Gerichsttermin versäumt

13. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
keineantwortgefunden
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichsttermin versäumt


Guten Morgen! Ich brauche dringend Rat. Ich bin in einem Zivilproßess zur mündlichen Verhandlung geladen gewesen. Allerdings haben ich und mein Anwalt bis einen Tag vor dem Termin auf die Entscheidung zur Prozesskostenhilfe gewartet. Ohne diese Entscheidung wollte mein Anwalt nicht die 800km zum Gericht fahren. Ich habe das Gericht am Tag der Verhandlung angerufen und dort die Sachbearbeiterin gebeten dem Richter mitzuteilen das mein Anwalt nicht kommen wird, ich aufgrundessen auch nicht kommen kann, weil 1. ich nicht ohne Anwalt erscheinen möchte, und b. ich auf den Anwalt angewiesen bin, da ich mit Ihm gefahren wäre. Bahn wäre zu teuer gewesen, habe nur Hartz 4 im Moment. Was wird nun passieren? Habe angeboten mit hier von einem Staatsanwalt etc. befragen zu lassen.

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8 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 799x hilfreich)

Wenn es ein Zivilprozess war, dann wird dich vor Ort kein Staatsanwalt vernehmen. Das müsste dir eigentlich auch dein Anwalt sagen. Auch hätte er dich darauf hinweisen müssen, was passieren kann, wenn du nicht zum Termin erscheinst bzw. steht das ja auch in der Ladung drin. Da du Partei bist (Kläger oder Beklagter) kann der Richter nach Aktenlage entscheiden und ein Versäumnisurteil erlassen. Begreife echt nicht, warum dein RA nicht mal ein paar Tage eher sich an das Gericht gewandt hat bzw. mal mit dem Richter telefoniert hat. Für mein Empfinden bist du bei dem RA nicht gut aufgehoben.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
keineantwortgefunden
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Schuldzuweisungen helfen mir jetzt auch nicht weiter. Dachte ich sei gut beraten! Gibt es denn keine "Häretfallregelung" oder der gleichen? Ich war nicht Hauptangeklagter, bin mit angeklagt wo der Standpunkt aber noch sehr strittig ist, da ich weder Vertrags- noch sonst irgendein Partner vom Angeklagten und Kläger bin. Haben den Kontak "nur" vermittelt.

Aber ich will hier jetzt auch nicht alles erzählen und mich rausreden oder so, es geht mir jetzt um das Thema was ich machen soll oder noch kann?!

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 799x hilfreich)

Schuldzuweisungen sollten das ja auch gar nicht sein. Sorry, wenn das so rüber gekommen ist. Am besten ist, wenn du einfach versuchst mal beim Gericht anzurufen und mit dem Richter/der Richterin sprichst. Kannst ja erklären, dass dein RA so ein Döspaddel ist, der dich nicht richtig aufgeklärt hat (wie auch immer). Die Richter sind auch nur Menschen und werden dir schon sagen, was du noch machen kannst, bzw. was im schlimmsten Fall dein Nichterscheinen nach sich zieht.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#4
 Von 
keineantwortgefunden
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, was anderes bleibt mir auch nicht übrig. Habe schon angerufen, Richter war aber in einer Verhandlung. Zumindest habe ich gebten Ihm schon mal einen Nachricht reinzureichen.

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 902x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5925 Beiträge, 1373x hilfreich)

quote:
Ich war nicht Hauptangeklagter, bin mit angeklagt wo der Standpunkt aber noch sehr strittig ist, da ich weder Vertrags- noch sonst irgendein Partner vom Angeklagten und Kläger bin.


Also erstmal gibts im Zivilprozess nur den Kläger und den Beklagten.

Warst/bist Du evtl. Zeuge in dem Prozess?

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#7
 Von 
keineantwortgefunden
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

soweit ich weiß mitangeklagt, habe aber das schreiben jetzt nicht hier. kann auch sein zeuge, glaube ich aber nicht. Bin mir jetzt nicht sicher.

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#8
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 259x hilfreich)

Also, du solltest schon wissen, welchen Status du in dem Prozess hast!

Erkundige dich, ob ein Versäumnisurteil erlassen wurde. Gegen dieses ist ein Einspruch möglich.

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