Geschenk zurückfordern nach Familienstreit

16. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Veronika83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschenk zurückfordern nach Familienstreit

Hallo.Nach einem Familienstreit mit meiner Mutter und ihrem neuen Ehemann.Möchten die beiden jetzt ein Fahrrad ,das sie mir letztes Jahr im Mai zum Geburtstag geschenkt haben,damit ich ihr Enkelkind täglich in den Kindergarten fahren kann zurück.Lastenrad gebraucht für 2700 Euro. Das Rad wurde von mir ausgesucht,ich war beim Kauf dabei wo nochmal erwähnt wurde ,das es ein Geschenk für mich ist.Dort wurde das Rad samt aller Papiere direkt an mich übergeben.Der Mann meiner Mutter steht im Kaufvertrag ,den ich habe.Das Rad ist auf mich Versichert und Registriert.Der Mann meiner Mutter schrieb mir jetzt das ich es bis 17.05.24 zurückgeben muss.Ist das rechtens ?Im Dezember hat er mich so geschlagen ,das ich im Krankenhaus behandelt werden musste.Ich war so dumm und habe keine Anzeige erstattet. Danke für eure Antworten.

-- Editiert von User am 16. Mai 2024 12:46

-- Editiert von User am 16. Mai 2024 13:02




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41250 Beiträge, 6647x hilfreich)

Zitat (von Veronika83):
Der Mann meiner Mutter schrieb mir jetzt das ich es bis 17.05.24 zurückgeben muss
Was genau schrieb er denn?
Da wäre uU der gesamte Wortlaut dieses Schreibens wichtig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Veronika83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


aus gegebenen Umständen sehe ich mich gezwungen meine Rückforderung geltend zu machen .

wir möchten euch bitten das Lastenrad rauszugeben.
Das Lastenrad wurde von mir zu eurer verfügung gestelt, dies bedeutet nicht das es euer Eigentum ist .
Der Käufer bin immer noch ich, das heisst der Besitzer bin immer noch ich.

Das bekam ich von ihm via Email.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41250 Beiträge, 6647x hilfreich)

Darauf würde ich zunächst nicht reagieren, schon gar nicht zu morgen. Und auch nicht per Mail antworten.

Dass er und deine Mutter (oder wer ist wir?) dich bitten, ist ja nett.
Aber Bitten, ein Geschenk zurückzugeben, muss man nicht wegen eines solchen Sammelsuriums erfüllen.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Veronika83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Das heisst,sollte er morgen vor meiner Türe stehen,kann ich die herrausgabe des Rads und der Papiere verweigern?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41250 Beiträge, 6647x hilfreich)

Zitat (von Veronika83):
sollte er morgen vor meiner Türe stehen,
ICH würde morgen weder das Rad noch irgendwelche Papiere herausgeben.
ICH hätte in der Mail nichts vom 17.5. gelesen, wäre morgen evtl. gar nicht zu Hause und würde mich auf keine Diskussion irgendeiner Art einlassen.
ICH allein hätte letztes Jahr ein Geschenk erhalten, jemand anders könnte es nicht herausgeben, wieso bittet er *euch*?
ICH meine, wenn der Mann nicht fähig ist, seine *Wünsche* in passender Form darzulegen, klappts eben nicht.

Wann jemand ein Geschenk (erfolgreich) zurückfordern kann, regelt das BGB im § 530(1)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130997 Beiträge, 41626x hilfreich)

Sofern es wirklich ein Geschenk war, würde ich dem Vorposter vollumfänglich zustimmen.



Zitat (von Veronika83):
Das Lastenrad wurde von mir zu eurer verfügung gestelt, dies bedeutet nicht das es euer Eigentum ist .

Mit welchen Wortlaut erfolgte die Schenkung?
Und wie wäre das beweisbar?



Zitat (von Veronika83):
wir möchten euch bitten das Lastenrad rauszugeben.

Bitten muss keiner erfüllen – nicht mal Weihnachtmann und Christkind. Und bei den letztgenannten ist es ja immerhin deren Job



Zitat (von Veronika83):
Der Käufer bin immer noch ich





Zitat (von Veronika83):
das heisst der Besitzer bin immer noch ich.

Nö, denn der Besitzer bist aktuelle unzweifelhaft als Nutzer DU.
Wenn es ein Geschenk war, dann ist er auch nicht mehr der Eigentümer, sondern das Eigentum ist zu Dir gewechselt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Veronika83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Warum er das Rad das mein Geschenk war nun von "Uns" damit meint er mich und meinen Mann zurückfordert,ist mir schleierhaft.Inzwischen hat er mich mit mehreren Emails Bombadiert.Unter anderem das ich das Rad nicht mehr benutzen darf,und das ich mich ja nicht mit ihm anlegen soll.Beim Kauf sagte er der Dame sogar noch das ich es Probefahren soll,da es ein Geburtstagsgeschenk ist.Vorallem habe ich ja alle Papiere.Das macht man ja nicht wenn man etwas nur verleiht.Ebenso läuft die Versicherung auf mich.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41250 Beiträge, 6647x hilfreich)

Zitat (von Veronika83):
Warum er das Rad das mein Geschenk war nun von "Uns" damit meint er mich und meinen Mann zurückfordert,ist mir schleierhaft
Na ja, nach einem Familienstreit... schreibst du doch selbst.

Trotzdem: So, wie der Mann sich das denkt, funktioniert das nicht.
Das müsst ihr ihm aber gar nicht erklären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Veronika83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte nur auf die Frage eingehen,warum er es von uns und nicht von mir fordert.Warum weiß ich.Da er mich einfach verletzen möchte. Ich kann seit einem schweren Autounfall vor 16 Jahren nicht mehr selbst Autofahren.Und habe einen 6 Personen Haushalt.Er und meine Mutter wissen das ich auf das Rad angewiesen bin,und mir das am meisten weh tun würde.Ich warte jetzt einfach was da noch kommt.Und gebe nichts raus falls er morgen vor der Türe steht.

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#10
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2782 Beiträge, 663x hilfreich)

Nicht alles gelesen?

Zitat (von Veronika83):
Und gebe nichts raus falls er morgen vor der Türe steht.

Zitat (von Veronika83):
Im Dezember hat er mich so geschlagen ,das ich im Krankenhaus behandelt werden musste.

Zitat (von Anami):
CH hätte in der Mail nichts vom 17.5. gelesen, wäre morgen evtl. gar nicht zu Hause und würde mich auf keine Diskussion irgendeiner Art einlassen.


Willst DU dem gewaltbereiten Gegner tatsächlich persönlich sagen, dass er Dir am *** lecken darf?

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#11
 Von 
Veronika83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Notfall wir mir nichts anderes übrig bleiben. Ich habe alles aufmerksam gelesen.Danke für die schnellen Antworten.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130997 Beiträge, 41626x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Willst DU dem gewaltbereiten Gegner tatsächlich persönlich sagen, dass er Dir am *** lecken darf?

Man kann das auch anders kommunizieren - notfalls auch mit Hilfe der Polizei, Anwalt und Gericht wenn es sein muss.



Zitat (von Veronika83):
Im Dezember hat er mich so geschlagen ,das ich im Krankenhaus behandelt werden musste.

Und da hat man noch kein gerichtsfestes Hausverbot ausgesprochen?
Kein Näherungsverbot gerichtlich erwirkt?



Zitat (von Veronika83):
Ich war so dumm und habe keine Anzeige erstattet.

Kann man noch nachholen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Ich kann mich nur den Tip anschließen, nicht zu Hause zu sein, wenn der Tyxp kommt und sich auf keinerlei Diskussion einlassen.

Alle E-Mails aufheben, damit man ein ggf. Beweismittel hat.

Ansonsten einfach abwarten.

Strafanzeige wegen der Körperverletzung kann man immer noch stellen. Zwar ist die Strafantragsfrist abgelaufen, aber wenn die Verletzungen so schwer waren, dass man sogar ins Krankanhaus musste, dann dürfte die Sta das öffentliche Interesse für eine Strafverfolgung annehmen.

Notfalls hilft auch ein Anwalt. Der macht mit einem deutlichen Schreiben klar, was Sache ist.

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