Gibt es Fristen, bis wann Landesbeauftragte für den Datenschutz antworten müssen?

11. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Gibt es Fristen, bis wann Landesbeauftragte für den Datenschutz antworten müssen?

Hallo,
habe mich bei den Landesbeauftragten für den Datenschutz (NRW) per E-Mail gemeldet, allerdings keine Antwort erhalten.
Das ist jetzt knapp ein Monat her (dass die E-Mail angekommen ist, wurde mir autom. bestätigt).

Ging darum, dass eine Website mein Konto gesperrt hat, weil ein Fremder sich Zugriff darauf schaffen konnte und u.a. meine Mail von diesem Account geändert hat. Der Account mit meinen Daten existiert weiterhin - nur unter einer anderen E-Mail.
Der Account ist gesperrt und ich erhalte weder Datenauskunft noch kommen die der Löschung meiner Daten nach - aus "Sicherheitsgründen".
Stattdessen wird mir mitgeteilt, dass ich mit der ursprünglich registrierten Mail-Adresse mich erneut registrieren kann - das beantwortet mein Anliegen aber überhaupt nicht.

Scheinbar wird das auch beim LDI nicht ernst genommen. Gibt es da also bestimmte Fristen oder Beschwerdestellen (in Brüssel etwa?)?
Einen Anwalt für so etwas einzuschalten halte ich für noch nicht nötig (und auch etwas übertrieben, um ehrlich zu sein).



-- Editiert von User am 11. Dezember 2023 21:06




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40344 Beiträge, 6568x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Scheinbar wird das auch beim LDI nicht ernst genommen.
Das wird durchaus ernst genommen. 1 Monat ist mE noch keine überlange Zeit.
Man könnte eine ---Sachstandsanfrage--- machen, sich quasi höflich in Erinnerung bringen. (dort beim LDI, nicht in Brüssel und nicht mit Anwalt).

Ob dein Anliegen einen Antrag zur Klärung darstellt, wirst du selbst einschätzen können.
Dann gelten uU die Fristen nach VwGO

Der LDI in NRW sucht Personal, speziell ITler--- :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129958 Beiträge, 41446x hilfreich)

Wie konkret hat man denn dieses

Zitat (von melihtozlu):
mein Konto

denn nachgewiesen?
Und wie konkret hat man seine Identität nachgewiesen?

Ansonsten sind die Weigerungen der Auskunft mit der Begründung
Zitat (von melihtozlu):
aus "Sicherheitsgründen"

völlig korrekt.



Zitat (von melihtozlu):
Gibt es Fristen, bis wann Landesbeauftragte für den Datenschutz antworten müssen?

Es wäre mir neu, das es solche Fristen gäbe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Was habe ich zu tun, wenn auf meine Anfragen nicht mehr reagiert wird?
Der letzte Stand war, dass ich die entspr. Beweise geschickt habe, seit dem ist nichts mehr gekommen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129958 Beiträge, 41446x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Was habe ich zu tun, wenn auf meine Anfragen nicht mehr reagiert wird?

Realisieren das man nicht der Einzige mit einem Anliegen dort ist. Und aufgrund begrenzter Kapazitäten unwichtigere Anliegen in der Rangfolge halt weiter unten landen.

Und aufhören die Leute mit sinnlosen Anfragen von der eigentlichen Arbeit abzuhalten wäre auch schon mal gut.


Alternativ kann man sich auch einen Anwalt nehmen und die Website selber verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9892 Beiträge, 2081x hilfreich)

Die Datenschutzbehörden sind leider vollkommen überlastet.

Zitat (von melihtozlu):


Der Account ist gesperrt und ich erhalte weder Datenauskunft noch kommen die der Löschung meiner Daten nach - aus "Sicherheitsgründen".


Vielleicht hilft Ihnen eine Anzeige gegen unbekannt? Und man bekommt darüber Auskunft?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19177 Beiträge, 10325x hilfreich)

Ich frage mich, ob das überhaupt ein Fall für den Datenschutzbeauftragten ist.
Die Daten sind maximal geschützt, weil gesperrt. Was sonst noch zwischen Webseitenanbieter und Kunde auszudiskutieren ist, fällt nicht in die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten. Das muss man selbst erledigen oder einen Anwalt beauftragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Realisieren das man nicht der Einzige mit einem Anliegen dort ist. Und aufgrund begrenzter Kapazitäten unwichtigere Anliegen in der Rangfolge halt weiter unten landen.


Das ist irrelevant und noch lange kein Grund dafür, dass sich so etwas über Monate erstreckt.

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#8
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Vielleicht hilft Ihnen eine Anzeige gegen unbekannt? Und man bekommt darüber Auskunft?


Ich möchte, dass mein Account samt den Daten gelöscht wird. Dass die meine Daten in einem gesperrten Account in deren Datenbanken aufbewahren und ich nicht mein Recht (auf Löschung) ausüben kann, geht gar nicht

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ich frage mich, ob das überhaupt ein Fall für den Datenschutzbeauftragten ist.


Natürlich ist es das. Unter "Meine Rechte" steht, dass ich Recht auf Löschung meiner Daten hätte.
Es geht nicht um den Schutz der Daten, sondern um die Löschung.
Dem wird nicht nachgegangen, also wird die entspr. Behörde eingeschaltet. Die wiederum scheint ihre eigenen Pflichten nicht einhalten zu wollen.

Frage sollte da eher sein, ob die nächsthöhere Instanz in Brüssel eingeschaltet werden muss

-- Editiert von User am 6. März 2024 22:56

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19177 Beiträge, 10325x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Natürlich ist es das. Unter "Meine Rechte" steht, dass ich Recht auf Löschung meiner Daten hätte.

Nur scheinen Sie momentan den Webseitenbetreiber nicht davon überzeugen zu können, dass es Ihre Daten sind.
Sehe ich das richtig, dass jemand Fremdes sich Zugang zu dem Konto verschafft hat und die Zugangsdaten so verändert hat, dass Sie jetzt keinen Zugang mehr haben?
Wenn ja, dann sind das erstmal nicht mehr Ihre Daten, sondern die Daten desjenigen, der die aktuellen Zugangsdaten hat.
Die Arbeit, dem Webseitenbetreiber davon zu überzeugen, dass es doch Ihre Daten sind, wird Ihnen der Datenschutzbeauftragte nicht abnehmen.
Wenn Sie eine Antwort vom Datenschutzbeauftragten erhalten, wird diese sinngemäß lauten, dass Sie Anzeige gegen denjenigen erstatten sollten, der sich Zugang zu Ihrem Konto verschafft hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 15x hilfreich)

Wie konnte denn das Konto geändert werden?

Da müsste der "Hacker" doch schon das Passwort gehabt haben oder wie sollte sonst die emailadresse abgeändert werden?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129958 Beiträge, 41446x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Ich möchte, dass mein Account samt den Daten gelöscht wird.

Es gibt offenbar keine substantiierten Beweise, dass es Dein Account ist noch Beweise, das es Deine Daten sind.



Zitat (von melihtozlu):
Das ist irrelevant und noch lange kein Grund dafür, dass sich so etwas über Monate erstreckt.

:bang:



Zitat (von melihtozlu):
Frage sollte da eher sein, ob die nächsthöhere Instanz in Brüssel eingeschaltet werden muss

Ja und den Papst und den Bundespräsidenten sollte man auch noch involvieren ...



Zitat (von drkabo):
Ich frage mich, ob das überhaupt ein Fall für den Datenschutzbeauftragten ist.
Die Daten sind maximal geschützt, weil gesperrt.

Ja, denn der könnte prüfen ob es überhaupt schon einen Anspruch auf Löschung gibt und wenn ja, welche Daten das betreffen würde.
Die meisten Leute lesen die Gesetz ja nicht komplett bzw. lesen sie gar nicht und glauben fälschlicherweise, das sie einen generellen Löschanspruch hätten, weil das irgendwo im Internet stand.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13425 Beiträge, 4803x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, denn der könnte prüfen ob es überhaupt schon einen Anspruch auf Löschung gibt

Vollkommen richtig, denn dem Löschungsanspruch stehen regelmäßig gesetzliche Aufbewahrungs- und/oder Speicherfisten gegenüber.

Zitat (von melihtozlu):
Das ist irrelevant und noch lange kein Grund dafür, dass sich so etwas über Monate erstreckt.

Dann geh mal vor Gericht, dann wirst Du Zeiträume kennen lernen, von denen Du nicht mal geträumt hast.

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