Ein älterer Herr möchte mir eine Generalvollmacht und eine Vorsorgevollmacht erteilen, damit ich ihn im Falle einer beschränkten Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit vertreten kann. Die Generalvollmacht gilt über den Tod hinaus.
Was bedeuten:
- eine Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB
?
- die Vollmacht soll eine Betreuung gemäß § 1896 ff. GBF
ausschließen?
Was muß ich Eurer Meinung nach beachten?
Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht
29. April 2005
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Frage vom 29. April 2005 | 10:06
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 9x hilfreich)
Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht
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#1
Antwort vom 2. Mai 2005 | 10:07
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 203x hilfreich)
"Was muß ich Eurer Meinung nach beachten?"
Wieso Du? Der alte Herr müsste einiges beachten....
Und jetzt?
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