Gerichtskosten?

13. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.03.2009 12:02:00
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtskosten?

Hallo Leute,

weis jetzt nicht ob ich im richtigen Forum dafür bin.

Mit welchen Gerichtskosten müsste ich rechnen wenn ich
bei einem Streitwert von 189,99 EUR als Beklagter verliere.

Muss ich die Anwaltskosten des Klagenden auch tragen (denke mal ja) und wenn ja wie berechnen sich diese.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Die Gerichtskosten würden sich in diesem Fall auf € 75,00 belaufen. Hinzu kämen uU noch angefallene Auslagen für Zeugen und/oder Sachverständige.

Für den gegnerischen RA fallen € 62,50 + € 20,00 Auslagenpauschale + 16% MWSt = € 95,70 an - als Unterlegener müssen Sie diese Kosten auch tragen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.03.2009 12:02:00
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

ok macht also rund 170 EUR,

ist ost west gleich?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"ist ost west gleich?"

Ja, mW macht das inzwischen keinen Unterschied mehr!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

2x Hilfreiche Antwort

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