Gerichtsverfahren vor dem OLG kurz zuvor fallen gelassen?

6. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
brother01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsverfahren vor dem OLG kurz zuvor fallen gelassen?

Hallo ... Hatte für den kommenden Mittwoch, also in zwei Tagen ein Gerichtsverfahren in eigener Angelegenheit. Meine Klage wurde zuvor beim Landgericht abgewiesen, worauf durch meinen Anwalt Berufung eingelegt wurde. Vom Gericht erhielt ich dementsprechend eine Anordnung, dass nun vorm Oberlandesgericht kommenden Mittwoch verhandelt wird. Heute, zum Montag, erhalte ich einen Anruf aus meiner Kanzlei, dass die Sache per Beschluss plötzlich fallen gelassen wurde.
Ist das form bzw. fristgerecht?
Habe ziemlich lange auf diesen Termin gewartet, der nun einfach mal niedergeschmettert wird, weil der Richter vielleicht bissl Sonne braucht? Hat dazu jemand eine Anung?

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 902x hilfreich)

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#2
 Von 
brother01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

per telefon zwei tage zuvor?
beschluss soll noch ergehen! Aber der Berufung wurde zunächst statt gegeben und 300 € gefordert. Einmal so morgen so?

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 902x hilfreich)

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#4
 Von 
brother01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

und nu? sehe in diesem fall soviele zweifel ( verkehrsunfall ), dass ich nicht einfach klein bei gebe!!!

Kann eine Stellungnahme gegen den Beschluss aussicht auf Erfolg haben?

Bzw. lies ein Sachverständigen Gutachten noch viele offene Fragen auf bzw. sagte dieser, " es kann die Beklagten sowie Kläger Variante" in Betracht kommen. Folglich müssen mir zumindest 50 % gewährt werden, fühle mich da ganz schön hinter licht geführt. Im laufe der Verhandlung befand sich sogar ein Skizze in meiner Akte, die ohne Nummer plötzlich auftauchte....

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 902x hilfreich)

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9545 Beiträge, 2343x hilfreich)

Wenn das OLG die Absicht hat, die Berufung durch Beschluß zurückzuweisen, dann kündigt es das zunächst an, sodaß man nochmal Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Außerdem setzt es nicht erst einen Termin zur Verhandlung an !!

Das ist von daher schon merkwürdig.

Fragen Sie mal genau bei Ihrem Anwalt nach, was es damit auf sich hat.

Justice

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#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 902x hilfreich)

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#8
 Von 
brother01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@justice005, der meinung bin ich auch. Mein persönliches Erscheinen war auch angeordnet bzw. 300€ musste ich zahlen u.a. für die Ladung von Zeugen...

@pawel pikowitzsch,
"Verhandlung kurzfristig abgesetzt wurde, um n.M.d. Gerichtes unnötige Kosten zu sparen"

die Kosten gehen doch sowieso auf meine Kappe, was soll der Geiz.

"Offensichtlich wurde der Termin aufgehoben, da das Gericht beabsichtigt, die Berufung mittels Beschluss zurückzuweisen"

Außer Stellungnahme habe ich dann nichts mehr in der Hand?

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

ie Kosten gehen doch sowieso auf meine Kappe, was soll der Geiz

Wenn Sie erst verloren haben, werden Sie sich bitter beschweren, wieso eine 'unnütze Verhandlung' angesetzt wird und auch bezahlt werden muß. :augenroll:

Außer Stellungnahme habe ich dann nichts mehr in der Hand?

Doch, es gibt auch gegen die Zurückweisung der Berufung (das eigentliche Urteil) noch Rechtsmittel.

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#10
 Von 
brother01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

da ich beruflich mit dem fall betraut, sowie privat große interessa an einem gerechten urteil habe, werde ich alles mir nur mögliche zu klärung des falles unternehmen und wenn ich die zuweisung berufen werden kann, dann soll es eben so sein... geld spielt keine rolle...

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#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

geld spielt keine rolle

Gehören Sie auch zu den Leuten, die meinen, die Gericht wüßten immer genau, was in Ihrem Kopf vorgeht? :augenroll:

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