Generalvollmacht?

5. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(836 Beiträge, 207x hilfreich)
Generalvollmacht?

Hallo,
folgende Situation: Die Mutter ist im Pflegeheim und ist noch voll geschäftsfähig. Der älteste Sohn hat eine Vollmacht über ein großes Konto und über ein Schließfach bei der Bank. Es gibt auch Immobilien.
Da es zu erwarten ist, dass die Mutter nicht mehr lange lebt, haben die Kinder überlegt, ob es nicht sinnvoll ist, dass der Sohn eine Generalvollmacht der Mutter erhält. Sie wäre bestimmt damit einverstanden, kann sich aber selbst nicht mehr darum kümmern.
Fragen:
-wie benennt man eine Vollmacht, die nichts ausschließt?
-Muß diese Vollmacht vor einem Notar geschlossen werden?
-Mit welchen Kosten in etwa muß im Falle des Notars gerechnet werden?

Danke für eure Mithilfe

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8263 Beiträge, 3700x hilfreich)

Zitat:
Der älteste Sohn hat eine Vollmacht über ein großes Konto und über ein Schließfach bei der Bank. Es gibt auch Immobilien.


In diesem Fall ist nicht zu dem Versuch zu raten, mit Hilfe der Antworten aus einem Meinungsforum, eine solche Vollmacht selbst zu erstellen. Da muss ein Fachmann ran!

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7312 Beiträge, 4322x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Muß diese Vollmacht vor einem Notar geschlossen werden?

Das wäre sinnvoll.
Zitat:
Mit welchen Kosten in etwa muß im Falle des Notars gerechnet werden?

Notarkosten werden nach dem GNotKG anhand einer Gebührentabelle berechnet. Maßgeblich ist das Vermögen der Mutter.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36314 Beiträge, 13528x hilfreich)

Die Frage ist in so Fällen doch, was man im Augenblick benötigt. Und das ist mir noch nicht so ganz klar. Denn wenn sich die angehenden Erben einig sind, dann kann man doch alles nach dem Tod regeln. Dann reicht doch eine einfache Vollmacht, die über den Tod hinaus geht, aus. Und, falls erforderlich, ein Testament. Aber wenn die gesetzliche Erbfolge angepeilt ist, braucht es das auch nicht.

Ich stelle mir gerade folgendes Szenario vor: "Hallo Mutter, Du hast nicht mehr viel Zeit auf dieser Welt, deshalb unterschreib mal dies und jenes ....." Muss doch nicht sein.

wirdwerden

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(836 Beiträge, 207x hilfreich)

Nein so locker geht das natürlich nicht. Die Mutter weiß, dass es nicht mehr lange gehen wird und sie und die kinder möchten eben alles geregelt haben... Es gibt ein Testament, in dem alles genau aufgeteilt wird, auch die Immobilien.
Ich ging einfach davon aus, dass eine normale Konto-Vollmacht nach dem Tod bei der Bank nicht mehr anerkannt wird (meines Wissens). Die Frage war eben, kann man den Ablauf des Erbfalles und der damit verbundenen Verteilung durch eine notarielle Vollmacht vereinfachen.

Wenn ich das jetzt richtig sehe, kostet dies nur Menge Geld und hat keine erheblichen Vorteile.

Signatur:

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist in so Fällen doch, was man im Augenblick benötigt.

Nein, das ist die vollkommen falsche Frage, genau solch kurzsichtige Fragen sind es, die dann später einen Haufen Problem verursachen kann.

Die Frage ist in so Fällen keinesfalls, was man im Augenblick benötigt, sondern die langfristige Perspektive, also was man künftig benötige / benötigen könnte.

Und da sind Generalvollmacht und Patientenverfügung eine der zu bevorzugenden Varianten.



Zitat (von aspergius):
-wie benennt man eine Vollmacht, die nichts ausschließt?

Eine Vollmacht, die nichts ausschließt gibt es in DE aus rechtlichen Gründen nicht.
Eine Vollmacht, die den maximal zulässigen Umfang hat, ist eine Generalvollmacht.



Zitat (von aspergius):
-Muß diese Vollmacht vor einem Notar geschlossen werden?

Nein, es ist aber wesentlich vorteilhafter.
Denn zum einen ist der Notar der Fachmann für eine rechtssichere Gestaltung.
Zum anderen verleiht die notarielle Beglaubigung dem Dokument eine wesentlich höhere Macht.

Und einige Dinge (wie z.B. gewisse Immobilienangelegenheiten) benötigen eine notarielle Vollmacht.



Zitat (von aspergius):
-Mit welchen Kosten in etwa muß im Falle des Notars gerechnet werden?

Das erklärt einen der Notar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5472 Beiträge, 1359x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
folgende Situation: Die Mutter ist im Pflegeheim und ist noch voll geschäftsfähig. Der älteste Sohn hat eine Vollmacht über ein großes Konto und über ein Schließfach bei der Bank. Es gibt auch Immobilien.
Da es zu erwarten ist, dass die Mutter nicht mehr lange lebt, haben die Kinder überlegt, ob es nicht sinnvoll ist, dass der Sohn eine Generalvollmacht der Mutter erhält.

Das müssen nicht die Kinder überlegen - sondern allein die Mutter.

Zitat:
Sie wäre bestimmt damit einverstanden, kann sich aber selbst nicht mehr darum kümmern.

Wieso nicht? Sie ist doch voll geschäftsfähig?
Zitat:

-wie benennt man eine Vollmacht, die nichts ausschließt?

Der Name spielt keine Rolle, wichtig ist der Umfang der Vollmacht. Üblicherweise bezeichnet man eine solche Vollmacht als Generalvollmacht - was aber nicht daran ändert, daß der Text der Vollmacht klar definieren muss, welchen Umfang die Vollmacht hat.
Zitat:
Muß diese Vollmacht vor einem Notar geschlossen werden?

Eine Generalvollmacht muss nicht zwingend notariell beglaubigt werden (§164 BGB), aber in bestimmten Zusammenhängen (gegenüber Gerichten z.B.) ist die notarielle Beglaubigung notwendig, damit die Vollmacht anerkannt wird.

Eine Vollmacht ist nicht möglich für drei Bereiche: a) die Eheschließung und die Scheidung, b) eine Adoption und c) das Erstellen eines Testamentes. Diese Rechtsgeschäfte können ausschließlich persönlich vorgenommen werden.

Zitat:
Mit welchen Kosten in etwa muß im Falle des Notars gerechnet werden?

Das hängt u.a. vom Vermögen des Vollmachtgebers ab.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5472 Beiträge, 1359x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Es gibt ein Testament, in dem alles genau aufgeteilt wird, auch die Immobilien.
Ich ging einfach davon aus, dass eine normale Konto-Vollmacht nach dem Tod bei der Bank nicht mehr anerkannt wird

Bankvollmachten gelten üblicherweise über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Hier gibt es außerdem ein Testament.
Wenn das Testament notariell beglaubigt ist, ersetzt es den Erbschein, die Erben können mit dem Testament sofort Verfügungen über die Bankkonten der Erblasserin erteilen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1305 Beiträge, 275x hilfreich)

Falls ich die verschiedenen Themen richtig deute, geh es um mehr als 1Mio Erbschaft.
Warum wird dann in einem Laienforum "geforscht".
Es gib Leute, die sich gerade damit Ihr Geld verdienen. Und bei der Summe, sind die mehr als angeraten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36314 Beiträge, 13528x hilfreich)

Ob die Kontovollmacht nach dem Tod noch anerkannt wird, ist wahrscheinlich individuell verschieden. Aber, ich kenne es so, dass auch ohne Kontovollmacht die Möglichkeit besteht, laufende Rechnungen zu bezahlen, auch die Beerdigung. Man kann dann nur nicht direkt bezahlen, sondern muss die Rechnungen bei der Bank einreichen und die erledigt das dann.

Und der Rest kann doch warten bis das Testament eröffnet und gegebenenfalls die Erbscheine ausgestellt sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2739 Beiträge, 430x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Der älteste Sohn hat eine Vollmacht über ein großes Konto und über ein Schließfach bei der Bank. Es gibt auch Immobilien.


Der Bruder soll seine Vollmacht lesen, da müsste doch stehen, dass sie über den Tod hinausreicht. Wenn nicht, nimmt er mit der Bank Kontakt und lässt sich erklären, was er machen oder nicht machen darf.
Wäre die Vollmacht nicht über den Tod hinaus, wird sie geändert und die Mutter müsste halt nochmals unterschreiben.




0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 35x hilfreich)

@wirdwerden: sorry, bin ein sehr großer Fan Deiner Beiträge aber hier finde ich wie Harry van Sell, dass es zu kurz gedacht ist.
Keine Ahnung, was die Mutter hat, geht uns auch nichts an, aber wenn sie möglicherweise doch geschäftsunfähig wird ist es eben zu spät, selbst noch zu bestimmen
Soweit sie das jetzt noch kann, vor allem wenn Immobilien im Spiel sind, die Vollmacht beglaubigen lassen. Hier geht das teilweise auch bei den Betreuungsbehörden (für schlappe 10 Euro, mal nachfragen), aber auch die Kosten für einen Notar sollten gut angelegt sein, wenn es tatsächlich um viel Geld geht. Letztendlich geht es doch darum, was sie will und das sollte möglichst klar festgelegt sein.

-- Editiert von sonmischt am 06.08.2021 20:34

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36314 Beiträge, 13528x hilfreich)

Es ist ein Testament da, es ist eine Vollmacht da. Für die Zeit vor der Testamentseröffnung. Was braucht es denn noch? Interessant wird es erst, wenn eine Vollmacht widerrufen wird. Davon können wir hier aber nichts lesen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7312 Beiträge, 4322x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist ein Testament da, es ist eine Vollmacht da. Für die Zeit vor der Testamentseröffnung. Was braucht es denn noch?

Es gibt "nur" eine Bankvollmacht.
Zitat:
Interessant wird es erst, wenn eine Vollmacht widerrufen wird. Davon können wir hier aber nichts lesen.

Interessant wird es, wenn die Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist und länger lebt als gedacht. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist ein Testament da,

Richtig.



Zitat (von wirdwerden):
es ist eine Vollmacht da. Für die Zeit vor der Testamentseröffnung.

Falsch.



Zitat (von wirdwerden):
Was braucht es denn noch?

DenBlck über den Tellerand...
Zitat (von Harry van Sell):
Die Frage ist in so Fällen keinesfalls, was man im Augenblick benötigt, sondern die langfristige Perspektive, also was man künftig benötige / benötigen könnte.

Und da sind Generalvollmacht und Patientenverfügung eine der zu bevorzugenden Varianten.




Zitat (von wirdwerden):
Interessant wird es erst, wenn eine Vollmacht widerrufen wird.

Interessant (bis dramatisch) wird es, wenn die vorliegende Vollmacht etwas nicht abdeckt oder sogar nichtig wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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