Gesundheitsamt in BW forderte meine Frau auf, Impfnachweis Masern unserer Tochter (2.Klasse) vorzulegen.
Dem Gesundheitsamt geschrieben, dass sie nicht dagegen geimpft ist.
Verfahren beendet und der Bußgeldstelle übergeben.
Der Bußgeldstelle geschrieben, dass BVerfG und OL beschlossen haben, dass ein Bußgeld wegen Masern in der Schulzeit nicht gestattet ist.
Verfahren beendet und dem Gesundheitsamt übergeben.
Erneute Aufforderung des Gesundheitsamtes nach Nachweis Masernimpfung.
Dem Gesundheitsamt den Briefwechsel mit Bußgeldstelle zukommen lassen.
Gesundheitsamt bemängelt fehlenden Nachweis, Verfahren beendet und an Bußgeldstelle übergeben.
Meine Frau ist Ausländerin. Ich mache generell sämtlichen Schriftverkehr, lese alle Briefe mit Ihrem Einverständnis. Betrifft ja auch unser gemeinsames Kind. Gesundheitsamt sagt, das ist ein Bußgeldverfahren gegen meine Frau. Ich sei nicht Beteiligter dieses Verfahrens. Aus diesem Grund können sie mir zu diesem Verfahren keine Auskunft erteilen.
Eure Meinung bitte zum Behörden Ping-Pong und Auskunftsverweigerung bei gleicher Nachweispflicht . Es ist ja immer von den Eltern die Rede. Beim Bußgeld wird dann nur meine Frau (450 Euro-Job) belangt ?
Gesundheitsamt erteilt keine Auskunft
4. Dezember 2023
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Frage vom 4. Dezember 2023 | 20:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesundheitsamt erteilt keine Auskunft
#1
Antwort vom 5. Dezember 2023 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (129881 Beiträge, 41417x hilfreich)
Zitat :Beim Bußgeld wird dann nur meine Frau (450 Euro-Job) belangt ?
Gut möglich.
Einfach mal den Bußgeldbescheid lesen, da pflegt regelmäßig drin zu stehen, wer Beteiligte dieses Verfahrens sind.
Steht man nicht drin, ist man kein Beteiligter dieses Verfahrens.
#2
Antwort vom 5. Dezember 2023 | 00:50
Von
Status: Student (2669 Beiträge, 631x hilfreich)
Natürlich ist es Sache der Eltern, sich gegen eine Schutzimpfung gegen Masern zu entscheiden.
Die Impfung ist seit Jahrzehnten üblich und birgt nahezu kein Risiko.
Im Gegenteil ist eine Nichtimpfung ein Risiko für die, die diese Impfung aus tatsächlichen Gründen nicht empfangen können.
P.S.: Das Staccato der Frage habe ich nicht wirklich verstanden.
Vielleicht kann es ja jemand übersetzen
P.S.P.S.: Zu meiner Zeit wurden wir in der Schulzeit auf den Flur gerufen und geimpft. Der Rest wurde nachgeimpft.
Es hat keinem mir bekannten geschadet.
War es richtig?
In der Summe meiner weiteren 50 Lebensjahre und unter Beachtung der Rechte der Freiheit - JA (aus meiner Sicht)
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2023 | 11:06
Von
Status: Unbeschreiblich (40283 Beiträge, 6558x hilfreich)
Bist du mit einer einfachen Vollmacht deiner Frau ausgestattet? Diese könntest du jedem Schriftverkehr mit jeder Behörde beilegen. Deine Frau würde nur ihre Unterschrift leisten, alles andere wegen des Amtsdeutsch/Behördisch könntest du *erledigen*.Zitat :Ich mache generell sämtlichen Schriftverkehr,
Richtig. Was soll das G-Amt dir denn sonst zu Bußgeld sagen?Zitat :Gesundheitsamt sagt, das ist ein Bußgeldverfahren gegen meine Frau. Ich sei nicht Beteiligter dieses Verfahrens. Aus diesem Grund können sie mir zu diesem Verfahren keine Auskunft erteilen.
Und sie soll auch nicht gegen Masern geimpft werden??Zitat :Dem Gesundheitsamt geschrieben, dass sie nicht dagegen geimpft ist.
Wenn deine Frau als Empfängerin von Briefpost genannt ist, wird die Bußgeldstelle auch nur an deine Frau schreiben.Zitat :Beim Bußgeld wird dann nur meine Frau (450 Euro-Job) belangt ?
Aber als Ehepaar seid ihr euch gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet.
Es ist insofern egal, ob sie einen Minijob hat.
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