Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich des Gewerkschatsbeitrages. Ich habe seit anmeldung bei der Gewerkschaft versäumt Gehaltsanpassungen anzugeben, nun will man ein Update meiner Daten haben und mein Gehalt hat sich merklich verändert in den Jahren. Kann man vom mir jetzt bei angabe des Gehaltes etwas Rückwirkend verlangen? Das Problem ist das ich zusätzlich über die Gewerkschft eine Rechtsschutzversicherung am laufen habe, diese wollte ich in anspruch nehmen und daraufhin ist aufgefallen das meine Daten lange nicht mehr aktualisiert worden sind.
Vielen Dank vorab für die Informationen.
-- Editiert von Moderator am 02.12.2019 16:26
-- Editiert von Moderator am 03.12.2019 10:32
-- Thema wurde verschoben am 03.12.2019 10:32
Gewerkschaft - falscher Beitrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
um wie viele Jahre gehts denn?
Es ist doch irrelevant um welchen Zeitraum es geht.
Nachfordern kann die Gewerkschaft, dabei ist sie an die regelmäßige Verjährungsfrist aus § 195 BGB gebunden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also könnten Nachforderungen gestellt werden? Diese maximal 3 Jahre Rückwirkend?
Dann wäre es ja sinnvoller, wenn ich einfach kündige und neu Eintrete später...
ZitatNachfordern kann die Gewerkschaft, dabei ist sie an die regelmäßige Verjährungsfrist aus § 195 BGB gebunden. :
Korrekt. Und die Frist beginnt ab Kenntnis.
Berry
ZitatUnd die Frist beginnt ab Kenntnis. :
Sofern der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Ich kenne die Gepflogenheiten oder Abläufe nicht.
Muss das Mitglied hier unaufgefordert Einkommensänderungen mitteilen, oder werden normalerweise regelmäßige Abfrage von der Gewerkschaft gestartet?
Zitat:ZitatUnd die Frist beginnt ab Kenntnis. :
Sofern der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Ich kenne die Gepflogenheiten oder Abläufe nicht.
Muss das Mitglied hier unaufgefordert Einkommensänderungen mitteilen, oder werden normalerweise regelmäßige Abfrage von der Gewerkschaft gestartet?
Das würd mich auch interessieren, denn ich hab das überhaupt nicht auf dem Schirm gehabt. Die buchen einfach regelmäßig das Geld vom Konto und sonst hört man nichts von denen, da kann das auch schnell untergehen.
Aber 3 Jahre Rückwirkend etwas zu fordern fänd ich jetzt auch nicht gerade fair, zumal nichts von denen in anspruch genommen wurde.
Fair wäre es gewesen, den korrekten Beitrag zu zahlen und die Gehaltsanpassung zu melden!
Das "Gerechtigkeitsempfinden" mancher Menschen ist erschreckend.
-- Editiert von fb367463-2 am 03.12.2019 14:49
Ich glaube da liegt man einem Trugschluss auf... Man sollte mal sein Verständnis einer Gewerkschaft überdenken. Außer man hat diese natürlich ausschließlich als "günstige" Rechtschutzversicherung gebucht.Zitatzumal nichts von denen in anspruch genommen wurde. :
Kann man tun, da wird man aber weder um etwaige Nachforderungen herumkommen, noch die Versicherung in Anspruch nehmen können.ZitatDann wäre es ja sinnvoller, wenn ich einfach kündige und neu Eintrete später :
da wird man aber weder um etwaige Nachforderungen herumkommen Bis jetzt scheint die Gewerkschaft allerdings nichts von dem höheren Lohn zu wissen - insofern ist eher nicht mit Nachforderungen zu rechnen.
Zitatda wird man aber weder um etwaige Nachforderungen herumkommen Bis jetzt scheint die Gewerkschaft allerdings nichts von dem höheren Lohn zu wissen - insofern ist eher nicht mit Nachforderungen zu rechnen. :
... meins war die rechtliche Würdigung. Die Realität mag da, wie so oft, anders aussehen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
70 Antworten
-
15 Antworten