Gesetze im Flugzeug

1. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)
Gesetze im Flugzeug

Hier eine neue Frage aus der Reihe "abstruse Fragestellungen": gelten die Ausgangssperren des IFSG auch für Fluggäste in Flugzeugen, die über Deutschland fliegen?

Notfall oder generelle Fragen?

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11 Antworten
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#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Die Frage ist alles andere als abstrus.

Etwas vereinfacht gesagt: für den Luftverkehr werden meist analog die Bestimmungen des internationalen Seerechts herangezogen. Zivile Schiffe, egal welcher Flagge, unterliegen parallel zum Recht des Flaggenstaates auch uneingeschränkt deutschem Recht, wenn sie sich in deutschen Hohheitsgewässern befinden, bzw. auf deutschem Boden.

Dasselbe gilt für zivile Flugzeuge - auch die unterliegen auf deutschen Boden (Flughafen) und im deutschen Luftraum parallel auch deutschem Recht.

Man kann die Frage also durchaus mit "Ja" beantworten.

Die Problematik ist ja eh umfassender. Streng genommen müsste ein Zug, der nach 21 Uhr in das Gebiet eines "Ausgangssperren-Landkreises" einfährt, an der Kreisgrenze anhalten, und alle Zugfahrgäste, die nicht beruflich oder aus anerkanntem wichtigen Grund unterwegs sind, müssten den Zug verlassen. Und ggf. im nächsten Landkreis wieder zusteigen, wenn dort keine "Ausgangssperre" gilt.

Bundesunfugminister Seehofer hat aber schon erklärt, daß dies nicht so sei - eine juristische Begründung hat er aber nicht gegeben, und das Bundesinnenministerium hat gleichzeitg ausdrücklich bestätigt, daß es nicht zulässig ist, während der "Ausgangssperre" in einem KFZ einen "Ausgangssperren-Landkreis" zu durchqueren. Auch dann nicht, wenn man weder anhält noch aussteigt.

Das zeigt einmal mehr, daß die ganze Idee der "Ausgangssperre" im IFSG nicht nur verfassungswidrig, sondern auch sachlich-technisch-praktisch komplett schwachsinnig ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Du fragst, ob die Ausgangssperre gilt, wenn das Flugzeug Deutschland überfliegt?

Meine Meinung zu dieser abstrusen Vor-und Fragestellung:
Auch ohne das IFSG bestehen beim Überflug über Deutschland andere gesetzl. Regelungen. Es ist zB verboten, während des Fluges den *Ausgang* zu benutzen. Das dürfte auch nicht nur in D. so sein.
:bang:

Ansonsten: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html
--------------------------------------

Zitat (von eh1960):
werden meist analog
Unsinn, denn die haben ihre eigenen Rechte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Luftfahrtrecht
Zitat (von eh1960):
Man kann die Frage also durchaus mit "Ja" beantworten.
Aber nicht wegen des IFSG.
Zitat (von eh1960):
daß die ganze Idee der "Ausgangssperre" im IFSG nicht nur verfassungswidrig, sondern auch sachlich-technisch-praktisch komplett schwachsinnig ist.
Nicht die Idee der Ausgangssperre ist verfassungswidrig, sondern die Fragestellung des TE ist mal wieder abstrus.
----------------------------------------
Ansonsten:
https://www.rnd.de/reise/corona-notbremse-was-die-ausgangssperre-fur-urlaub-ausfluge-und-familienbesuche-bedeutet-K35WKCBHRVGUFED2AKKRR3IFMM.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Backautomat
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Beim Überflug ist es verboten den Ausgang zu benutzen?

Fallschirmspringen ist illegal?

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#4
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Frage ist, ob ein privater Flugpassagier beim nächtlichen Flug über ein Bundesland mit Inzidenz >100 gegen die Ausgangssperre vertößt. Sitzend im Flugzeug.

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#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Backautomat):
Beim Überflug ist es verboten den Ausgang zu benutzen? Fallschirmspringen ist illegal?


(R)aus-gehen und Fallschirm springen sind nicht das selbe!

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Backautomat):
Fallschirmspringen ist illegal?
Vermutlich nicht, wenn es bei entspr. Flügen vorgesehen ist. SO hatte ich die TE-Frage aber nicht verstanden... und nachts??? Wir befinden uns doch vermutlich nicht im Manöver-oder gar Kriegszustand? ;)
Zitat (von jms):
Die Frage ist, ob ein privater Flugpassagier beim nächtlichen Flug über ein Bundesland mit Inzidenz >100 gegen die Ausgangssperre vertößt. Sitzend im Flugzeug.
Ach so... ich sag ja...deine *** Fragestellungen. :augenroll:

Bitte lies doch nach... ich hab doch verlinkt, was erlaubt ist...auch sitzend fliegend.

Bei der Diskussion um die Ausgangssperre darf auch gesagt werden: Längst nicht alle Verstöße werden geahndet.
Weder zu Lande, zu Wasser noch in der Luft. Viele werden gar nicht bemerkt...aber das will ja wieder keiner wissen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

1. Es gibt internationales Flugrecht, welches klar regelt, was wo gilt und wer verantwortlich ist, wenn sie der Flieger in der Luft befindet.

2. Die Einreiseländer klären mit den Fluggesellschaften ganz klar, wen die im Ausland an Bord nehmen dürfen und wer auch im Anflugland von Bord ins Land hinein darf. Wenn diese Regeln missachtet werden, dann hat die Fluggesellschaft ein Problem.

3. Souveräne Staaten haben zwar auch Luftsouveränität, die endet aber in einer gewissen Höhe und Flugzeuge fliegen über dieser Luftgrenze. Deutschland ist insoweit gar nicht zuständig.

Hoffentlich wird jetzt nicht gefragt, was passiert, wenn ein Flugzeug zu niedrig fliegt, der Pilot es nicht merkt, weil ihm durch ein Loch ein Stein auf den Kopf gefallen ist und der Co-Pilot besoffen ist.

wirdwerden

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#8
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)

Dann bitte mal der Redaktion hier bescheid geben: https://www.welt.de/print/die_welt/reise/article172037988/Welches-Recht-gilt-im-Flugzeug.html

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hoffentlich wird jetzt nicht gefragt
Hmm. Abba was isn, wenn einer von HH nach München fliegt. Fliegen muss. Sitzend. Nachts.
Der fliegt dann über mehrere dt. Bundesländer, alle mit >100.

Ich kenne einen, der fliegt sportlich niedrig, der fliegt absichtlich so, säuft ebensowenig wie sein Co-Pilot oder sein einer Passagier.
Ob der gegen die A-Sperre verstößt, wenn er während der nächtlichen Ausgangssperre auftragsgemäß fliegt.

Ich kann ihn mal fragen... :grins:
Wetten, dass der mir antwortet: ey, was stellst du denn für abstruse Fragen!!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum sollte ich? Ist es meine Schuld, wenn jemand ohne sich schlau zu machen, irgend was veröffentlicht?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 01.05.2021 17:28

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von jms):
gelten die Ausgangssperren des IFSG auch für Fluggäste in Flugzeugen, die über Deutschland fliegen?

Rein rechtlich ist es so, das die Flugzeuge die innerhalb des Luftraumes unterwegs sind, in dem die Gesetzeshoheit der BRD herrscht die Ausgangsbeschränkungen beachten müssen.

Die ach so intelligenten Pandemieexperten der gesetzgebenden Regierung haben nämlich vergessen das was entsprechend zu regeln.

Da das aussteigen vor dem überfliegen des Gebietes mit der Ausgangsbeschränkung etwas umständlich zu praktizieren ist und das umfliegen der Sperrgebiete eben so, darf man eigentlich nur Passagiere einsteigen lassen, welche die gesetzlichen Bedingungen erfüllen.



Zitat (von Anami):
Abba was isn, wenn einer von HH nach München fliegt. Fliegen muss. Sitzend. Nachts.
Der fliegt dann über mehrere dt. Bundesländer, alle mit >100.

Da käme es dann darauf an, ob das "muss" die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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