Geschenkt ist geschenkt ?????

21. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)
Geschenkt ist geschenkt ?????

ja hallo auch,
ich habe mal folgenden sachverhalt ,
vater und mutter schenken ihrem sohn 5000,- € - plötzlich stirbt der vater -
der sohn fordert sofort das testament und verlangt auch sofort sein pflichtteil
und auskunft über alles was da sei. der sohn droht der mutter sogar mit einen notar zur aufnahme des hausrates .
das testament der eheleute besagt : wir die unterzeichneten eheleute, setzen
uns gegenseitig zu alleinerben ein. falls einer unserer söhne, sein pflichtteil
sofort verlangt, soll er enterbt werden.
es stellt sich hier die frage auf grund der misachtung des letzten willens und der
boshaftigkeit der handlungen des sohnes, ob hier die schenkung anulliert und wiederrufen werden kann von seitens der mutter.

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"siegberth"




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 399x hilfreich)

huhu,

mir schwebt da grober undank vor. läßt sich die schenkung beweisen oder haben die eltern in ihrem kissen gewühlt und das geld bar übergeben?


:)

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Im ewigen Gedenken."

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#2
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

in dem ganzen anwaltlichen schriftverkehr hat er zugegeben dieses geld erhalten zu haben. das geld wurde in bar ausgehändigt. - kopfkissen-

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"siegberth"

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#3
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

in dem ganzen anwaltlichen schriftverkehr hat er zugegeben dieses geld erhalten zu haben. das geld wurde in bar ausgehändigt. - kopfkissen-

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"siegberth"

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#4
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Grober Undank ist ja erst mal nicht im Ansatz zu erkennen.

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""

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#5
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 399x hilfreich)

moin viva,

wieso nicht? ich gebe person a etwas und bei der nächsten gelegenheit, verstorbener vater, tickt der sohn durch und droht mutter und will raffen was er nur raffen kann.... was ist das den?


:)

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Im ewigen Gedenken."

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#6
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1143x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
was ist das den?


Ein Berliner Testament, das den Sohn gerade zum Plichtteil berechtigt.

Die einzige "Strafe" ist, dass er beim Tod der Mutter ebenfalls nur noch den Pflichtteil bekommt. So wird seine Raffgier also sanktioniert.

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#8
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

die antworten treffen aber nicht den kern der frage.

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"siegberth"

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#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1143x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 399x hilfreich)

quote:

ob hier die schenkung anulliert und wiederrufen werden kann von seitens der mutter.





ich bleibe noch bei meiner meinung.

:)

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Im ewigen Gedenken."

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#11
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

...aber gibt es da nicht in der Tat eine Frist, nach der eine Schenkung kurz vor dem Tod nichtig ist und und das Geschenkte dem Erbteil zugeschlagen wird? Mir ist nicht bekannt, ob es da Freigrenzen gibt, so daß die 2500 (Teil des Vaters) evtl. zu gering sind. Ich habe im Kopf, daß es zumindest beim Überschreiben von Eigenheimen eine Frist von 7 Jahren gibt.
Das soll doch verhindern, daß auf dem Sterbebett "Geschenke" gemacht werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen...

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#12
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1143x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
der sohn fordert sofort das testament und verlangt auch sofort sein pflichtteil
und auskunft über alles was da sei


"Verlangen" kann er erst mal viel. "Grober Undank" ist doch noch wesentlich mehr. Nicht jedes unangemessene, unangenehme oder moralisch fragwürdige Verhalten ist gleich darunter zu subsumieren. Deine diffuse persönliche Meinung ist insofern irrelevant.



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#14
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Der Gesetzgeber räumt das Recht des Kindes auf einen Pflichteil ausdrücklich ein.

Insofern kann die Geltendmachung dieses Rechts m.E. nicht gleichzeitig "grober Undank" sein.



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" "

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#15
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1143x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Denkbar, daß dann grober Undank vorliegen würde.

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""

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#17
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 399x hilfreich)

na, immer noch nicht einig.... :)

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Im ewigen Gedenken."

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#18
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Es gibt dafür nun mal kein eindeutiges Kriterium. Man kann nur allgemein sagen, daß grober Undank nicht schon dann vorliegt, wenn jemand "fies" ist oder generell undankbar erscheint (sonst hieße es ja auch nicht *grober* Undank).

Das klassische Beispiel wäre: Ehemann läßt sich 10 Mille von der Frau schenken und eröffnet ihr am nächsten Tag "ich verlasse dich".

Kein grober Undank wäre hingegen sowas wie: Kollege A schenkt Kollege B 100 EUR, drei Wochen später will B den A nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit mitnehmen.

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