Gerichtsvollzieher - Wie soll ich die Raten schaffen?

24. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lewis123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - Wie soll ich die Raten schaffen?

Hallo zusammen, ich habe großen Mist gebaut. Ich habe vor 3 Wochen eine Rechnung mit Vertrag bekommen in Höhe von 700 Euro. (mit Vertrag und somit die Rechnung in voller Höhe nicht rechtens ist.) Aber widerspruch einlegen darf ich laut Firma nicht mehr.
Problem: ich bin 2 mal umgezogen und habe in einem halben Jahr keine Briefe bekommen. Und die Firma schrieb mir jetzt: das mich gefunden haben unter meiner neuen Andresse und Ankündigung Gerichtsvollzieher.
Kurze Zeit später stande er auch schon vor der Tür. Ich möchte gerne noche einen Anwalt nehmen, weil in der Rechnung, wie schon gesagt ein paar Fehler unterlaufen sind. Und vielleicht es doch noch zu schaffen nicht die volle Höhe zu bezahlen. Aber mein größtest Problem ich lebe von ALG 2 mit 300 Euro im Monat und mein Mann hat auch im Monat nur noch 300 Euro auf der Hand. Wie soll ich die Raten schaffen? Wir bezahlen über 300 Euro noch ab für weitere Raten. Was kann ich noch tun? .


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dafür gibt es ein separates Forum, zum Beipsiel http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=40

Poste es da nochmal neu und beantworte vor allem mal die Frage, was für ein Vertrag das genau sein soll. Zudem: Ein Gerichtsvollzieher kommt nur dann, wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt, also beispielsweise einen unwidersprochenen gerichtlichen Mahnbescheid oder ein verlorenes Gerichtsverfahren. Liegt so etwas vor? Gab es bei euch Schreiben eines Gerichtes?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn vor drei Wochen eine Rechnung mit Vertrag gekommen ist, dann jetzt ja wohl kaum eine vollstreckbare Urkunde vorliegen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

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