Gewinnspiel - falscher Preis

17. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 24x hilfreich)
Gewinnspiel - falscher Preis

Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl. eines Gewinnspiels.
Und zwar habe ich bei einem Gewinnspiel ein Hochbeet gewonnen. Das hatte Maße X.
Das Paket kam jetzt auch an und ich habe es aufgebaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass das Hochbeet nicht das richtige ist.
Es hat nicht wie in der Gewinnbenachrichtigung 1500L Fassungsvermögen, sondern etwas um 400L.
Also das richtige Modell, nicht die versprochene Größe.
Leider wurde das Hochbeet bereits montiert. Ich war nicht dabei und habe das Hochbeet erst gesehen, als es schon aufgebaut im Garten stand. Jetzt hat mir der Veranstalter 25€ für seinen Online-Shop geboten. Muss ich das akzeptieren?

Wie ist das rechtlich anzusehen? Habe ich Anspruch auf den zusagten Gewinn? Eine E-Mail, in der der Gewinn beschrieben wird, liegt vor.


Grüße!


-- Editiert von User am 17. April 2024 15:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von A-B-C):
Wie ist das rechtlich anzusehen?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen sich hilfreiche / aufklärende Details drin zu finden-

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 24x hilfreich)

„…Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem großartigen Gewinn - einem hochwertigen Karibu Hochbeet 1 - 1490 l Fassungsvermögen." …. „ Vielen herzlichen Dank für Ihre Teilnahme an unserem Adventskalender und Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Wir hoffen, dass dieser Gewinn nicht nur Ihre grünen Daumen-Fähigkeiten fördern wird, sondern auch für eine reiche Ernte und Freude in Ihrem Garten sorgen wird.

Um Ihnen Ihren Gewinn zukommen zu lassen, benötigen wir schnellstmöglich eine Bestätigung, dass Sie Ihren Gewinn annehmen sowie Ihre vollständige Lieferadresse. Vielen Dank im Voraus."


Mehr ist der Mail nicht zu entnehmen und die Gewinnspielseite scheint offline

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1375 Beiträge, 229x hilfreich)

Eine kurze Googlesuche hat ergeben, dass dieses Hochbeet in 2 Grössen angeboten wird, unter fast identischem Namen.
Da hat man sich wohl einfach vertan. Oftmals behalten sich Gewinnspieldurchführer Irrtümer vor.
Ich würde mich über den Gewinn freuen uns den Gutschein nehmen.
Inwieweit du hier Rechte geltend machen kannst, weiss ich allerdings nicht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von A-B-C):
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem großartigen Gewinn - einem hochwertigen Karibu Hochbeet 1 - 1490 l Fassungsvermögen.

Das liest sich ja schon recht verbindlich, schützt aber nicht vor einer Irrtumsanfechtung.



Zitat (von Schalkefan):
Oftmals behalten sich Gewinnspieldurchführer Irrtümer vor.

Ja, diese "Irrtum vorbehalten" und "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" liest man oft, hat aber die gleiche Relevanz wie "Eltern haften für ihre Kinder".
Zu AGB und deren Wirksamkeit im B2C hat der Gesetzgeber diverse Vorgaben in den §§ 305 bis 310 BGB stehen.

Dann wäre zu prüfen, ob es eine Auslobung im Sinne von § 657 BGB, eine Gewinnzusage nach § 661a BGB
oder ein Spiel / Wette § 762 BGB war (den Lotterie- und Ausspielvertrag nach § 763 habe ich mal ausgeschlossen).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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