Geschenk zur Taufe gestohlen

8. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
lost
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Geschenk zur Taufe gestohlen

Hallo liebes Forum,
meine Tochter hatte vor 25 Jahren Jahren zur Taufe vom Patenonkel eine Lebensversicherung bekommen.
Laufzeit 25 Jahre, monatliche Beiträge wurden vom Patenonkel bezaht.
Ich selbst habe vom Vertrag nur eine Art "Geschenk-Ausfertigung", auf der die Laufzeit und die zu erwartende
Auszahlung berechnet ist.
Nun ist meine Tochter 25 geworden. Das Verhältnis zum Patenonkel ist eher schlecht. Ich habe diesen angemailt, um zu erfragen, wie die Auszahlung passieren soll. Dieser meldet sich erwartungsgemäß nicht.
Ich habe die Vermutung, dass er das Geld für sich selbst genutzt hat.
Meine Fragen:
Kann er das? Der Vertrag war doch für meine Tochter.
Und was habe ich für Rechte, das Geld zu bekommen. Die Lebensversicherung war doch ein Geschenk für meine Tochter
zur Taufe.
LG

Notfall oder generelle Fragen?

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22 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von lost):
Und was habe ich für Rechte, das Geld zu bekommen.


Gar keines.

Weil:

Zitat (von lost):
Die Lebensversicherung war doch ein Geschenk für meine Tochter


Für alles weitere müsste man erstmal die genaue Vertragskonstellation wissen: wer ist Vertragnehmer, wer ist Begünstigter?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nun ja - ich sehe hier ein Schenkungsversprechen, und das ist wirkungslos, wenn es nicht notariell beurkundet wurde (§ 518 (1) BGB ).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120220 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von lost):
Ich habe diesen angemailt, um zu erfragen, wie die Auszahlung passieren soll.

Welche Auszahlung überhaupt? Ist ein Versicherungsfall eingetreten?

Man müsste erst mal wissen was denn da genau versichert wurde, Risikoversicherung oder Kapitalbildende Versicherung?

Eine Lebensversicherung die nur Risiken wie Tod oder Invalidität absichert, zahlt halt auch nur wenn sich Risiken wie Tod oder Invalidität realisieren. Und das scheint bei der Tochter ja nicht der Fall zu sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
gast10
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 55x hilfreich)

ich gehe mal von aus, dass es sich um eine Ausbildungs- oder Aussteuer(Heirats)Versicherung handelt. Diese wurden vor 25 und mehr Jahren noch oft beworben, damit im Todesfall des Beitragszahlers (Versicherungsnehmers) zum Heiratsfall oder nach 25 Jahren, bzw. bei der Ausbildungsversicherung im Alter von 25 (individuell festgelegt) die Versicherungssumme an den Begünstigten ausgezahlt wird.

Wer hat die Versicherungspolice? Möglicherweise wurde die Versicherung beitragsfrei gestellt oder gar gekündigt. Das kann der Beitragszahler jederzeit machen. Im Kündigungsfall muss im Normalfall die Police zurückgegeben werden. Ich denke einen Rechtsanspruch auf dieses Geschenk hat man leider nicht. Im Besten Fall ist sie voll bezahlt worden, dann das Gespräch mit den Paten suchen (sofern man die Police nicht besitzt), Im zweitbesten Fall wurde sie auf beitragsfrei gestellt, dann sollten sich nach dieser (Ruhens)-Laufzeit doch etwas mit Überschüssen angesammelt haben. Wenn man im Besitz der Police ist, direkt dort nachfragen. Nachfahre von Volksfürsorge ist m.W. nach Generali.

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#5
 Von 
lost
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

@ gast10
ja, die Versicherung hat den Character einer Ausbildungsversicherung, wie es früher oft abgeschlossen wurde.
Konkret ist es eine kapitalbildene Lebensversicherung mit festen monatlichen Beiträgen. Die Laufzeit
auf 25 Jahre festgelegt, um dann an dem Begünstigten ( der Täufling) ausgezahlt zu werden. Es sollte also nicht das Risiko Leben absichern, sondern einfach als Ansparung gelten.
Diese Auszahlungssumme nach 25 Jahren ist praktisch das Taufgeschenk gewesen.
Versicherungsnehmer ist der Patenonkel, Begünstigter meine Tochter (Täufling).
Die Police besitzt der Patenonkel.
Ich möchte einfach nur wissen, ob meine Tochter (Begünstigte) irgendeinen Anspruch auf die fällige Auszahlung hat, oder ob der Versicherungsnehmer sich diese selbst auszahlen lassen kann?

Ich muß dazu noch sagen, dass ich von dem Fall ausgehe, dass die monatlichen Beiträge bis zum Laufzeitende gezahlt wurden. Die Versicherung (VGH) kann mir keine Auskunft geben, da ich nicht der Versicherungsnehmer bin.
Wie ich schon schrieb, hat der Versicherungsnehmer nicht auf meine mail geantwortet. Was nichts Gutes vermuten läßt.

LG

-- Editiert von lost am 09.11.2016 12:00

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#6
 Von 
gast10
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 55x hilfreich)

bin leider kein Rechtsexperte, hatte früher nur mal solche Versicherungen verkauft. Bei manchen Verträgen, glaube ich mich zu erinnern, war die Möglichkeit - unwiderruflich - den Begünstigten einzutragen. Vielleicht reagiert die Versicherung, wenn die Begünstigte selber nach frägt, ob es einen fälligen Versicherungsvertrag mit ihr als Begünstigte noch gibt, wenn man ggf. noch genaue Daten zum Abschlussdatum und ggf. Vertragsnummer weiß.

Wenn nicht unwiderruflich, kann der Begünstigte jederzeit geändert werden. Wenn der Pate Ehrgefühl hat, sollte er den Verbleib der Versicherung bekanntgeben, denn ansonsten hat er sich zu Unrecht als großzügigen Schenker feiern lassen und am Ende gar nichts geschenkt. Aber rechtlich das Geschenk einklagen ist m.M. nicht möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lost
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke,
ich werde jetzt mal an die VGH mailen. Ich habe die Vertragsnummer, und den Namen des damaligen Versicherungsagenten.
Dann werde ich nachfragen, wie der Status des Vertrages ist, und die Sache mit der unwiderruflichen Eintragung der Begünstigten nachfragen.
Ich werde berichten, wie die VGH reagiert.
LG

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#8
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 167x hilfreich)

So weit ich das richtig interpretiere, ist die volljährige Tochter die Begünstigte.
Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass Außenstehende, selbst wenn es die Eltern der Begünstigten sind, Recht auf Auskunft hätten.

Da würde ich die Tochter nachfragen lassen.

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass Außenstehende, selbst wenn es die Eltern der Begünstigten sind, Recht auf Auskunft hätten.


Sie haben nicht nur kein Recht, die VS *darf* ihnen diese Informationen gar nicht geben, ohne gegen BDSG zu verstoßen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lost
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Die Versicherung hat geantwortet. Natürlich dürfen sie mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben, aber über grundlegende Bestimmungen.
Ich bzw. meine Tochter haben natürlich keinen Anspruch. Der Versicherungsnehmer (hier der Patenonkel) kann allein bestimmen, wann und für wen die Versicherungssumme genutzt wird. Sei denn, es wurde im Vertrag notariell festgelegt.
Na, das hätte ich vor 25 Jahren wissen sollen. Tolles Taufgeschenk.
Das war es dann wohl mit der ehemals guten Beziehung zum Patenonkel, der auch noch mein Bruder ist.
LG

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von lost):
Das war es dann wohl mit der ehemals guten Beziehung zum Patenonkel


Das Verhältnis war ja offenbar bereits vorher "ehemals gut"

Zitat:
Das Verhältnis zum Patenonkel ist eher schlecht


Zitat:
Und was habe ich für Rechte, das Geld zu bekommen.


Sie hätten ohnehin keinerlei Recht gehabt an das Geld zu kommen. Wenn denn ein Rechtsanspruch existieren würde, hätte Ihre seit langem volljährige Tochter dieses Recht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.11.2016 00:36

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich kann ihren Ärger verstehen, man möchte seinen Kindern ja einen guten Start ins Leben mitgeben, insbesondere wenn solange in solche Versicherungen investiert wurden (wobei es ja zum Glück nicht ihr Geld war?) aber vlt. hilft es ihrer Tochter dass sie im Prinzip nichts verloren hat, da sie es anscheinend lediglich als Versicherte nie besessen hat.
Man kann nur an den Patenonkel hoffen, dass er seiner Nichte dennoch ein Geschenk machen möchte, aber wegen des Geldes sollte man keinen Streit vom Zaun brechen.
Eine gute Beziehung zueinander ist unbezahlbar.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 167x hilfreich)

Womöglich wäre es ja ganz sinnvoll, wenn das Kind mal mit seinem Patenonkel kommunizieren würde.
Steht ja noch gar nicht fest, dass der Patenonkel das Geld für sich verbraten hätte, möglicherweise will er nur nicht, dass die Eltern des Patenkindes meinen, ihnen stünde davon irgendetwas zu .....

Außerdem: auch wenn er es selbst verbraten hat, wäre es noch lange nicht "gestohlen". Es war schon immer sein Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Temperatio
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Generell denke ich auch, dass die Tochter sich vielleicht mal melden sollte. Wenn es vertraglich vor 25 Jahren nicht fest gemacht wurde, dann ist kein Anspruch darauf. Aber es ist ja im Endeffekt eh nicht das Geld von Ihnen sondern des Patenonkels und letztendlich kann er frei entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
gast10
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 55x hilfreich)

Eine Patenschaft ist eine moralische eingegangene Verpflichtung - vor der Kirche/Gemeinde und geistliche Führung; damit verbunden ist der Brauch, dem Patenkind Geschenke zur finanziellen Absicherung zu geben. Empfohlen wird, diese Geschenke mit den Eltern abzusprechen. So scheint es hier auch gemacht worden zu sein.
Wenn man etwas für ein Kind schenkt, geht es doch wohl ins Eigentum des Kindes - oder in die Verwahrung der Eltern - über. Hätte der Pate nicht die Versicherung gewählt, hätten die Eltern das geschenkte Geld auf ein Sparbuch legen können. Insofern ist es m.M. schon gestohlen, weil man ja über Jahre behauptet und darauf verwiesen hat, dass das Kind regelmäßig (durch den VS-Beitrag) Geschenke erhalten würde. Gegenüber der Versicherung ist er zwar als Policenbesitzer der Eigentümer, aber gegenüber dem Beschenkten gegenüber in der Pflicht, das Geschenk auch herauszugeben, zumindest soweit, wie er Beiträge bezahlt hat. Vielleicht ist der Pate zwischenzeitlich aus der Kirche ausgetreten, wenn nicht, sollte man ihn an seine moralische Pflicht erinnern. Er hat sich sozusagen als Wohltäter dargestellt und vermutlich feiern lassen, um am Ende zu sagen: "Pustekuchen". Nur, rechtlich gesehen, ist diese Situation wohl vermutlich nicht durch Gesetze geregelt,

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Hätte der Pate nicht die Versicherung gewählt, hätten die Eltern das geschenkte Geld auf ein Sparbuch legen können. Insofern ist es m.M. schon gestohlen


Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht sie sich rechtswidrig zuzueignen. Nicht ein einziger der Aspekte ist hier erfüllt.

Und mit "hätte" kommt man hier auch nicht weiter. Hätte der Onkel das Geld bar gegeben und die Eltern hätten es auf ein Sparbuch gelegt, dass der Onkel dann später "weggenommen" hätte, wäre es Diebstahl, ...ja. Es ist aber nichts von dem geschehen.

ich habe einen fast identischen Fall in der Verwandschaft (bin selbst aber nicht involviert). Auch dort ist das Patenkind leer ausgegangen. Und das -abgesehen von der rechtlichen Eindeutigkeit- auch "moralisch" völlig zu Recht. Jahrelang will man mit der "buckligen Verwandtschaft" möglichst nichts zu tun haben, aber sobald es was abzugreifen gibt, steht man auf der Matte, bzw. schickt noch die Eltern vor.

Zitat:

weil man ja über Jahre behauptet und darauf verwiesen hat, dass das Kind regelmäßig (durch den VS-Beitrag) Geschenke erhalten würde.


...was -wie schon erklärt- ein bloßes Schenkungsversprechen ist und noch keine Schenkung. Ein Schenkungsversprechen muß, damit es bindend ist, notariell beglaubigt werden. Das ist hier nicht passiert.

Stellen sich doch einfach mal folgendes vor: Mann A und Frau B leben seit einigen Jahren zusammen. Frau B findet ein wertvolles Schmuckstück, dass der Großmutter von A (GA) gehört, toll. A sagt zu B: Ich erbe das Ding nach dem Tod von GA sowiso, dann schenke ich es Dir. 2 Jahre später geht die Beziehung mit Blitz und Donner auseinander, B verlässt A für C und brennt mit dem durch. Wieder 5 Jahre später stirbt GA. 2 Wochen später steht B bei A auf der Matte und fordert das "versprochene" Schmuckstück. Wie würden Sie an A's Stelle reagieren?

Zitat:
aber gegenüber dem Beschenkten gegenüber in der Pflicht, das Geschenk auch herauszugeben, zumindest soweit, wie er Beiträge bezahlt hat.


Nein... eine derartige Annahme entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Zitat:
Vielleicht ist der Pate zwischenzeitlich aus der Kirche ausgetreten, wenn nicht, sollte man ihn an seine moralische Pflicht erinnern.


Das kann man tun ... nur durchsetzen lässt es sich nicht. By the way kann man grds. selbst bereits erfolgte Schenkungen wegen "groben Undanks" zurückfordern, wenngleich die Hürden einigermaßen hoch sind.

Zitat:
um am Ende zu sagen: "Pustekuchen".


Wofür er ja -möglicherweise- auch einen guten Grund hat ...

Zitat:
Nur, rechtlich gesehen, ist diese Situation wohl vermutlich nicht durch Gesetze geregelt,


Doch, durch § 518 BGB .

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
gast10
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 55x hilfreich)

es gibt auch geistigen Diebstahl, nicht nur der von einer beweglichen Sache. (Ideenklau, u.a.)
wenn jemand religiös ist - zumindest ist bei Christen so - halten die sich an das Gebot "ein ja heißt ja und nein heißt nein". Dazu braucht man keine weiteren Gesetze oder gar Notare. Den Vergleich mit einem zu verschenkenden Schmuckstück finde ich etwas weit hergeholt. Bei der Versicherung - wie als auch bei regelmäßigen Geldzuwendungen - kann man die Zahlung einstellen, wenn die Beziehung oder Verhältnis in die Brüche geht. Bei der regelmäßigen Geldzuwendungen verbleiben die Geschenke, bei der Versicherung hätte man ja die Police aushändigen können mit dem Hinweis, in Zukunft den Vertrag selber bedienen zu müssen. Ich finde es traurig, wenn Versprechen in unserer Gesellschaft nur einen Wert haben, wenn man zum Notar geht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
es gibt auch geistigen Diebstahl, nicht nur der von einer beweglichen Sache. (Ideenklau, u.a.)


Nun kommen wir aber völlig vom Eingangsfall weg. Dass was sie mit geistigem Diebstahl meinen, ist in § 106 UrhG geregelt und hat mit dem strafrechtlichen Diebstahl rein gar nichts zu tun (§ 242 StGB )

Zitat:

wenn jemand religiös ist - zumindest ist bei Christen so - halten die sich an das Gebot "ein ja heißt ja und nein heißt nein". Dazu braucht man keine weiteren Gesetze oder gar Notare


Mag sein, nur sind wir hier halt in einem Rechtsforum und nicht in einem Religionsforum. Außerdem gibt es nicht umsonst, sondern mit gutem Grund die Trennung von Kirche und Staat.

Abesehen davon gibt es auch bei Christen z.B. Ehescheidungen. Mit dem "ein ja ist ein ja" ist es also nicht wirklich weit her...

Zitat:
Bei der Versicherung - wie als auch bei regelmäßigen Geldzuwendungen - kann man die Zahlung einstellen, wenn die Beziehung oder Verhältnis in die Brüche geht


Kann man, aber warum sollte man (auf den Ertrag verzichten, den ein zuende zahlen bringt)? Aber selbst wenn gehört auch das bisher eingezahlte weiterhin dem Einzahler.

Zitat:

Bei der regelmäßigen Geldzuwendungen verbleiben die Geschenke, bei der Versicherung hätte man ja die Police aushändigen können mit dem Hinweis, in Zukunft den Vertrag selber bedienen zu müssen.


Hätte man können, ja ... man kann es aber halt auch lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lost
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich möchte mich noch mal zu Wort melden.
Ich denke, der User "Gast10" hat mich richtig verstanden.

Ich muß klar stellen, dass ich nicht das Geld für MICH haben möchte. Ich schreibe hier im Interesse meiner Tochter.
Ich bin sehr verärgert, dass meine Tochter nicht in den Genuß des Geldes kommen wird.
Ich weiß jetzt auch, dass sie absolut rechtlich gesehen keinen Anspruch hat, da der Versicherungsnehmer
bestimmen kann.
Aber moralisch gesehen finde ich das "wie gestohlen".

Noch zur Erklärung. Dieser Versichrungsvertrag war DAS Geschenk zur Taufe. Der Patenonkel hätte auch ein herkömmliches Sparbuch schenken können, wie es damals oft gemacht wurde. Einzahlungen darauf bis zu einem bestimmten Alter, und das Geld gehört dem Täufling. In einem Alter, in dem für Studium, Führerschein usw. Ausgaben anliegen. Er wählte aber diesen Versicherungsvertrag, weil er einen Versicherungsvertreter gut kannte. Er hat natürlich die Police. Wir erhielten eine Art "Urkunde", auf der meine Tochter eingetragen ist, die monatlichen Beiträge mit Errechnung der Auszahlungssumme nach Ende der Laufzeit. Hier aber nichts notariell beglaubigt.
Nun hat sich finanziell bei meinem Bruder (Patenonkel) in den letzen Jahren viel geändert. Was für ihn der Anlaß war, das Geld aus dem Vertrag für sich zu nutzen.
Ich kann es nicht so sehen, dass es ja eine Lebensversicherung war. Der Versicherungsfall ist nach 25 Jahren nicht eingetreten (Gott sei Dank), und nun ist das Geschenk erledigt. Es war nie so gedacht, dass das Risiko Leben versichert ist, und das sollte das Geschenk sein. Es ging um die Auszahlung nach 25 Jahren.Dass das Patenkind Geld erhält.

Man stelle sich mal vor. Der Patenonkel hätte einen Sparstrumpf geschenkt, (da es kaum noch Zinsen gibt). Der liegt bei meiner Tochter verwahrt. Er kommt jeden Monat vorbei, und steckt Geld rein. Es ist eine festgelegte Zeit vereinbart, in der Geld in den Strupf fließt.Sagen wir mal 18 Jahre.
Nach 18 Jahren kommt der Patenonkel und nimmt den Sparstrupf mit, weil er das Geld selber gut gebrauchen kann.

-- Editiert von lost am 27.11.2016 14:17

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Man müsste erst mal wissen was denn da genau versichert wurde, Risikoversicherung oder Kapitalbildende Versicherung?
Da dürfte im Zusammenhang mit "Geschenken" an Neugeborene doch das Wahrscheinlichkeitsverhältnis sehr einseitig ausfallen.

Zitat:
nein heißt nein
Ich glaube da verwechseln Sie gerade etwas. :grins:

Mir wäre aber auch gar nicht bekannt, dass in der katholischen Kirche die moralische Pflicht zum Einhalten von Versprechen besonders betont wird, insbesondere nicht unter allen Umständen. Außerdem möchte ich erwähnen: Mir sind genügend Fälle bekannt, in denen das Bekenntnis zur Kirche nur auf dem Papier besteht und Patenschaften nur übernommen werden, damit das Kind überhaupt getauft werden kann bzw. weil man das ebenhalt so macht. Deswegen wäre ich mit "moralischen Pflichten" schon sehr vorsichtig, aber auch aus vielen weiteren Gründen.

Zitat:
Ich muß klar stellen, dass ich nicht das Geld für MICH haben möchte. Ich schreibe hier im Interesse meiner Tochter.
Kommt auf das gleiche raus, siehe unten.

Zitat:
Man stelle sich mal vor. Der Patenonkel hätte einen Sparstrumpf geschenkt, ...
Hat er aber nicht. Und dieses Szenario, mit dem Sie den Fall vergleichen wollen, ist auch nicht wirklich vergleichbar.

Hier hat der Onkel vor vielen Jahren versprochen, in vielen Jahren (gegebenenfalls zweckgebunden) dem "Kind" einen Geldbetrag (in unbestimmter Höhe) zu übergeben. Dieses Versprechen hält er nun nicht einen. Das (Nicht-)Einhalten bloßer Versprechen ist rechtlich unbedenklich. Insbesondere ist das nicht mit dem hohen (und strafrechtlich relevanten!) Unrechtsgehalt einer Wegnahme zu vergleichen. Ich möchte aber anmerken, dass ich persönlich selbst in einem solchen Fall einer echten Wegnahme letztendlich nicht meckern würde. Auch hier verliert man nur das Geschenk von jemandem, der einem dieses nicht (mehr) gönnt. Das mit dem "Wiederholen ist gestohlen" mag ein tolles Sprichwort sein und rechtlich auch noch zutreffend, aber es eignet sich meines Erachtens nicht für Empörung. Ich würde mich nicht mit "fremden Federn" schmücken wollen. Das ist aber sowieso alles egal, denn hier gab es nunmal keine Wegnahme.

Am Ende sollten Sie auch sehen, dass der Onkel schon deswegen nichts weggenommen haben kann und das Kind eigentlich nichts verloren hat, weil das Kind jetzt genau so gut da steht, wie wenn es den Onkel überhaupt nicht geben würde. Sie beschweren sich hier nicht über einen Verlust, sondern nur über die Enttäuschung von bestimmten (und etwas naiven) Erwartungen.

Ist diese Enttäuschung von Erwartungen nun moralisch verwerflich? Das kann man nicht ohne weiteres beurteilen und ist letztendlich sowieso jedem selbst überlassen. Ich sehe nur, dass die Schilderung hier bei weitem zu unvollständig ist, um da ein Unwerturteil zu fällen. Vielmehr sehe ich eine Reihe von Aspekten angedeutet, die den Onkel in besserem Licht erscheinen lassen.

So wie es klingt, ist das Familienverhältnis etwas angekratzt. Gut nachvollziehbar, dass der Onkel da jetzt keine großen Geschenke mehr machen will. Und wenn Sie jetzt das verbliebene Familienverhältnis daran messen wollen, ob der Onkel dem Kind Geld schenkt, klingt das für mich auch nicht so, als würde man sich auf das Wesentliche einer Familie besinnen. Der Onkel kann aber auch ganz einfach finanzielle Gründe gehabt haben, Sie selber erwähnen auch etwas in diese Richtung. Wenn er nunmal das Geld brauchte, dann brauchte er es nunmal. Umgekehrt kann ein gerade volljährig gewordenes Kind das Geld sicherlich auch gut gebrauchen, es brsucht es aber nicht zwingend und es ist nunmal nicht seines.

Die juristisch klare Eigentumslage ist auch sozialrechtlich interessant: Jenachdem wie schlecht es dem Onkel finanziell ging, war er sogar gezwungen, das Geld zu verbrauchen. Denn es gibt kein Hartz4, solange man Geld auf dem Konto hat, das zwar "für das Patenkind" gedacht ist, aber nunmal nicht dessen Geld ist. Umgekehrt hilft sowas auch dem Kind, wenn es Bafög oder ähnliches beantragen will (vielleicht auch nur Unterhalt von den Eltern?!): Geld, das offiziell nicht dem Kind gehört, bleibt bei solchen Berechnungen raus und es kann sich (im Idealfall) an diesem Konto "schwarz" bedienen. Nicht die feine Art, aber die Realität. Daher ergibt eine solche Gestaltung auch für das Kind Sinn.

Haben Sie eigentlich auch eine solche Versicherung für das eigene Kind abgeschlossen oder gar für den Onkel (bzw. dessen Kinder)? Die Versorgung des eigenen Kindes ist Ihre Aufgabe, nicht die von irgendwem sonst. Daher empfinde ich auch die Differenzierung zwischen "Geld für mich, Geld für Tochter" fragwürdig. Dadurch wären letztendlich nur Ihre eigenen Aufwendungen für das eigene Kind entlastet worden.

Letztendlich scheinen Sie dieses Geschenk als Selbstverständlichkeit zu verstehen. Das verträgt sich eher nicht mit bescheidener Dankbarkeit, die im Falle einer Schenkung meines Erachtens angebracht wäre. Daher finde ich es nicht weiter schlimm, wenn diese Schenkung ausbleibt. Entweder hätte es dann gar kein "Danke" gegeben oder es wäre js doch nur geheuchelt gewesen.

-- Editiert von Rechtschreibung am 27.11.2016 16:56

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lost
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Mag sein, dass ich zu naiv bin, aber egal.
Vorweg, meine Familie ist evangelisch. Taufen, Pate sein, das macht man dann so, weil es so gemacht wird.
Ich sag mal so. Ich bin auch Pate bei 4 Kindern gewesen. Alle haben sie zur Taufe bis hin zur Konfirmation ihre Geschenke bekommen. So ist das üblich.
Ich bin nicht zum 18ten Geburtstag zum Patenkind gegangen und habe gesagt : "Ach weißt du was? die 500 Euro, die ich dir zur Taufe geschenkt habe, brauche ich jetzt selbst, es läuft grad nicht so gut."
Es war ja nur ein Geschenk, ohne notarieller Unterschrift, also her damit.
Dann kann ich es mir ja sehr einfach machen. Ich schenke dem Täufling einen Sparvertrag welcher Form auch immer, und sacke die Knete nach 20 Jahren ein. Jeder Dummkopp schenkt Bares, nee, ich denke schon mal an mich selbst. so hat mich die Patenschaft wenigstens nicht gekostet.

Zitat: User "Rechtschreibung"
"Am Ende sollten Sie auch sehen, dass der Onkel schon deswegen nichts weggenommen haben kann und das Kind eigentlich nichts verloren hat, weil das Kind jetzt genau so gut da steht, wie wenn es den Onkel überhaupt nicht geben würde. Sie beschweren sich hier nicht über einen Verlust, sondern nur über die Enttäuschung von bestimmten (und etwas naiven) Erwartungen."

Na toll, hätte, hätte, Fahradkette.....
Meine Tochter hätte jetzt ca. 3000 bis 4000 Euro bekommen. Aber wir können ja so tun, als hätte sie den Patenonkel und das Geschenk gar nicht. Was ist das für eine Begründung? Wenn der Patenonkel nunmal das Geld brauchte!
Wir alle können Geld gebrauchen, sei denn wir sind Donald Trump und können auf unser Präsidentengehalt verzichten.
Mein Bruder ist nicht Hartz4, er ist nur seit Jahren etwas klamm auf der Tasche. Vor 6 Jahren hat er mich schon um mein elterliches Erbe betrogen. Er hat unser Elternhaus geerbt, und mir meinen Anteil nicht gezahlt. Wir hatten dieses aus diversen Gründen per Handschlag abgemacht. War natürlich ein Fehler, aber ich hatte ihm vertraut.
Mein Bruder war nicht gezwungen, das Geld aus dem Vertrag zu verbrauchen. Das Geld aus dem Vertrag kam ihm nur zur rechten Zeit gelegen.
Natürlich kann ich über all dieses hinweg sehen, und mich auf das wesentliche einer Familie besinnen.
Wissen Sie was? Ich habe 2 Kinder, habe beide durchs Studium finanziert. Aus eigener Tasche. Ich war auch Pate beim Kind meines Bruders. Aber dieses Kind hat die Geschenke behalten dürfen, die ich machte.
Es ist ja geradezu eine Frechheit zu fragen, ob ich meine Kinder selbst finanziell abgesorgt hätte, oder jetzt den Patenonkel dazu bräuchte. Meinen Sie wirklich, schlappe 4000 Euro sichert die gesamte Ausbildung und Studium eines Kindes ab?
Nee, es wäre lediglich ein warmer Regen nebenbei. .......Eben...DAS TAUFGESCHENK des Paten.........


Zitat: User "Rechtschreibung"
"Letztendlich scheinen Sie dieses Geschenk als Selbstverständlichkeit zu verstehen. Das verträgt sich eher nicht mit bescheidener Dankbarkeit, die im Falle einer Schenkung meines Erachtens angebracht wäre."

Entschuldigung. Sind Sie der Papst, oder was?
Ich sollte ein schlechtes Gewissen haben, weil ich enttäuscht bin, dass meine Tochter ihr Taufgeschenk nicht erhält?
Ja natürlich. Lieber Bruder: "Du hast meiner Tochter zur Taufe 4000 Euro geschenkt, die brauchst du jetzt selbst. Wie kann ich so selbstsüchtig sein? Ich bin dankbar und bescheiden, und finde es nicht schlimm, dass deine Schenkung ausbleibt.
Ich war so eigensinnig, und hatte das für selbstverständlich erachtet.

Ich sollte mal losschieben......ich hatte meinen 3 weiblichen Patenkindern teure Goldkettchen geschenkt. Ein Geschenk ist ja keine Selbstverständlichkeit..........(Achtung Ironie)

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Es war ja nur ein Geschenk
Es war eben kein Geschenk, sondern nur ein Versprechen, irgendwann mal ein Geschenk zu machen. Ganz unabhängig von der rechtlichen Bedeutungslosigkeit solcher aus (offenbar zuvörderst auf Geldmittel fokussierten) Tradition und Moral erwachsenen Erwartungshaltungen, möchte ich Sie auf einen unserem Rechtswesen immanenten Gedanken hinweisen, der unter anderem in § 303 BGB anklingt oder spezieller auf diese Situation zugeschnitten auch noch in § 530 BGB : Was frühger einmal war, das zählt nicht mehr, wenn sich auch sonst alles verändert hat. Und dass sich hier die grundlegenden Verhältnisse, insbesondere der Familiensegen, die finanzielle Situation und auch die allgemeine Erwartungshaltung, in den letzten Jahren beachtlich verändert haben, werden sie wohl nicht bestreiten wollen.

Tut aber gar nicht wirklich was zur Sache, weil das Recht (wie mehrfach gesagt) Ihre unberechtigten Hoffnungen sowieso nicht schützt. Diese Reglung übergreift übrigens unsere ganze Privatrechtsordnung und ist nicht nur auf Tauf"geschenke" zugeschnitten. Beachtlich finde ich, dass Sie diese Selbstverständlichkeit (die man auch in vielen anderen Ländern vorfindet) ansonsten auch nicht zu stören scheint. Jedenfalls die Mehrheit der Menschen in diesem Land (oder auch anderswo in Europa) scheint mit dieser Regelung kein Problem zu haben. Warum nur?

Wenn Sie sich aber an dieser bewährten Regelung so sehr stören, dann sollten Sie mal darüber nachdenken, hier eine Petition an den deutschen Bundestag zu richten. Ob Sie die Unterschriften dafür zusammenbekommen?

Zitat:
die 500 Euro, die ich dir zur Taufe geschenkt habe
Wie gesagt: Hier wurde zur taufe nichts geschenkt. Sie behaupten zwar, das verstanden zu haben, lassen dann aber doch sehr daran zweifeln. Das, worüber Sie sich jetzt eigentlich (so viele Jahre später) empören, ist der Umstand, dass damals nichts zur Taufe geschenkt wurde. Meine Meinung dazu: Wenn Sie zur Taufe unbedingt Geschenke wollen, hätten Sie das vor der Patenschaftsübernahme erklären sollen. Wie sich heute rauszustellen scheint, war der Onkel aber offenbar aber sehr gut damit beraten, hier nichts zu schenken. Dankbarkeit für eine solche Wohltat hätte man wohl nicht ernsthaft vorspielen können, wenn man doch alles also selbstverständlich betrachtet.

Zitat:
Na toll, hätte, hätte, Fahradkette.....
Hier wollte ich gerade zu schreiben, dass mir die Diskussion an dieser Stelle zu albern wird. Dann musste ich aber schon sehr schmunzeln, als es im nächsten Satz hieß:

Zitat:
Meine Tochter hätte jetzt ca. 3000 bis 4000 Euro bekommen.
Wenn es doch nur um die Tochter und nicht um Sie selber geht, warum geben Sier der Tochter dann nicht 3000 bis 4000 Euro? Die Tochter hat dann alles, was sie Ihrer Ansicht nach haben soll. Nur würde Ihnen dann wohl schmerzlich vor Aufgen stehen, dass Sie hier letztendlich doch mit eigenem Interesse argumentieren, oder eher empören.

Zitat:
Was ist das für eine Begründung? Wenn der Patenonkel nunmal das Geld brauchte!
Hätte der Patenonkel lieber verhungern sollen? Was ist, wenn er nicht nur das Geld selber brauchte, sondern gar nicht genug Geld zu Zahlung der Raten hatte?

Zitat:
ich hatte ihm vertraut.
NEIN !!!
Haben Sie nicht. Es wurden nur Ihre Erwarzungen enttäuscht, nicht Ihr Vertrauen. Zum Vertrauenstatbestand gehört immer auch, dass man auf einer (wie auch immer begründeten) falschen Annahme auch eine Handlung irgendeiner Art vollzieht. Haben Sie aber nicht gemacht, weshalb Sie auch keinen Schaden/Verlust haben, weshalb Sie auch keinen Grund zum meckern haben.

Zitat:
Vor 6 Jahren hat er mich schon um mein elterliches Erbe betrogen. Er hat unser Elternhaus geerbt, und mir meinen Anteil nicht gezahlt.
Da habe ich meine Zweifel an dieser Geschichte. Wenn dem so gewesen wäre, dann hätten Sie Ihren Anteil ohne Probleme mit der Hilfe eines Fachanwalts für Erbrecht einklagen können. Außer natürlich Ihnen stand kein Anteil am Erbe zu oder das Erbe hatte ganz einfach keinen Wert...

Aber wenigstens kennt das Forum jetzt Ihren Grund für all den Frust.

Zitat:
hatte meinen 3 weiblichen Patenkindern teure Goldkettchen geschenkt
Liege ich richtig mit der Annahme, dass jedes dieser Kettchen circa 3000-4000€ gekostet hat? Sonst hätten Sie den eigenen Patenkindern ja weniger geschenkt, als Sie für das eigene Kind erhofft haben...

Zitat:
Sind Sie der Papst, oder was?
Ich dachte Sie sind evangelisch?

Zitat:
Ein Geschenk ist ja keine Selbstverständlichkeit..........(Achtung Ironie)
Ohne Ironie wäre es richtig gewesen.

-- Editiert von Rechtschreibung am 27.11.2016 22:28

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