Meine Frage liegt darin....ein Betreuer geht nach dem Tod des zu betreuenden zu dessen Arzt und legt dort seinen Ausweis vor um an arztbriefe zu kommen von dem Verstorbenen zu betreuenden ...wie sieht das eigentlich aus, muss der Betreuer seinen Ausweis nicht mit Meldung des Todes des zu betreuenden wieder abgeben?
Und in wie weit fällt es in die Straffälligkeit des ehemaligen Betreuer und dem Arzt der die Briefe aushändigt ....
Gesundheitssorge Betreuer
17. August 2020
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Frage vom 17. August 2020 | 04:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesundheitssorge Betreuer
#1
Antwort vom 17. August 2020 | 08:05
Von
Status: Master (4238 Beiträge, 686x hilfreich)
Zu was benötigt ein Betreuer nach dem Tod des Betreuten Arztbriefe?
Ein Arzt stellt den Tod fest und stellt die Sterbeurkunde aus. Und selbige ist nach dem Tod wichtig und keine Arztbriefe.
Die Betreuung endet mit dem Tod. Außer, es gibt eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus.
#2
Antwort vom 18. August 2020 | 08:14
Von
Status: Unbeschreiblich (41719 Beiträge, 14598x hilfreich)
Es könnte sein (sehr theoretisch), dass er die noch für den Schlussbericht beim Betreuungsgericht benötigt. Warum nicht einfach mal nach dem Zweck für diese Anforderung fragen?
wirdwerden
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