ja hallo auch,
ich habe mal folgenden sachverhalt ,
vater und mutter schenken ihrem sohn 5000,- € - plötzlich stirbt der vater -
der sohn fordert sofort das testament und verlangt auch sofort sein pflichtteil
und auskunft über alles was da sei. der sohn droht der mutter sogar mit einen notar zur aufnahme des hausrates .
das testament der eheleute besagt : wir die unterzeichneten eheleute, setzen
uns gegenseitig zu alleinerben ein. falls einer unserer söhne, sein pflichtteil
sofort verlangt, soll er enterbt werden.
es stellt sich hier die frage auf grund der misachtung des letzten willens und der
boshaftigkeit der handlungen des sohnes, ob hier die schenkung anulliert und wiederrufen werden kann von seitens der mutter.
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"siegberth"
Geschenkt ist geschenkt ?????
in dem ganzen anwaltlichen schriftverkehr hat er zugegeben dieses geld erhalten zu haben. das geld wurde in bar ausgehändigt. - kopfkissen-
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"siegberth"
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in dem ganzen anwaltlichen schriftverkehr hat er zugegeben dieses geld erhalten zu haben. das geld wurde in bar ausgehändigt. - kopfkissen-
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"siegberth"
Grober Undank ist ja erst mal nicht im Ansatz zu erkennen.
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--- editiert vom Admin
quote:
was ist das den?
Ein Berliner Testament, das den Sohn gerade zum Plichtteil berechtigt.
Die einzige "Strafe" ist, dass er beim Tod der Mutter ebenfalls nur noch den Pflichtteil bekommt. So wird seine Raffgier also sanktioniert.
die antworten treffen aber nicht den kern der frage.
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"siegberth"
--- editiert vom Admin
...aber gibt es da nicht in der Tat eine Frist, nach der eine Schenkung kurz vor dem Tod nichtig ist und und das Geschenkte dem Erbteil zugeschlagen wird? Mir ist nicht bekannt, ob es da Freigrenzen gibt, so daß die 2500 (Teil des Vaters) evtl. zu gering sind. Ich habe im Kopf, daß es zumindest beim Überschreiben von Eigenheimen eine Frist von 7 Jahren gibt.
Das soll doch verhindern, daß auf dem Sterbebett "Geschenke" gemacht werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen...
--- editiert vom Admin
quote:
der sohn fordert sofort das testament und verlangt auch sofort sein pflichtteil
und auskunft über alles was da sei
"Verlangen" kann er erst mal viel. "Grober Undank" ist doch noch wesentlich mehr. Nicht jedes unangemessene, unangenehme oder moralisch fragwürdige Verhalten ist gleich darunter zu subsumieren. Deine diffuse persönliche Meinung ist insofern irrelevant.
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Der Gesetzgeber räumt das Recht des Kindes auf einen Pflichteil ausdrücklich ein.
Insofern kann die Geltendmachung dieses Rechts m.E. nicht gleichzeitig "grober Undank" sein.
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--- editiert vom Admin
Denkbar, daß dann grober Undank vorliegen würde.
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Es gibt dafür nun mal kein eindeutiges Kriterium. Man kann nur allgemein sagen, daß grober Undank nicht schon dann vorliegt, wenn jemand "fies" ist oder generell undankbar erscheint (sonst hieße es ja auch nicht *grober* Undank).
Das klassische Beispiel wäre: Ehemann läßt sich 10 Mille von der Frau schenken und eröffnet ihr am nächsten Tag "ich verlasse dich".
Kein grober Undank wäre hingegen sowas wie: Kollege A schenkt Kollege B 100 EUR, drei Wochen später will B den A nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit mitnehmen.
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