Gerichtliches Einschreiben lag bei einem Mehrfamilienhaus vor der Haustüre - incl. Zustellungsurkund

5. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Gerichtliches Einschreiben lag bei einem Mehrfamilienhaus vor der Haustüre - incl. Zustellungsurkund

Hallo, gilt ein gerichtliches EInschreiben als zugestellt, wenn es bei einem Miethaus/Mehrfamilienhaus vor der Haustüre (nicht Wohnungstüre, nicht im Briefkasten) incl. Zustellungsurkunde (Gelb/A4 Format/nur scheinbar vom Gericht ausgefüllt) liegt? Es ist auch keine Unterschrift/Kürzel oder Zustellungsdatuim auf dem EInschreiben selbst vorhanden?
Gruß Tom

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nein, das ist keine ordnungsgemäße Zustellung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Man darf aber $ 189 ZPO nicht vergessen. Wenn derjenige, für den das Schriftstück bestimmt war, dieses in Händen hält, gilt es trotzdem als zugestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Und wie will das bewiesen werden, das läuft doch gar nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Den Paragraphen gibt es trotzdem und wenn man rechtlich korrekt auf die Frage antworten will, gehört der Paragraph nunmal dazu.

Je nachdem was da zugestellt werden sollte, gewinnt der Empfänger auch allenfalls etwas Zeit. Denn dass die PZU nicht zurück ist, wird über kurz oder lang auffallen und dann wird es halt eine wiederholte Zustellung geben.

Evtl. sollte auch etwas zugestellt werden, auf das der tatsächliche Empfänger, obwohl das Schriftstück nicht in seinem Briefkasten gelandet ist, trotzdem sofort reagieren will. Das wissen wir ja alles gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Und wie will das bewiesen werden, das läuft doch gar nicht.


Ganz einfach: Der Postbote behauptet, dass er das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen hat. Daraufhin behauptet der Empfänger selbst, dass das Schreiben vor der Tür gelegen hat.

In beiden Fällen ist das Schreiben zugegangen, nur dass im letzteren Fall der Postbote mächtigen arbeitsrechtlichen Ärger bekommt.

Sobald man behauptet, das Schreiben gar nicht erhalten zu haben, steht dem die Aussage des Postboten entgegen, dass er das Schreiben eingeworfen hat.

Ziemlich blöd wäre es für den Empfänger, wenn das Schreiben auf so einem Weg tatsächlich abhanden kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, aber er hat doch die Zustellungsurkunde nicht ausgefüllt. Und da kann der Postbote behaupten, was er will.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, kam ein neues Schreiben, diesmal korrekt ausgefüllt mit neuen Termin.

Gruß Tom

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.746 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.