrscheinlich wird dann nichts von Ihm kommen....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Nitro89):
Es ist nicht machbar eine einzelne Person zu stornieren, wenn stornieren nur für alle 4 Personen!

Ein ähnliches Problem hatten wir dieses Jahr auch..
Nur, dass die 4. Person komplett bezahlt hat (Reisebuchung / Bezahlung lief ebenfalls über mich) und hinterher erfahren hat, dass er aus beruflichen Gründen nicht mitkommen kann...
Stornieren war nicht möglich (Einzelne Personen können bei einer Pauschalreise mit mehreren Personen nicht stornieren), eine andere Person hat sich nicht gefunden.
Ganz ehrlich: Wir sind zu dritt in den Urlaub gefahren und ich hatte ein Einzelzimmer :) (Was im Urlaub Gold wert ist :D)
Setz ihm eine aller letzte Frist (Einwurfschreiben), sollte er nicht reagieren, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Lasst euch den Urlaub nicht vermiesen...

Ich empfehle mich.


-- Editiert von Seb_Weniger am 30.06.2016 08:52

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Abend,

eine Frage am Rande:

kann Nitro89 seinen zahlungsunwilligen Freund per Einschreiben / Rückschein auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu zahlen und ankündigen, dass bei fruchtlosem Ergebnis ein Anwalt die weiteren Schritte übernimmt und dass der Zahlungsunwillige auch die Kosten des Anwaltes letztendlich übernehmen muss?

Viele Grüße

Nervin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120197 Beiträge, 39848x hilfreich)

Klar.

Um die notwendigen Kosten der Rechtverfolgung wird der Freund aber auch ohne Ankündigung nicht herumkommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.037 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen