Geshäftsidee an eigenes Unternehmen verkaufen

22. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kevin81
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)
Geshäftsidee an eigenes Unternehmen verkaufen

Hallo.
Ich habe folgende Frage.
Ich bin für ein Unternehmen tätig, und habe eine Idee wie man den Umsatz extremst steigern könnte. Ich möchte diese Idee allerdings nicht für ein "Danke-und-Tschüss" preisgeben.
Deshalb die Frage, ist es möglich und legitim, als Privat Person diese Idee gegen Umsatzbeteiligung oder gegen einen Einmaligen Betrag dem Arbeitgebenden-Unternehmen zu verkaufen?
Kann mir jemand Stichworte nennen wonach ich suchen könnte oder Links schicken?
Wie müsste ich hier vorgehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Klar ist das möglich und auch legitim.

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#2
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

ganz schön freche idee. als arbeitnehmer sollten sie naturgemäß nach kräften FÜR das unternehmen tätig sein. und nicht eine vermutlich von ihnen erwartete idee an die firma verkaufen.
besser die idee 'kostenlos' mitteilen um dann im erfolgsfall eine gute verhandlungsposition für eine gehaltserhöhung schaffen!

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das Vorhaben ist überhaupt nicht frech. Wenn es den Umsatz extrem steigert, wie der TE schreibt, dann würde ich mich auch nicht mit der nächst höheren Gehaltsgruppe bis zur Rente abgeben.

Ist die Idee eine Sache, die man als Patent o. ä. anmelden kann? Dann würde ich mich dahingehende erkundigen (Beratungsstellen gibts bei den Kammern)und dann in Verhandlungen mit dem AG treten. Auf keinen Fall umgekehrt - demnach, um was für eine innovative, bahnbrechende Idee es sich handelt und wie der AG drauf ist, ist eine gute Idee auch schnell geklaut und du kannst nicht nachweisen, dass du der Urheber bist.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Aber aufpassen, daß es sich nicht (nur) um eine sogen. Arbeitnehmererfindung handelt (Anhaltspunkte sind: während der Arbeitszeit, mit Arbeitsmitteln erstellt etc.). An der hätte der AG automatisch die Rechte.

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