Generalvollmacht

16. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Generalvollmacht

Hallo,
könnt Ihr einmal über meine Verfasste Generalvollmacht schauen, ob das so geht, ob etwas falsch ist, oder etwas fehlt?

Ich möchte die Generalvollmacht von einen Notar beglaubigen lassen.


Ich, die unterzeichnete

Frau Renate Mustermann,

geboren am ....,

wohnhaft Musterstraße 3 in Musterhausen

erteile hiermit

Herr Max Mustermann,

geboren am ...........,

wohnhaft Musterstraße 4 in Musterhausen,

Generalvollmacht.


I. Vermögensangelegenheiten
Die Vollmacht umfasst insbesondere:
Die Verfügung über alle meine Vermögensangelegenheiten, einschließlich der
Verwaltung meines Vermögens, die Einziehung von Forderungen und die Entgegennahme
von Zahlungen und Leistungen.
Für die Verfügung über meine Konten bei der Bank wird zur gegebenen Zeit eine
institutseigene Bankvollmacht erstellt.
Die Vollmacht beinhaltet auch:
Verträge aller Art in meinem Namen abzuschließen oder aufzulösen, Vergleiche
einzugehen, Verzichte zu erklären und Nachlässe zu bewilligen, mich als Erben,
Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer, Beschenkten oder Schenkenden zu
vertreten, alle meine Versorgungs-, Renten-, Steuer- und sonstigen Behörden- und
Sozialhilfeangelegenheiten zu regeln bzw. die entsprechenden Leistungen für mich
zu beantragen, geschäftsähnliche Handlungen für mich vorzunehmen (z.B Mahnungen, Fristsetzungen, Mitteilungen), die Vertretung bei allen Anträgen und
Verfahrenshandlungen gegenüber Sparkassen, Banken, Versicherungen, Krankenund
Pflegekassen, Behörden, Ämtern, Gerichten, der Telekommunikationsgesellschaften
und der Deutschen Post AG.
Die Vollmacht umfasst ausdrücklich auch:
Die Aufenthaltsbestimmung, den Abschluss und die Kündigung von Vereinbarungen
mit Pflegediensten, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen (einschließlich der Bestellung
von Sicherungshypotheken auch für den Sozialhilfeträger), die Berechtigung meine
Post entgegenzunehmen, anzuhalten und zu öffnen sowie die Fernmeldeeinrichtung
um- und abzumelden.
Die Vollmacht umfasst insbesondere auch:
Alle Handlungen, die mit meinem Ableben erforderlich werden, die Entscheidung
über die Form meiner Bestattung und die Entgegennahme von Sterbegeldern und
ihre Quittierung, sowie die Inbesitznahme und Verwaltung meines Nachlasses bis
zur amtlichen Feststellung der Erben.
 
 
II. Gesundheits- und Behandlungsvorsorge
Mein Bevollmächtigter darf in meinem Namen in eine Untersuchung meines
Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen,
auch wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund der Maßnahme
sterben oder einen schweren und länger andauernden gesundheitlichen Schaden
erleiden kann. Er muss dazu die vorherige Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes
nach § 1904 BGB einholen.
Der Bevollmächtigte kennt meine Einstellung zu Krankheit und Sterben. Er genießt
mein volles Vertrauen und tritt in allen Angelegenheiten in meine Rechte gegenüber
Ärzten, Kliniken, Hospizen etc. ein. Er kann Entscheidungen über Untersuchungen,
Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe und Pflegehandlungen, einschließlich einer
Sterbebegleitung treffen. Er kann von den behandelnden Ärzten, der Klinik etc. alle
nötigen Auskünfte und Informationen verlangen, Krankenunterlagen einsehen und
auch deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde die Betroffenen hierzu
von ihrer Schweigepflicht.
 
III. Untervollmacht, Bereiung von §181 BGB . Gültigkeit der Vollmacht
Die Vollmacht schließt die Befreiung der Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB ein.


Die Bevollmächtigte ist ferner berechtigt, im Einzelfall Untervollmacht zu erteilen.

Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus. Die Vollmacht kann jederzeit von mir oder nach meinem Ableben von meinen Erben widerrufen werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 





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