Gerichtstermin verpasst

28. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Trantor33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtstermin verpasst

Guten tag,

da ich dummerweise vor ein paar Wochen einen Gerichtstermin versäumt habe und nun eine zweite Vorladung erhalten habe möchte ich mal die Experten hier fragen welche kosten evtl. auf mich zukommen.Geladen wurde/werde ich als Zeuge.Es wird also nicht gegen mich ermittelt.

Muss ich mit einer Ordnungsstrafe rechnen?Wäre es evtl. ratsam zu versuchen eine Krankmeldung für besagten ersten Termin zu organisieren?

Vielen dank

michael

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Als Zeuge hast Du drei Pflichten:

1.) Er muss erscheinen,

2.) er muss aussagen und

3.) muss er seine Aussage auf Verlangen beeiden.

Da du dich bisher noch nicht genügend und nicht rechtzeitig entschuldigt hast, stellt sich die Frage, ob du das noch nachholen kannst. Du musst jetzt zusätzlich noch beweisen, warum du dich nicht rechtzeitig genügend entschuldigt hast.

Das wird nicht einfach...

Im Klartext: Du brauchst zwei Entschuldigungen.

Ansonsten droht dir die Auferlegung der Kosten, die durch dein Ausbleiben entstanden sind. Das muss aber auch nicht soviel sein.

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Arbeite nur, die Freude kommt von selbst." (Goethe)

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#2
 Von 
Trantor33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Wäre es nicht möglich zu bestreiten das ich die erste Vorladung erhalten habe.

Schließlich wurde der Brief nicht per Einschreiben geschickt..

michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...nicht erhalten, würde ich nicht sagen.
Der Richter kann, sollte er es nicht glauben, ein Ordnungsgeld dennoch erlassen. Hier gegen vorzugehen ist aufwendiger als sich höflich zu entschuldigen und bitten von Ordnungsgeld abzusehen :-))

Eine daraus ergebende Frage, die RA Severiens vielleicht beantwortet.

Nach Belehrung zur Wahrheit beim Termin, stellt der Richter nochmals die Frage, warum zum letzten Termin nicht erschienen.
Antwort: (fälschlicherweise) Ladung nicht erhalten.

Meineserachtens liegt jetzt eine wissentlich falsche (strafbare) Aussage vor?

mfg

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