Hallo Leute,
weis jetzt nicht ob ich im richtigen Forum dafür bin.
Mit welchen Gerichtskosten müsste ich rechnen wenn ich
bei einem Streitwert von 189,99 EUR als Beklagter verliere.
Muss ich die Anwaltskosten des Klagenden auch tragen (denke mal ja) und wenn ja wie berechnen sich diese.
Gerichtskosten?
13. Oktober 2004
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Frage vom 13. Oktober 2004 | 15:10
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtskosten?
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2004 | 15:26
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Die Gerichtskosten würden sich in diesem Fall auf € 75,00 belaufen. Hinzu kämen uU noch angefallene Auslagen für Zeugen und/oder Sachverständige.
Für den gegnerischen RA fallen € 62,50 + € 20,00 Auslagenpauschale + 16% MWSt = € 95,70 an - als Unterlegener müssen Sie diese Kosten auch tragen.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
#2
Antwort vom 13. Oktober 2004 | 17:56
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
ok macht also rund 170 EUR,
ist ost west gleich?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2004 | 18:41
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
"ist ost west gleich?"
Ja, mW macht das inzwischen keinen Unterschied mehr!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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