Gerichtskosten wie berechnen und wohin überweisen?

17. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
pa460482-18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten wie berechnen und wohin überweisen?

Hallo zusammen,

Ich habe letzte Woche Freitag das endurteil als Brief zu dem Vergleich in einem zivilverfahren erhalten.

In dem Vergleich hieß es, ich habe 53% der gerichtskosten zu tragen.

Da dies mein erstes Mal ist und ich keinen Anwalt genommen habe, bin ich relativ lost. Die Beiträge im Internet sind mir alle etwas zu komplex und da viele andere Faktoren einfließen die nicht auf mich zutreffen.

Streitwert beträgt 7,18€.
Die anwaltskanzklei ist nicht in meiner Umgebung und haben eine regionale rechtsanwältin beauftragt bei der mündlichen verhandeln(Vergleich). Anwesend zu sein.

Die hauptforderung+Zinsen habe ich schon der gegnerischen Partei überwiesen.

Da die bürokraft der Anwältin könnte mir nicht sagen wie es mit gerichtlichen Kosten aussah und beim Gericht hatte man mir am Telefon gesagt ich müsste den Gegnern das Geld für die gerichtskosten zahlen.

Ich bin jetzt leider völlig verwirrt.
wie berechne ich diese Kosten?
Oder kommt da ein Bescheid worin die Kosten aufgelistet sind?
Kommt der Bescheid vom Gericht oder von den Gegnern?
Ist der gerichtskostenbescheid auch ein vollstreckbar Titel?

Ich bedanke mich im voraus und entschuldige mich für Rechtschreibfehler, mein Smartphone spinnt etwas.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Gegenpartei wird einen Kostenfestsetzungsantrag beim Gericht stellen, das Gericht wird dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen. Da steht dann drin was du an die Gegenseite zahlen musst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von pa460482-18):
Kommt der Bescheid vom Gericht oder von den Gegnern?


Du musst unterscheiden zwischen "Gerichtskosten" und "Auslagen der Gegenseite".

Für die Gerichtskosten bekommst du eine Rechnung des Gerichts (bzw. einer dafür vorgesehenen Stelle wie "Gerichtskasse" oder "Landesoberkasse"). Diese Kosten musst du an "das Gericht" zahlen.

Für die notwendigen Auslagen s. Antwort von salkavalka. Die musst du dann eben an die Gegenseite zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pa460482-18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Du musst unterscheiden zwischen "Gerichtskosten" und "Auslagen der Gegenseite".


Im bescheid steht explizit gerichtskosten.

Vorgerichtliche kosten hätte ich schon an die gegnerseite gezahlt, wie es im Urteil stand.

Danke für die schnelle Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich bin davon ausgegangen, dass du der Beklagte bist. Der Kläger muss einen Gerichtskostenvorschuss zahlen bevor die Klage bearbeitet wird.
Nach Beendigung des Rechtsstreits rechnet das Gericht die Kosten ab, behält aber den Voschuss des Klägers soweit dieser verbraucht ist ein, auch wenn der Kläger nach der Entscheidung weniger zahlen muss.
Wenn der Vorschuss für die Gerichtskosten ausreichte, kriegt der Beklagte keine Rechnung vom Gericht, da die Kosten schon bezahlt sind.
Stattdessen wird sich der Kläger den zuviel gezahlten Vorschuss gegen den Beklagten festsetzen lassen.

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