Guten Tag,
Wir haben eine Gewerbeimmobilie im Gemeinschaftseigentum (2 Parteien), mit durch Teilungserklärung geschaffenem, jeweils hälftigem, Sondereigentum im Gebäude.
Mit dem Miteigentümer ist nicht gut Kirschen essen.
- Ist eine Teilungsversteigerung möglich?
- Muss in diesem Antrag auf Teilungsversteigerung eine ausreichende Begründung "der Unzumutbarkeit" erfolgen?
- Wenn ja, wann ist diese Grenze erreicht?
Vielen Dank für den fachlichen Rat und für dieses tolle Forum!
Gemeinschaftseigentum geht Teilungsversteigerung?
25. Dezember 2010
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Frage vom 25. Dezember 2010 | 18:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftseigentum geht Teilungsversteigerung?
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#1
Antwort vom 25. Dezember 2010 | 22:38
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
#- Ist eine Teilungsversteigerung möglich?#
Wenn du damit den Eigentümer des anderen Sondereigentums meinst, dann kannst du keine Teilungsversteigerung beantragen.
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