Hallo, gilt ein gerichtliches EInschreiben als zugestellt, wenn es bei einem Miethaus/Mehrfamilienhaus vor der Haustüre (nicht Wohnungstüre, nicht im Briefkasten) incl. Zustellungsurkunde (Gelb/A4 Format/nur scheinbar vom Gericht ausgefüllt) liegt? Es ist auch keine Unterschrift/Kürzel oder Zustellungsdatuim auf dem EInschreiben selbst vorhanden?
Gruß Tom
Gerichtliches Einschreiben lag bei einem Mehrfamilienhaus vor der Haustüre - incl. Zustellungsurkund
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Nein, das ist keine ordnungsgemäße Zustellung.
wirdwerden
Man darf aber $ 189 ZPO nicht vergessen. Wenn derjenige, für den das Schriftstück bestimmt war, dieses in Händen hält, gilt es trotzdem als zugestellt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und wie will das bewiesen werden, das läuft doch gar nicht.
wirdwerden
Den Paragraphen gibt es trotzdem und wenn man rechtlich korrekt auf die Frage antworten will, gehört der Paragraph nunmal dazu.
Je nachdem was da zugestellt werden sollte, gewinnt der Empfänger auch allenfalls etwas Zeit. Denn dass die PZU nicht zurück ist, wird über kurz oder lang auffallen und dann wird es halt eine wiederholte Zustellung geben.
Evtl. sollte auch etwas zugestellt werden, auf das der tatsächliche Empfänger, obwohl das Schriftstück nicht in seinem Briefkasten gelandet ist, trotzdem sofort reagieren will. Das wissen wir ja alles gar nicht.
Zitat:Und wie will das bewiesen werden, das läuft doch gar nicht.
Ganz einfach: Der Postbote behauptet, dass er das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen hat. Daraufhin behauptet der Empfänger selbst, dass das Schreiben vor der Tür gelegen hat.
In beiden Fällen ist das Schreiben zugegangen, nur dass im letzteren Fall der Postbote mächtigen arbeitsrechtlichen Ärger bekommt.
Sobald man behauptet, das Schreiben gar nicht erhalten zu haben, steht dem die Aussage des Postboten entgegen, dass er das Schreiben eingeworfen hat.
Ziemlich blöd wäre es für den Empfänger, wenn das Schreiben auf so einem Weg tatsächlich abhanden kommt.
Nun ja, aber er hat doch die Zustellungsurkunde nicht ausgefüllt. Und da kann der Postbote behaupten, was er will.
wirdwerden
Hallo, kam ein neues Schreiben, diesmal korrekt ausgefüllt mit neuen Termin.
Gruß Tom
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
29 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten