Geschlecht Divers

29. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Fischkugel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschlecht Divers

Hallo,
noch eine Frage ...sitze in einem Prüfungsauschuss bei der IHK und müssen dort seit einiger Zeit fragen ob der Prüfling männlich, weiblich oder divers ist. Ich frage mich jetzt wenn jemand der divers ist eine Straftat begeht und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird in welchen Gefängnis landet er/sie und wer entscheidet darüber nach welchen Gesichtspunkten...zählt das Geschlecht bei der Geburt? oder entscheidet der "Täter" selber? oder...?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42895 Beiträge, 14799x hilfreich)

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann haben Diverse nach dem Personenstandsgesetz ein Wahlrecht, welches auch zur Abänderung des Vornamen führen kann. Also von Gabriel zu Gabriele. Damit haben wir dann zunächst einmal eine Zuordnung in die Bereiche, in denen zwischen männlich und weiblich unterschieden wird (Toiletten z.B.). Das würde ich auch so bei der Zuordnung für JVAs heranziehen. Sollte es gravierende äußere Unterschiede zum "amtlichen Geschlecht" geben, so wäre darauf hinzuweisen, und dann würde m.E. von der Vollstreckungsbehörde eine andere Zuweisung erfolgen. Also, wenn ein Gabriel verurteilt wurde, Gabriel aber (noch) wie eine Gabriele aussieht, dann wird man diese Person kaum in eine JVA für Männer einweisen. Wir haben doch auch andere Gründe, jemanden in eine ganz bestimmte JVA einzuweisen, die nicht dem offiziellen Vollstreckungsplan für das Land entspricht.

wirdwerden

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#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1838 Beiträge, 724x hilfreich)

Zitat (von Fischkugel):
in einem Prüfungsauschuss bei der IHK müssen wir fragen ob der Prüfling männlich, weiblich oder divers ist.


1. Wenn man folgenden Fragemodus anwenden würde:

"Jede Person, die offensichtlich männlich ist, wird grundsätzlich zunächst gefragt: "Sind sie weiblich?" und umgekehrt; und verneinendenfalls: "Sind sie divers?"

99,95% aller Bewerber würden sich dadurch diskriminiert fühlen müssen, weil sie ( als offensichtlicher Mann ) sich in ihrer Männlichkeit verkannt und geringgeschätzt fühlen müssten, wenn sie gefragt würden, ob sie weiblich seien; dasselbe müssten alle als offensichtliche Frau Befragten empfinden, die sich in ihrer Weiblichkeit negiert fühlen müssten, weil sie in ihrem Geschlechts-Bewusstsein verunsichert würden, wenn sie mit der Frage nach "divers" nicht als Frau geachtet würden.

2. Bei folgendem Fragemodus: "Sind Sie männlich, weiblich oder divers?" würden sich ähnlich viele Menschen in ihrem Geschlechtsbewußtsein geringgeachtet empfinden, jedenfalls diejenigen 98% der Bewerber, die sich als offensichtlicher Mann als männlich, und als offensichtliche Frau als weiblich gewertschätzt fühlen wollen, und durch die aufoktruierten Zweifel in der Frage "Sind sie männlich, weiblich oder divers?" in ihrem Selbstwert gemindert wären, weil sie sich in ihrer Geschlechtsidentität verunsichert fühlen müßten.

3. Es verbietet sich folglich, den 99,95% aller offensichtlichen Männern und Frauen mit Zweifeln an ihrem Geschlecht gegenüberzutreten indem man ihnen zu verstehen gibt, möglicherweise nicht das ihnen offensichtlich zukommende Geschlecht zu haben.

RK

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2753 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
1. Wenn man folgenden Fragemodus anwenden würde:

"Jede Person, die offensichtlich männlich ist, wird grundsätzlich zunächst gefragt: "Sind sie weiblich?" und umgekehrt; und verneinendenfalls: "Sind sie divers?"


Guter Vorschlag. ich würde den nur ein wenig modifizieren: "Sie sind männlich/weiblich?
Noch besser wäre es wohl, wenn man ein Formular mit den "Stammdaten" vorschalten würde ;)

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