Gesetzlich Versichert - Wurzelbehandlung/Parodontosebehandlung KK-Leistung mit Eigentleistung beim Z

17. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kiki2018
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzlich Versichert - Wurzelbehandlung/Parodontosebehandlung KK-Leistung mit Eigentleistung beim Z

Guten Tag alle zusammen,

gehen wir davon aus, dass man eine Wurzelbehandlung benötigt, welche auch die Krankenkasse übernimmt. Nun gibt es allerdings ja viele Privatleistungen, die man extra zahlen müsste.

Wenn der Zahnarzt nun sagen würde, ich kann Ihnen die Behandlung aber nur mit 200 Euro Eigenleistung anbieten. In die Wurzelkanäle müssen Füllungen, die die Kasse nicht übernimmt. Er kann keine Alternative nennen.

Die Krankenkasse hingegen sagt, der Zahnarzt muss auch immer die (ggf. schlechtere) KK-Version anbieten, die übernommen werden würde. Da mir aber bisher kein Zahnarzt eine reine "KK-Version" anbieten konnte, frage ich mich, gibt es diese schlichtweg überhaupt?

Genauso sieht es mit anderen Behandlungen aus, z.Bsp. der Parodontose-Behandlung. Auch hier zahlt die Kasse diese alle 2 Jahre. Aber alle 2 Jahre heißt es auf dem Behandlungsstuhl, es muss dies und das gemacht werden, was Eigenleistung wäre, sonst geht der Antrag bei der Kasse nicht durch. Egal ob Keim-Test, eine Zahnschiene mit Gel, irgendetwas Neues (mal günstiger, mal teurer) kommt alle 2 Jahre und wegen Umzug auch bei unterschiedlichen Zahnärzten. Für den Patienten ist das langsam gar nicht mehr übersichtlich, ob er tatsächlich nun "ja" sagen muss oder ob die Androhung "Dann macht ein Antrag auf Leistung bei der KK keinen Sinn ..." gerechtfertigt ist und man dann unbehandelt da steht.

Gibt es zu solch Beispielen allgemeine Erfahrungswerte oder Empfehlungen?

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8 Antworten
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#1
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Sie müssen solchen Extratouren nicht zustimmen, in keinem Fall. Die Zahnärzte fühlen sich durch die ausschließliche Kassenleistung unterbezahlt und wollen teilweise Behandlungen ohne irgendwelche IGeL-Leistungen nicht durchführen. Das ist aber ganz klar unstatthaft.

Sollte der Zahnarzt die Behandlung tatsächlich ablehnen, wenn keine teuren Eigenleistungen zugebucht werden, würde ich als allererstes sowohl die Krankenkasse wie auch die Ärztekammer darüber informieren! Sowas geht gar nicht. Im weiteren würde ich die Krankenkasse auffordern, Ihnen einen Arzt in Ihrer Umgebung zu nennen, der die Behandlung rein auf Kassenleistungen beschränkt. Vielleicht klappt es ja und dafür wünsche ich Ihnen viel Erfolg!

Leider ist es so, dass sie eine Behandlung bei einem bestimmten Zahnarzt nicht erzwingen können. Es handelt sich ja nicht um einen lebensbedrohenden Zustand, der unbedingt behandelt werden muss. Insofern hat jeder Zahnarzt die Freiheit, Sie eben auch nicht zu behandeln.... Das bedeutet aber auch, dass Sie ihren Wunsch nicht durchsetzen können, jedenfalls nicht auf juristische Weise.

Aber dennoch, ich würde jeden einzelnen der Ärztekammer und der Krankenkasse melden mit einer kurzen, sachlichen(!) Schilderung der Vorgänge.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von Kiki2018):
Die Krankenkasse hingegen sagt, der Zahnarzt muss auch immer die (ggf. schlechtere) KK-Version anbieten, die übernommen werden würde.

Korrekt.


Was haben die Ärzte denn mitgeteilt, als man sie nach Erhalt des KV dazu aufgefordert hat die gesetzliche Pflicht zu erfüllen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Kiki2018
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort und die Nachfrage. Ich hatte es nun etwas allgemein formuliert, die Behandlungen sind abgeschlossen, die Füllung ist bereits drin. Ich hatte schon mehrere Wurzelbehandlungen und habe für die Wurzelkanalfüllungen vorab nur einen mündlichen Kostenvoranschlag bekommen und aufgrund der enormen Schmerzen und dem "Ich kann Ihnen die Füllung nur mit Eigenleistung anbieten, das zahlt die KK nicht" in meiner Not jeweils gleich zugesagt (es heißt ja auch immer, die KK würde beim Zahnarzt kaum noch was zahlen). Da mich der Notdienst, sowie ein anderer Zahnarzt in der Vergangenheit identisch darauf hin wies, hab ich keine Zweifel gehegt, dass da nun was nicht stimmen könnte und somit nicht recherchiert.

Erst wegen einer anderen Zahnarzt-Sache, als ich kürzlich mit der KK gesprochen hatte, kamen wir auf das Thema und die Dame meinte, eigentlich müsste ich jetzt nicht zahlen, da ich 1. nichts unterschrieben habe und 2. er vergessen hat mich aufzuklären, dass es auch eine Kassenleistung geben muss, wenn diese eventuell auch anders aussieht. Da mir aber selbst die Ärztekammer bisher nicht viel sagen konnte (sie konnten mir nur sagen, dass es ein Zuzahlungsverbot auf bestimmte Materialien gibt bzw. auf moderne Technik), wollte ich den Arzt nun nachträglich (erst mal noch) nicht konfrontieren, weil ich noch keine exakte Aussage habe, was er mir denn hätte alternativ anbieten müssen. Man bekommt gesagt, es wäre falsch aber nun soll ich von ihm verlangen, eine Auskunft zu bekommen, die mir noch kein anderer beantworten konnte? Komme mir irgendwie doof vor. Alleinig die Aussage von 2 Bekannten, dass diese bei der gleichen Behandlung keine Zuzahlung leisten mussten, bestärkt mich darin, dass es wirklich eine kostenfreie geben muss.

Ich habe meine KK auch nach einen Arzt gefragt, aber diese dürften rechtlich gesehen niemanden empfehlen und dürfen mir daher niemanden nennen. Sagen sie zumindest. Außerdem musste ich anrufen, schriftlich scheinen sie so Fragen ungerne zu beantworten ...

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#4
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Kiki2018):
Ich habe meine KK auch nach einen Arzt gefragt, aber diese dürften rechtlich gesehen niemanden empfehlen und dürfen mir daher niemanden nennen.

Das stimmt natürlich, die Krankenkasse muss so gesehen neutral bleiben und darf keinen speziellen Arzt empfehlen. Man kann es aber andersherum machen... Man benötigt eine Behandlung, aber eine IGeL-Leistungen ist absolut ausgeschlossen. Mit dieser Vorgabe nutzt man dann den Terminvereinbarungsservice der Krankenkasse... Dann sollen die halt schauen, dass sie einen Arzt finden, der diese Anforderung erfüllt. Ob das tatsächlich klappt, weiß ich nicht. Aber wäre vielleicht mal einen Versuch wert.

Im Nachhinein solche Sachen zu klären ist natürlich recht schwierig. Sowas wäre im Vorfeld weitaus besser gewesen. ich kann aber durchaus verstehen, warum Sie in die Behandlung eingewilligt haben, Zahnschmerzen sind mit das schlimmste, was man haben kann. Ich würde dennoch auf jeden Fall die Geschichte sowohl der Ärztekammer wie auch der Krankenkasse noch mal *schriftlich* schildern. Eine schriftliche Eingabe ist grundsätzlich besser.

Sie könnten theoretisch zumindest auf die Sache mit der fehlenden Unterschrift und Aufklärung abfahren. Dann müssen Sie allerdings damit rechnen, dass Sie einen langen Weg vor sich haben, mit Inkassobüro oder Rechtsanwalt und allem, was dazu gehört. Da müssen Sie selber wissen, inwiefern Ihr Nervenkostüm ausgeprägt gut genug dafür ist, um dieses durchzustehen. Aber rein theoretisch finde ich, dass Sie da durchaus recht haben.

Ich würde, persönlich, es so machen, dass ich nebenan bei frag-einen-anwalt.de die 25 oder 35 Euro investiere und mir einen juristischen Rat hole, inwieweit ich mit der Verweigerung der Zuzahlungen durchkommen könnte. Vielleicht erhellt das die ganze Angelegenheit ein wenig.

Der Punkt ist halt, dass Ihnen ein Forum keinen rechtssicheren Rat geben kann. Hier haftet niemand für das was er verzapft, ich auch nicht. Bei einer anwaltlichen Auskunft sieht das schon anders aus. Es könnte allerdings darauf hinauslaufen, dass die entsprechenden schriftlichen Unterlagen genauer geprüft werden müssen. Aber einen ersten Anhaltspunkt werden Sie bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von Kiki2018):
eigentlich müsste ich jetzt nicht zahlen, da ich 1. nichts unterschrieben habe

Das ist Unfug, denn rechtsgültige Verträge kann man natürlich auch ohne Unterschrift abschließen.



Zitat (von Kiki2018):
er vergessen hat mich aufzuklären, dass es auch eine Kassenleistung geben muss, wenn diese eventuell auch anders aussieht.

Das könnte dazu führen, das er die Differenz zu der Kassenleistung erstatten müsste. Ob da dann am Ende 0 EUR herauskommt, da habe ich meine Zweifel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kiki2018
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das ist Unfug, denn rechtsgültige Verträge kann man natürlich auch ohne Unterschrift abschließen.


Die KK bezog sich hierbei auf die Aussage, dass ein Arzt bei Kassenpatienten verpflichtet wäre, über eine kassenärztliche Version aufzuklären und wenn es dann doch zu einer Privatleistung käme, er vorab den Patienten in Schriftform darüber aufzuklären hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Kiki2018):
Die KK bezog sich hierbei auf die Aussage, dass ein Arzt bei Kassenpatienten verpflichtet wäre, über eine kassenärztliche Version aufzuklären


Das hat er doch. Er hat Dir erklärt, dass er keine Gamma2-freien Amalgamfüllungen macht*, und Du für die mit einem Kunststoffanteil versehenen farblich angepassten Füllungen zuzahlen must.

Sei froh, dass Du auf das Angebot eingegangen bist, denn das Füllmaterial ist langlebiger.

* Über etwas, was man nicht anbietet, braucht man auch nicht umfassend aufzuklären. Der Hinweis, dass es etwas anderes gibt, reicht da völlig aus.

Worauf willst Du jetzt eigentlich hinaus.

Du hast den Mehrkosten zugestimmt, der Arzt hat seine Leistung erbracht. Damit ist der Drops gelutscht.

Selbst wenn hier formale Fehler gemacht worden sein sollten, würde Dich das nicht von der Zahlungspflicht entbinden, solange nur die durch die GoZ abgedeckten Mehrkosten und kein Steigerungsfaktor in Ansatz gebracht wurde.

Berry

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#8
 Von 
Kiki2018
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird hier nun von der Zahnfüllung gesprochen? Die Zahnfüllung musste ich gar nicht zahlen (hierzu wurde ich auch nicht gefragt, welche ich möchte), es geht um die Wurzelkanal-Füllung.

Er hat mir auch nicht gesagt, dass er keine XY-Füllungen macht. Wird hier das Thema gerade verwechselt?




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