Gewissenskonflikt?

24. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)
Gewissenskonflikt?

hallo.

jetzt mal eine frage, die sich nicht mit gesetzen beantworten lässt und vielleicht gar nicht pauschal beantwortet werden kann.

ich denke, jeder RA muss irgendwie alles, was er tut, vor sich selbst und seinem gewissen verantworten können. soweit so gut. und natürlich steht es jedem RA frei, einen potentiellen mandanten abzulehnen.
ob sich dies in der praxis aufgrund von großem konkurrenzdruck etc verwirklichen lässt, steht auf einem anderen blatt.

wie kann es aber ein RA vor sich selbst verantworten, z.b. einen mörder oder vergewaltiger zu vertreten?
der gesichtspunkt, ein jeder, egal, was er verbrochen hat, ist gleich vor dem gesetz, mal außen vor gelassen.

oder in einem weniger gewichtigen fall, wenn der RA selbst nicht weiß, ob sein mandant die tat begangen hat oder nicht: wie kann man dann vor gericht auftreten und einen freispruch für den eventuellen täter erwirken wollen?

danke für eure antworten und ein schönes weihnachtsfest.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1705x hilfreich)

der gesichtspunkt, ein jeder, egal, was er verbrochen hat, ist gleich vor dem gesetz, mal außen vor gelassen.

Es gibt noch den mindestens genau so wichtigen Punkt, daß *jedermann* ein Anrecht auf einen fairen Prozeß und eine angemessene Verteidigung hat. Selbst offen geständige Schwerstverbrecher.

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 616x hilfreich)

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9542 Beiträge, 2342x hilfreich)

Wer am Weihnachtsmorgen um 6:30 Uhr solche Beiträge verfasst, ist einfach nur bemitleidenswert.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1705x hilfreich)

>Selbst offen geständige Schwerstverbrecher.

Auch selbst dann weiß man nicht ob der 'Verbrecher' tatsächlich schuldig ist.


Nö. Ich weiß aber auch nicht, ob Sie überhaupt existieren oder alles, was ich sehe, nur das Produkt meiner Phantasie ist. Mögen Sie Zen-Buddhismus?

Wer Ihnen ihre gesamte Lebenszeit stiehlt ist ein Mörder. So muß ja derjenige, der einem einen Teil seiner Zeit gegen seinen Willen stiehlt ein partieller Mörder sein.

Wieviele partielle Morde haben Sie dann mit Ihren Beiträgen schon begangen? ;)

Ernsthaft, das ist eine Interpretation, die ins Psychogramm eines Querulanten paßt. Hochstilisierung der 'Taten' der Gegenseite ist ganz typisch. Hauptsache, man kann die anderen 'Mörder', 'Völkermörder' o.ä. nennen. :augenroll:

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6106 Beiträge, 950x hilfreich)

Wie justice bereits treffend bemerkte: Wer am Weihnachtsmorgen um 6.00 Uhr nichts anderes zu tun hat, als so etwas in ein Forum zu stellen, der hat eine Menge soziale Probleme. Nicht das dies wirklich neu wäre bei Herrn Lorenz, aber es verschlägt einem dann doch immer wieder die Sprache... :schock:

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 616x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

zurück zum thema ;)

das war meine "wichtigste" frage:
"wenn der RA selbst nicht weiß, ob sein mandant die tat begangen hat oder nicht: wie kann man dann vor gericht auftreten und einen freispruch für den eventuellen täter erwirken wollen?"

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1705x hilfreich)

Gerade wenn der RA *nicht* weiß, ob sein Mandant schuldig ist, müßte er doch davon ausgehen können, daß dieser bis zum Beweis des Gegenteils unschuldig ist. Folglich wäre in dem Fall das doch überhaupt kein Problem für das Gewissen.

Aber wie schon gesagt, auch jemand, der geständig ist, ein Kind bestialisch gefoltert und getötet zu haben, hat ein Recht auf eine angemessene Verteidigung und deswegen wird er sicher auch einen Anwalt finden, der ihn nach bestem Wissen und Gewissen verteidigt.

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#9
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Justus123:
Wenn Du als Anwalt das erste Mal eine Pflichtverteidigung reingedrückt bekommst, verstehst Du, dass Deine Frage weder berechtigt noch schlau ist.

Das Leben ist nunmal so. Alle Menschen haben Rechte. Auch Beschuldigte.

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#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 616x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

qwetz schrieb:

Wenn Du als Anwalt das erste Mal eine Pflichtverteidigung reingedrückt bekommst, verstehst Du, dass Deine Frage weder berechtigt noch schlau ist.


also eigentlich sollte man auf solch einen kotzbrockigen post ja gar nicht antworten, aber:
eben weil ich noch keine oflichtverteidigung "reingedrückt" bekommen habe, mir sich diese frage aber trotzdem stellt, habe ich hier im forum gefragt.

und ob die frage wirklich sooo "unschlau" ist weiß ich nicht. aber ich weiß, dass es ziemlich arrogant von ihnen ist, sich anzumaßen, meine frage zu bewerten. ich finde die frage schlau.
wenn sie anderer meinung sind, überlesen sie mein topic einfach und beantworten sie die schlauen fragen!

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#12
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Es ist mir eigentlich egal, ob Sie sich hier angegriffen fühlen. Unser Rechtssystem lebt von seiner Ausgewogenheit, das schon beim kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren beginnt und die Beamten zwingt ALLE Beweise beizubringen; sowohl belastende als auch jene entlastenden. Dabei spielt die Unschuldsvermutung eine entscheidende Rolle.

Unser Rechtssystem beruht auf den Rechten aller, damit eben auch jenen der Beschuldigten. Wenn die Rechte einzelner Beschuldigter aufgrund eine potentiellen schwere des Deliktes in Frage gestellt werden, werden damit auch alle anderen Rechte in Frage gestellt. Alle Beschuldigten haben das Recht auf einen Anwalt. Das ist unumstößlich.

Neben allen Tatbestandsmerkmalen stellt auch der der Schuldhaftigkeit einen entscheidenen Punkt dar. Die Aufgabe eines Anwaltes ist nicht oder nicht nur die, die da draußen so oft populistisch aufgefaßt wird als das Bestreben, jeden Beschuldigten in die Freiheit zu prügeln. Er hat, z.B. wenn ein Geständnis und weitere Beweise vorliegen, ein angemessenes Strafmaß für seinen Mandanten anzustreben. Ein angemessenes Strafmaß bedeutet u.U. auch, dass erkannt werden muß, dass das Verhalten des Täter aufgrund einer psychologischen Erkrankung nicht voll schuldhaft ist und damit die Haftstrafe vor der Notwendigkeit einer wesentlich längeren oder gar lebenslangen Verwahrung in den Hintergrund treten muß.

Das hat nichts mit des Täters Köpfchen streicheln zu tun, sondern mit der Tatsache, dass niemandem geholfen ist, wenn ein Täter nach 15 Jahren aus einer Haft entlassen wird und weitere Taten begeht, weil versäumt wurde, eine psychologische Grundlage der Handlung und ihre Pathogenese zu untersuchen.

Es gibt im Übrigen eine nicht gerige Anzahl von Verwahrten, die selber die Wiederholung ihrer Taten befürchten oder klar möglich halten und auch ihre Verwahrung bestehen.

Wer Jurist werden will, sollte wissen, dass jeder Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger berufen werden kann, selbst jener, der nur als Rechtslehrer tätig ist, wenn er denn als Anwalt zugelassen ist. Daher mein großkotziger Hinweis.

Es kann nach meiner Sicht keine Gewissenskonflikt für einen Juristen geben. Er ist nicht einfach so in unser Rechtssystem gepurzelt, er hat das Studium frei gewählt und ist mitnichten dafür da, unser Rechtssystem nach seinen Vorstellungen zu verändern, sondern ihm zu dienen.

Ihr Frage bleibt dumm, das auch vor dem Hintergrund, dass Sie bewußt die Aufgabe des Anwaltes in die Erzielung von Freisprüchen verschieben, die Rechtsgleichheit des Beschuldigten außen vor lassen wollen und weitere Stereotypen benennen. So ist einfach ist unser Rechtssystem nun einmal nicht gestrickt.

Sie fragten:
wenn der RA selbst nicht weiß, ob sein mandant die tat begangen hat oder nicht: wie kann man dann vor gericht auftreten und einen freispruch für den eventuellen täter erwirken wollen?

Der Anwalt hat Akteneinsicht. Er kennt den Stand der aktuellen Ermittlungen und sieht, welche Beweislast welcher Qualität gegen seinen Mandanten angeführt wird. Seine Strategien können auf das Strafmaß oder sichelich auch auf den Freispruch gezielt sein, müssen aber letztlich seiner rein sachlichen und juristischen Sicht untergeordnet sein, auch zum Wohle des Mandanten. Keiner kann den Strafverteidiger zu einer Strategie zwingen. Wenn der Mandant mit der angestrebten Strategie nicht zufrieden ist, kann er den Pflichtverteidiger immer noch ablehnen.

-- Editiert von qwetz am 03.01.2007 10:32:29

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#13
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

diese antwort war doch schon qualitativ viel hochwertiger. und würde sie nicht weiter behaupten, meine frage sei dumm gewesen, würde ich mich für ihre antwort sogar herzlich bedanken!

sehen sie, anstatt die frage als dumm abzustempeln, hilft mir ihre antwort nun viel mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 616x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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