Hi,
ich wurde wegen Körperverletzung angezeigt und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Jetzt habe ich erneut eine Anzeige erhalten, wieder vom gleichen in der gleichen Strafsache, es geht um die Forderung von 7.000€ Schmerzensgeld. Ich war bei der Verhandlung, da ich jedoch keinen Anwalt hatte, wurde das Urteil entsprechend der anklageschrift rechtskräftig.
Ich habe nun 2 Wochen Zeit, mir einen Anwalt zu suchen und gegen das Urteil vor zu gehen, ich habe mich schon im Internet umgehört, die Voraussetzungen für Gerichtskostenhilfe habe ich, also ich kann nachweisen, dass ich kein Geld habe, aber wo muss ich die Gerichtskostenhilfe beantragen?
Wenn ihr mir das sagen könntet, würdet ihr mir sehr helfen.
Vielen Danl
Gerichtskostenhilfe
22. Juli 2005
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Frage vom 22. Juli 2005 | 12:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskostenhilfe
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#1
Antwort vom 22. Juli 2005 | 13:18
Von
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)
entweder gehst du zum rechtspfleger am zuständigen amtsgericht (der stellt dir einen schein aus) oder du gehst gleich zum anwalt, dann stellt dieser für dich den antrag...
m.
#2
Antwort vom 26. Juli 2005 | 18:18
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
das sollte aber zügig von statten gehen, es gibt Fristen. Und der Anwalt muss sich auch erstmal mit der Sache vertraut machen.
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#3
Antwort vom 26. Juli 2005 | 20:07
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 5x hilfreich)
zum zuständigen amtsgericht gehen un einen antrag zur gerichtskostenbehilfe beantragen.und dann sofort zum anwalt
Und jetzt?
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