Gewinnspiel oder Glücksspiel?

5. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
NBW1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewinnspiel oder Glücksspiel?

Schönen Guten Tag

Wir veranstalten in unserem Landkreis seit vielen Jahren kleine Gewinnspiele in Form von Schatz- oder Schnitzeljagden. Die Teilnehmer lösen hierbei Rätsel und Aufgaben, um mittels Hinweisen ein Ziel zu erreichen. Der erste Teilnehmer, der das Ziel findet, erhält einen Geldgewinn.

Ich möchte betonen, dass der Gewinn nicht vom Zufall abhängig ist. Das Ziel ist ausschließlich durch Geschick, Kombinationsfähigkeit und Wissen zu erreichen.

Ursprünglich haben wir diese Spiele im familiären Kreis gestartet und später als Firmenaktivität ausgeweitet. Bisher war die Teilnahme immer zu 100 % kostenlos, und die Gewinne wurden von uns privat finanziert. Da keine Zufallselemente vorlagen und die Teilnahme unentgeltlich war, sind wir davon ausgegangen, dass keine rechtlichen Bedenken bestehen.

Nun möchten wir die Gewinne erhöhen, da die Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Um dies umzusetzen, überlegen wir, eine geringe Teilnahmegebühr zu erheben. Selbstverständlich würden die Teilnehmer vorab umfassend über alle Details informiert, insbesondere:

den Verwendungszweck der Teilnahmegebühren,
die Höhe des möglichen Gewinns, sowie
die Gewinnchancen.

Unsere Frage ist nun: Können wir rechtlich gesehen eine Teilnahmegebühr erheben, ohne dass das Spiel als Glücksspiel eingestuft wird, da der Gewinn ja nicht zufallsbasiert ist? Oder fallen wir in diesem Fall dennoch in den Bereich des Glücksspielrechts?

Bevor wir hier einen Anwalt konsultieren würden wir gerne ein paar Fremdmeinungen einholen, vieleicht weiß jemand mehr.

Vielen Dank für eure Zeit.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35982 Beiträge, 6104x hilfreich)

Zitat (von NBW1980):
Unsere Frage ist nun
Meine Frage: WER seid IHR nun?
Ich lese...Landkreis, familiäres ,Firmenevent, Ausweitung...

WER ist nun Veranstalter?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
NBW1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Meine Frage: WER seid IHR nun?
Ich lese...Landkreis, familiäres ,Firmenevent, Ausweitung...


Hallo. Wir, sind Ich und meine Familie dazu zählen meine Frau, 2 kinder und ein Hund. Wir haben das Anfangs immer an Weihnachten gespielt deshalb Familiär danach haben wir das auf Firmenfeiern gemacht. Der Austragungsort ist unser Landkreis.

In Zuge der Firmenfeiern ist uns aufgefallen das durch mundpropaganda immer mehr teilnehmen wollen... Es macht uns Spaß und ist zu einer Art Hobby geworden das zu veranstalten, und nun würden wir allerdings gerne größere Gewinne anbieten die wir jedoch nicht mehr aus eigener Tasche zahlen können.

Danke für die Reaktion bis hierher.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8549 Beiträge, 1800x hilfreich)

Zitat (von NBW1980):
später als Firmenaktivität ausgeweitet


also Gewinnerzielungsabsicht. Dann sollte man sich bei einem Existenzgründerkurs von der IHK beraten lassen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
NBW1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
also Gewinnerzielungsabsicht. Dann sollte man sich bei einem Existenzgründerkurs von der IHK beraten lassen


Könnten Sie mir das bitte genauer erläutern? Bedeutet das, dass allein durch das Verlassen des privaten Rahmens, z. B. bei einer Firmenfeier, automatisch eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt?

Unabhängig davon, dass dies nicht der Kern meiner Frage war, verstehe ich unter Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit, deren Sinn und Zweck es ist, langfristig einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Dies ist in unserem Fall jedoch nicht gegeben. Die Einnahmen fließen vollständig in einen Gewinnpool, der am Ende ausgeschüttet wird. Ein rechnerischer Gewinn bleibt nicht übrig. Im Gegenteil: Berücksichtigt man die Ausgaben und den zeitlichen Aufwand für die Vorbereitung, entsteht hier sogar ein Verlust.

Meine eigentliche Frage war, ob wir uns mit diesem Konzept im Bereich des Glücksspiels oder des Gewinnspiels bewegen.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8549 Beiträge, 1800x hilfreich)

Zitat (von NBW1980):
Könnten Sie mir das bitte genauer erläutern?


Klar - Sie schreiben "als Firmenaktivität ausgeweitet". Das riecht eben nach gewerblichem Handeln.

Zitat:
Um dies umzusetzen, überlegen wir, eine geringe Teilnahmegebühr zu erheben


Klingt ebenfalls nach gewerblichem Handeln

Zitat (von NBW1980):
Meine eigentliche Frage war, ob wir uns mit diesem Konzept im Bereich des Glücksspiels oder des Gewinnspiels bewegen.


https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%BCcksspiel
https://www.e-recht24.de/datenschutz/13065-gesetzliche-vorgaben-bei-gewinnspielen.html

Im zweiten Link steht es klar und deutlich:
Zitat:
Einen Geldeinsatz für die Teilnahme an einem Gewinnspiel dürfen Sie nicht verlangen – denn dann würde es sich nicht um ein Gewinnspiel, sondern um Glücksspiel handeln. Und das ist in Deutschland genehmigungspflichtig. Ohne Erlaubnis einer Behörde dürfen Sie nur Gewinnspiele, nicht aber Glücksspiel anbieten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127558 Beiträge, 40835x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das riecht eben nach gewerblichem Handeln.

Korrekt, die Gewinnerzielungsabsicht ist heutzutage nicht mehr relevant, auch wenn das Gerücht immer noch fleißig verbreitet wird.
Relevant ist bereits das "gewerbliche Handeln" ohne jedwede Gewinnerzielungsabsicht.



Zitat (von NBW1980):
Meine eigentliche Frage war, ob wir uns mit diesem Konzept im Bereich des Glücksspiels oder des Gewinnspiels bewegen.

Wenn für die Teilnahme an einem Gewinnspiel Geld verlangt wird, gelten die Glücksspielgesetze.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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