Gerichtskosten nach E.V.

28. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)
Gerichtskosten nach E.V.

Hallo,

ich bin grad ziemlich perplex über das Rechtssystem. Meine Anwältin hat eine einstweilige Verfügung gegen meinen EX-Freund erwirkt, weil dieser mich mit einer Waffe bedroht hatte. Nun kam vor ein paar Tagen ein Schreiben, dass ich den noch ausstehenden Betrag zahlen muss, da die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei ihm erfolglos waren. Dieser Mann ist Besitzer eines Hauses, Mercedes, zwei PC´s etc...... dachte ich jedenfalls. Scheint ja nicht so zu sein. Aber ich frage mich, ob die Gerichtsvollzieher am Auto vorbeilaufen und ihm abnehmen, dass es nicht ihm gehört, obwohl es im Hof vor seiner Haustüre steht? Achja, sie mussten am Haus ja klingeln. Wie eine Sozialwohnung sieht das Haus nicht gerade aus....Hat man Narrenfreiheit, wenn man eine E.V. abgelegt hat? Es wurde auch nie nachgeforscht, weshalb dieser Psychopat eine Waffe besitzt bzw. ob es einen Waffenschein gibt.... das versteh ich nicht.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Besserwisser2
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

vielleicht hat er ja doch noch Vermögen und das nicht angegeben ???? Das solltest du aber mit dem GV ausmachen. Die sind aber wohl sehr großzügig ...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest124
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 4x hilfreich)

Nach dem neuen Gesetz braucht ja jeder einen Waffenschein.
Als ich auch mal ne Waffe am Kopf vom Ex hatte, auch deshalb zur Polizei ging, meinten sie , nach der Beschreibung wäre es eine 9 mm und nichts wildes....ich solle am Besten zusehen, das ich schnell aus der Wohnung mit dem Baby ausziehe !!!!
Da ich so schnell keine Bleibe fand , mußte ich wieder zur Polizei ( Drohungen vom Ex über Handy, das ich ja nicht nach Hause kommen solle, sonst.... ), diese kamen dann mit 2 Streifenwagen mit in UNSERE Wohnung, redeten mit meinem alkoholisiertem Ex und statt ihn der Wohnung zu verweisen, sagten sie wieder zu mir....sehen sie zu, das sie schnell umziehen.

Auch Ex hat EV , aber viele Werte bei sich zu Hause stehen , wie auch ein Auto und wird nicht weiter belangt.
Was will man tun.....thats life :)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

@mama_67

Hallo, mittlerweile hab ich mich wieder abgeregt und bin am hin und her überlegen, ob ich seinem Vater eine Kopie davon senden soll, der ist stinkereich und sehr bedacht, dass die Leute nicht über ihn reden. Andererseits möchte ich nicht was aufwühlen, ich bin mittlerweile nochmal umgezogen und grad froh, dass der Ex das nicht weiß. Beim zweiten Umzug hatte er es schnell herausgefunden. Meine Anwältin meinte, dass ich erst Lohnpfändung machen kann, wenn ich alles bezahlt habe. Dann müsste ich zum Amtsgericht und den Titel holen, dann dürfte ich das machen.... blöd!

1x Hilfreiche Antwort

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