Hallo,
habe mich bei den Landesbeauftragten für den Datenschutz (NRW) per E-Mail gemeldet, allerdings keine Antwort erhalten.
Das ist jetzt knapp ein Monat her (dass die E-Mail angekommen ist, wurde mir autom. bestätigt).
Ging darum, dass eine Website mein Konto gesperrt hat, weil ein Fremder sich Zugriff darauf schaffen konnte und u.a. meine Mail von diesem Account geändert hat. Der Account mit meinen Daten existiert weiterhin - nur unter einer anderen E-Mail.
Der Account ist gesperrt und ich erhalte weder Datenauskunft noch kommen die der Löschung meiner Daten nach - aus "Sicherheitsgründen".
Stattdessen wird mir mitgeteilt, dass ich mit der ursprünglich registrierten Mail-Adresse mich erneut registrieren kann - das beantwortet mein Anliegen aber überhaupt nicht.
Scheinbar wird das auch beim LDI nicht ernst genommen. Gibt es da also bestimmte Fristen oder Beschwerdestellen (in Brüssel etwa?)?
Einen Anwalt für so etwas einzuschalten halte ich für noch nicht nötig (und auch etwas übertrieben, um ehrlich zu sein).
-- Editiert von User am 11. Dezember 2023 21:06
Gibt es Fristen, bis wann Landesbeauftragte für den Datenschutz antworten müssen?
Das wird durchaus ernst genommen. 1 Monat ist mE noch keine überlange Zeit.Zitat :Scheinbar wird das auch beim LDI nicht ernst genommen.
Man könnte eine ---Sachstandsanfrage--- machen, sich quasi höflich in Erinnerung bringen. (dort beim LDI, nicht in Brüssel und nicht mit Anwalt).
Ob dein Anliegen einen Antrag zur Klärung darstellt, wirst du selbst einschätzen können.
Dann gelten uU die Fristen nach VwGO
Der LDI in NRW sucht Personal, speziell ITler---
Wie konkret hat man denn dieses
Zitat :mein Konto
denn nachgewiesen?
Und wie konkret hat man seine Identität nachgewiesen?
Ansonsten sind die Weigerungen der Auskunft mit der Begründung
Zitat :aus "Sicherheitsgründen"
völlig korrekt.
Zitat :Gibt es Fristen, bis wann Landesbeauftragte für den Datenschutz antworten müssen?
Es wäre mir neu, das es solche Fristen gäbe.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was habe ich zu tun, wenn auf meine Anfragen nicht mehr reagiert wird?
Der letzte Stand war, dass ich die entspr. Beweise geschickt habe, seit dem ist nichts mehr gekommen.
Zitat :Was habe ich zu tun, wenn auf meine Anfragen nicht mehr reagiert wird?
Realisieren das man nicht der Einzige mit einem Anliegen dort ist. Und aufgrund begrenzter Kapazitäten unwichtigere Anliegen in der Rangfolge halt weiter unten landen.
Und aufhören die Leute mit sinnlosen Anfragen von der eigentlichen Arbeit abzuhalten wäre auch schon mal gut.
Alternativ kann man sich auch einen Anwalt nehmen und die Website selber verklagen.
Die Datenschutzbehörden sind leider vollkommen überlastet.
Zitat :
Der Account ist gesperrt und ich erhalte weder Datenauskunft noch kommen die der Löschung meiner Daten nach - aus "Sicherheitsgründen".
Vielleicht hilft Ihnen eine Anzeige gegen unbekannt? Und man bekommt darüber Auskunft?
Ich frage mich, ob das überhaupt ein Fall für den Datenschutzbeauftragten ist.
Die Daten sind maximal geschützt, weil gesperrt. Was sonst noch zwischen Webseitenanbieter und Kunde auszudiskutieren ist, fällt nicht in die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten. Das muss man selbst erledigen oder einen Anwalt beauftragen.
Zitat :Realisieren das man nicht der Einzige mit einem Anliegen dort ist. Und aufgrund begrenzter Kapazitäten unwichtigere Anliegen in der Rangfolge halt weiter unten landen.
Das ist irrelevant und noch lange kein Grund dafür, dass sich so etwas über Monate erstreckt.
Zitat :Vielleicht hilft Ihnen eine Anzeige gegen unbekannt? Und man bekommt darüber Auskunft?
Ich möchte, dass mein Account samt den Daten gelöscht wird. Dass die meine Daten in einem gesperrten Account in deren Datenbanken aufbewahren und ich nicht mein Recht (auf Löschung) ausüben kann, geht gar nicht
Zitat :Ich frage mich, ob das überhaupt ein Fall für den Datenschutzbeauftragten ist.
Natürlich ist es das. Unter "Meine Rechte" steht, dass ich Recht auf Löschung meiner Daten hätte.
Es geht nicht um den Schutz der Daten, sondern um die Löschung.
Dem wird nicht nachgegangen, also wird die entspr. Behörde eingeschaltet. Die wiederum scheint ihre eigenen Pflichten nicht einhalten zu wollen.
Frage sollte da eher sein, ob die nächsthöhere Instanz in Brüssel eingeschaltet werden muss
-- Editiert von User am 6. März 2024 22:56
Zitat :Natürlich ist es das. Unter "Meine Rechte" steht, dass ich Recht auf Löschung meiner Daten hätte.
Nur scheinen Sie momentan den Webseitenbetreiber nicht davon überzeugen zu können, dass es Ihre Daten sind.
Sehe ich das richtig, dass jemand Fremdes sich Zugang zu dem Konto verschafft hat und die Zugangsdaten so verändert hat, dass Sie jetzt keinen Zugang mehr haben?
Wenn ja, dann sind das erstmal nicht mehr Ihre Daten, sondern die Daten desjenigen, der die aktuellen Zugangsdaten hat.
Die Arbeit, dem Webseitenbetreiber davon zu überzeugen, dass es doch Ihre Daten sind, wird Ihnen der Datenschutzbeauftragte nicht abnehmen.
Wenn Sie eine Antwort vom Datenschutzbeauftragten erhalten, wird diese sinngemäß lauten, dass Sie Anzeige gegen denjenigen erstatten sollten, der sich Zugang zu Ihrem Konto verschafft hat.
Wie konnte denn das Konto geändert werden?
Da müsste der "Hacker" doch schon das Passwort gehabt haben oder wie sollte sonst die emailadresse abgeändert werden?
Zitat :Ich möchte, dass mein Account samt den Daten gelöscht wird.
Es gibt offenbar keine substantiierten Beweise, dass es Dein Account ist noch Beweise, das es Deine Daten sind.
Zitat :Das ist irrelevant und noch lange kein Grund dafür, dass sich so etwas über Monate erstreckt.
Zitat :Frage sollte da eher sein, ob die nächsthöhere Instanz in Brüssel eingeschaltet werden muss
Ja und den Papst und den Bundespräsidenten sollte man auch noch involvieren ...
Zitat :Ich frage mich, ob das überhaupt ein Fall für den Datenschutzbeauftragten ist.
Die Daten sind maximal geschützt, weil gesperrt.
Ja, denn der könnte prüfen ob es überhaupt schon einen Anspruch auf Löschung gibt und wenn ja, welche Daten das betreffen würde.
Die meisten Leute lesen die Gesetz ja nicht komplett bzw. lesen sie gar nicht und glauben fälschlicherweise, das sie einen generellen Löschanspruch hätten, weil das irgendwo im Internet stand.
Zitat :Ja, denn der könnte prüfen ob es überhaupt schon einen Anspruch auf Löschung gibt
Vollkommen richtig, denn dem Löschungsanspruch stehen regelmäßig gesetzliche Aufbewahrungs- und/oder Speicherfisten gegenüber.
Zitat :Das ist irrelevant und noch lange kein Grund dafür, dass sich so etwas über Monate erstreckt.
Dann geh mal vor Gericht, dann wirst Du Zeiträume kennen lernen, von denen Du nicht mal geträumt hast.
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