Gerichtsvollzieher kommt :/

4. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)
Gerichtsvollzieher kommt :/

Hallo ,

Ich habe folgendes problem , wir haben bei einer Strafsache beim gericht verloren und müssen die gerichtskosten + seinen anwalt bezahlen (logisch)

er hat dann ne rechnung geschickt was sich dann auf ca. 2,500 € hochkommt..

4 von uns sind noch in der ausbildung
und einer hat eine feste arbeitsstelle..

Ich selber befinde mich noch in der Ausbildung (was wiederum dieses jahr im august vorbei ist , weil ich dann schulisch weiter machen möchte)

___

jetzt zu meiner eigenlichen frage :

Ich wohne seid knapp 2monaten alleine , habe im wohnzimmer ne PC + flachbildschirm , LCD fernseher und ne Anlage , alle drei sachen haben schon einen guten wert.

aber ich habe es nicht aus meinen eigenen geld gekauft , also gehören die meinen eltern , es steht nur bei mir in der wohnung..

kann der gerichtsvollzieher es entfänden ?
auch wenns nicht mir gehört ?!

wir haben den anwalt angerufen und um raten zahlen angeboten weil wir die summe nicht sofort bezahlen können.. hat er aber strickt abgelehnt

jetzt habe ich schon sorgen um die sachen :/

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-- Editiert am 04.05.2011 17:38

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
kann der gerichtsvollzieher es entfänden ?

Nein, aber er kann sie pfänden.
Die Eltern können dann mit Anwalt eine entsprechende Gegenklage erheben, sofern sie im Besitz von Nachweisen sind, das ihnen die Gegenstände gehören.



quote:
auch wenns nicht mir gehört ?!

Bequemerweise darf der Gerichtsvollzieher davon ausgehen, das alles was in der Wohnung ist auch dir gehört und somit gepfändet werden darf.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Der Gerichtsvollzieher prüft nicht die Eigentumsverhältnisse.
Wenn Sie dem GV aber glaubhaft nachweisen, daß die teuren Geräte Ihren Eltern gehören, wird er von einer Pfändung Abstand nehmen. Für das Eigentum der Eltern spricht auch,daß Sie sich noch in der Ausbildung befinden.
Wenn wider Erwarten gepfändet werden sollte oder eine Austauschpfändunng stattfindet, können die Eltern nur eine Drittwiderspruchsklage einreichen und im Rahmen dieses Verfahrens ihr Eigentum nachweisen, § 771 ZPO .

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ich habe folgendes problem , wir haben bei einer Strafsache beim gericht verloren und müssen die gerichtskosten + seinen anwalt bezahlen (logisch)


Daran ist überhaupt nichts logisch. Zuerst mal: Wer ist denn "sein" Anwalt? Der Angeklagte? In welchem Verhältnis stehst du zu ihm? Offensichtlich ist es der "Gegner" in einem Rechtsstreit. Allerdings gibt es im Strafprozess überhaupt keine Gegner, wenn man mal von der Staatsanwaltschaft absieht.

In einem Strafprozess zahlt im Falle der Verurteilung der Angeklagte alle Kosten, im Falle eines Freispruchs der Staat.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
kann der gerichtsvollzieher es entfänden ?


Nein, aber er kann sie pfänden.
Die Eltern können dann mit Anwalt eine entsprechende Gegenklage erheben, sofern sie im Besitz von Nachweisen sind, das ihnen die Gegenstände gehören.


Also alle sachen wurden Bar-bezahlt , also nicht in Raten abbezahlt . Also könnte man anhang der Garantie theoretisch nachweisen ?!
weil ich meine , da musste man name eintragen .


quote:
auch wenns nicht mir gehört ?!


Bequemerweise darf der Gerichtsvollzieher davon ausgehen, das alles was in der Wohnung ist auch dir gehört und somit gepfändet werden darf.



Mir wurden schon so zusagen geschenkt , aber ich möchte nicht die sachen verlieren :) verständlich oder?
ich möchte einfach in raten bezahlen und dafür nichts gefändigt kriegen.

quote:
Sie könnten lediglich geltend machen, dass du es in ihrem Auftrag erwerben solltest oder so.


das heiß genau.. ? also gehört es doch sogesehen mir?! :S

quote:
Die drei von dir genannten Dinge darf er erstmal nicht pfänden, da sie alle (zumindest PC und TV) für die lebensführung als elementar gesehen werden. Anders ist es nur, wenn sie wirklich einen unnormal hohen Wert aufweisen.


Ich hoffe mal das stimmt einerseits was du da schreibst :)
Okay also mein Rechner ist schon ca. 2 jahre alt , aber trotzdem noch gut zu gebrauchen..
und der fernseher wurde vor ca. 1 jahr für 1000€ gekauft :o

wie gesagt , ich bin und war nicht der käufer !
:/ nur weil meine mutter es mir gekauft habe weil mein alter fernseher den geist aufgegeben hat , ist es doch nicht meins

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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Okay also mein Rechner ist schon ca. 2 jahre alt , aber trotzdem noch gut zu gebrauchen..
und der fernseher wurde vor ca. 1 jahr für 1000€ gekauft :o
Wenn deine Mom so großzügig und demnach finanziell in der Lage ist, dir mal eben einen Fernseher für 1000 Euronen zu finanzieren, solltest du SIE fragen, ob sie dir das notwendige Geld leiht und die Raten bei ihr abstottern.

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"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Die drei von dir genannten Dinge darf er erstmal nicht pfänden, da sie alle (zumindest PC und TV) für die lebensführung als elementar gesehen werden.

Jedoch darf der GV eine Austauschpfändung vornehmen.
Also statt 1000 EUR LED-Fernseher einen 99 EUR Röhrenfernseher etc.



Der GV prüft die Eigentumsverhältnisse erst gar nicht. Ihn interessieren deinen Ausführungen zu den Eigentumsverhältnissen auch nicht.
Was in der Wohnung ist, wird erstmal gepfändet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Mit welcher Begründung hat denn der gegnerische Anwalt es abgelehnt, dass ihr eure Schuld in Raten abbezahlt?

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" "

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

sehr wertloser Beitrag, Pikowitzchen, zur Zeit derGaehnende.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Mit welcher Begründung hat denn der gegnerische Anwalt es abgelehnt, dass ihr eure Schuld in Raten abbezahlt?


von Kernell am 11.05.2011 10:52


Er hat keine Begründung abgegeben , wir (5 personen) haben ihn alle einen angebot am telefon gemacht.

Hat er strickt abgelehnt , mit der "begrüdung" : Ich habe doch nicht ein Jahr umsonst gearbeitet...

und nun hat der Gerichtsvorzieher zwei von uns gepickt und ne anschreiben geschrieben wir drei anderen haben bis jetzt noch nichts erhalten

weiß echt nicht was ich machen soll :/

durch den gerichtsvorzieher entstehen ja noch mehr kosten was wir dann tragen müssen

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1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Worum ging es eigentlich in dem Verfahren?
Ist das relevant? Oder bloße Neugier?

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Zitat:
Und ich bin wirklich neugierig, bei welchem Verfahren man sich so sicher ist, zu gewinnen, dass man sich bis zum Urteil keine Gedanken über die Kosten macht, dann aber doch verliert.


Ich zitiere mal aus einem vorherigen Posting (zu finden auf Seite 1)

quote:
In einem Strafprozess zahlt im Falle der Verurteilung der Angeklagte alle Kosten, im Falle eines Freispruchs der Staat.


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"gruß azrael"

-- Editiert am 06.07.2011 23:06

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