Gibt es sowas wie ein "privates Zahlungsversprechen"?

2. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lisa Schulz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es sowas wie ein "privates Zahlungsversprechen"?

Liebe Ihr alle,

Ich möchte mich absichern, dass eine bestimmte Person beim Eintreten des Falls X eine bestimmte Summe an mich zu zahlen hat.

Kann man das schriftlich LEGAL BINDEND so privat aufsetzen, oder müsste das von einem Notar unterschrieben werden?

Falls so etwas geht, sagt Ihr mir bitte, unter welchem Namen man ein rechtlich gültiges Muster im Internet suchen kann? Ein Schuldschein ist es doch nicht, oder? Es ist ja noch kein Geld geflossen, sondern es soll zukünftig zu einem bestimmten Tag X Geld fliessen. Also eine zukünftige Zahlungsverpflichtung. ...

Ich bedanke mich bei jedem, der mir hier weiterhelfen kann.

Herzliche Grüsse, Lisa

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Kommt drauf an, um was es genau geht, d.h. was sich hinter Fall X verbirgt.

Sollte es sich um eine Gegenleistung, dann kann man das formlos vereinbaren.

Wenn es sich bei Fall X z.B. um eine bestandene Prüfung handelt, dann handelt es sich um ein Schenkungsversprechen, das zur Wirksamkeit notariell beurkundet werden muss.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wir haben in Deutschland so etwas wie Vertragsfreiheit. Man kann also alles vereinbaren, was man will, die Grenze ist Sittenwidrigkeit oder zwingendes Recht. Was hier wohl geplant ist, das ist ein Darlehen oder so etwas ähnliches. Wie man das rechtlich individuell ausgestaltet, dafür wird man im www wohl kaum eine Vorlage finden.

Wenn am so wenige Kenntnisse hat, dann sollte man vielleicht fachkundige Hilfe, etwa durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32281 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Lisa Schulz):
Kann man das schriftlich LEGAL BINDEND so privat aufsetzen,
Wenn beide das gleiche darunter verstehen und auch beide die Konsequenzen lesen können, die bei Nichteinhaltung folgen--- dann dürfte das ohne Notar oder Anwalt ausreichend sein.

Weder bei privaten noch bei notariell oder anwaltlich formulierten Vereinbarungen gibt es eine Sicherheit, dass dann auch tatsächlich gezahlt wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Lisa Schulz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sollte es sich um eine Gegenleistung, dann kann man das formlos vereinbaren.

Wenn es sich bei Fall X z.B. um eine bestandene Prüfung handelt, dann handelt es sich um ein Schenkungsversprechen, das zur Wirksamkeit notariell beurkundet werden muss.


Hallo und danke fürs Antworten. Nein, es geht um eine Summe, die eine dritte Partei "C" (Anwalt für SEINEN Kunden) festlegen wird, und von der ich möchte, dass sowohl ich "A" als auch der andere "B" diese Forderung zu 50% jeder für sich begleicht. Da die Forderungen allein an mich gestellt werden, möchte ich mit diesem "privaten Zahlungsversprechen" sicherstellen, dass die Gegenpartei "B" auch wirklich 50% dieses Betrags zahlt, und ich die anderen 50%. Ich bin mir halt nicht sicher, wenn ich die schriftlich aufsetze und "B" unterschreibt, dass das Ganze auch bindend ist? Mündlich sagt mir "B" ja zu, dass er zahlen will ... aber klar, ich hätte es doch gerne lieber verbindlicher. Herzliche Grüsse, Lisa

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32281 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Lisa Schulz):
dass die Gegenpartei "B" auch wirklich 50% dieses Betrags zahlt
Ich meine, auch das kann man nicht sicherstellen. Wenn B dann trotz jetzigem Versprechen nicht zahlt, ist das leider so.
Die Summe dann ggfls. von B trotzdem einzutreiben, ist mit anderen Mitteln möglich.
Zumindest der Versuch...

Je nachdem, um welche *Schuld* es sich handelt, könnte der C-Anwalt auch auf A zukommen und die 50% für B von A fordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Und Du willst das alleine ohne jedwede Fachkenntnis gegen einen Anwalt auf der anderen Seite hin bekommen? Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du das schaffst? Wie wärs schon unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit mit einem eigenen Anwalt? Der könnte z.B. auch Unterwerfungsklauseln wie z.B. der sofortigen Vollstreckung ohne Gerichtsverfahren einbauen, um Dich zumindest ansatzweise abzusichern.

Mir ist immer noch schleierhaft, wieso man so ein Risiko eingeht. Vielleicht hättest Du mehr Freude daran, aus Deinen Geldscheinen kleine Boote zu basteln und sie den Rhein runterfahren zu sehen.

wirdwerden

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#7
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

@Lisa Schulz,

ist es möglich, den Hintergrund - also warum diese Vereinbarung gewünscht wird - zu erklären???

Vielleicht hat dann jemand noch eine bessere Idee.

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#8
 Von 
Lisa Schulz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von malia):
ist es möglich, den Hintergrund - also warum diese Vereinbarung gewünscht wird - zu erklären???


Hallo und guten Morgen, ich wollte gar nicht mysteriös sein, aber ich merke, dass der Hintergrund wohl doch eine Rolle hier spielt ... Also, ich versuche es mal. Ich hatte einen Makler beauftragt. Jedoch bereits nach einer Woche fand sich durch absoluten Zufall bei einem Gespräch beim Hundespaziergang ein Käufer! Ich rief also den Makler an und berichtete, was geschehen war, und dass das ganze Verkaufsprozedere nicht mehr notwendig würde. Der Makler bestand jedoch auf die volle Courtage, die ihm leider rechtens durch die Art des Vertrages auch zustehen würde. Darauf schalteten der Käufer und ich (Verkäuferin) einen Anwalt ein, und der spricht sich nun mit dem Anwalt der Immobilienfirma ab, um einen Vergleich zu erreichen. DIESEN VERGLEICH - so zwischen dem Käufer und mir besprochen - wollen wir beide dann jeweils 50/50 zahlen. Das Ganze sollte eigentlich VOR der Vertragsunterzeichnung beim Notar aus dem Weg sein. Nun drängt aus bestimmten Gründen aber die Zeit, und wir wollen so schnell wie möglich den Immobilienverkauf durchziehen. Aus diesem Grund frage ich, ob es so etwas wie ein ZAHLUNGSVERSPRECHEN gibt, das als Dokument notfalls vor Gericht standhalten würde. Also kein SCHULDSCHEIN, wo schon Geld geflossen ist, sondern ein ZAHLUNGSVERSPRECHEN, wo noch Geld fliessen soll. Warum ich das möchte? Weil rein theoretisch der Käufer nach Vertragsunterzeichnung für den Kauf der Immobilie vor Notar mir eine Nase drehen könnte und sagen könnte, dass er sich nun nicht mehr an den Maklergebühren / an dem Vergleich beteiligt, und dann ginge ja alles zu meinen Lasten. Bitte, es geht mir jetzt wirklich nur um ein mögliches ZAHLUNGSVERSPRECHEN: Dokument, Legalität etc. Es geht mir nicht um die Maklersache, die ist schon eindeutig durchleuchtet nach dem Motto "... drum prüfe, wer sich ewig bindet ..." Da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und ertrunken ... Ich möchte jetzt nur sicherstellen, dass, egal wie hoch der Vergleich ausfällt, der Käufer und ich diese Kosten 50/50 zahlen. Ich danke Euch und liebe Grüsse, Lisa

-- Editiert von Lisa Schulz am 03.07.2022 08:05

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Dann dürfte die sinnvollste Lösung darin bestehen, dass man in den Immobilienkaufvertrag eine Zeile aufnimmt, die sinngemäß sagt: "bestehende und zukünftige Ansprüche des Maklers XY wegen des vorliegenden Immobilienkaufs werden von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo, Lisa,

danbe ür fdie Aufklärung..

Drkabo hat einen guten Vorschlag gemacht.

Ich würde ergänzend noch folgendes beachten:

Zitat:
"Das Ganze sollte eigentlich VOR der Vertragsunterzeichnung beim Notar aus dem Weg sein. Nun drängt aus bestimmten Gründen aber die Zeit, und wir wollen so schnell wie möglich den Immobilienverkauf durchziehen.

)In diesem Satz liegt eine Falle.

Solange der Vertrag nicht unterzeichnet ist, hast Du alle Karten in der Hand.
Und - sollte der potentielle Käufer mit abspringen drohen, du zahlst ja sowieso den Makler.

Also ich würde

1. zunächst einmal die genaue Summe wissen wollen, um die es geht,
d.h. die vonjedemzu zahlen ist

2. [b] Der Käufer versucht Zeitdruck aufzubauen -
das würde ich nicht akzeptieren.
[/b]

3. Das alles muss durch sein, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

4. Auch die Zahlungen müssen vorher erledigt werden.

5. Kein Kaufvertrag und vor allem keine Grundbucheintragung BEVOR DAS ERLEDIGT IST:


NOCH hast Du alle Karten inder Hand.


Lass Di ch nicht unter Druc k setzen.

grüsse
malia







1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dieses Zahlungsversprechen ist juristisch ein Schenkungsversprechen, da es weder vom Makler von von der Verkäuferin eine Rechtsgrundlage für so eine Forderung gibt. Es ist daher eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Ein vorzeitiger rechtswirksamer Vertrag birgt für den Käufer die Gefahr, dass anschließend der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Ein entsprechender Vertrag nach Abschluss des Kaufvertrages könnte vom Käufer einfach verweigert werden. Einzig sinnvoller Weg ist daher wie von @drkabo vorgeschlagen die Aufnahme einer entsprechenden Klausel in den Immobilienkaufvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

@hh
muss man denn nicht zunächst einmal wissen um welchen Berag es genau geht????

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von malia):
muss man denn nicht zunächst einmal wissen um welchen Berag es genau geht????


Nein, es reicht so eine Klausel wie von @drkabo vorgeschlagen.

Tatsächlich müsste der Verkäufer den Betrag aber genau kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Lisa Schulz):
Ich möchte mich absichern, dass eine bestimmte Person beim Eintreten des Falls X eine bestimmte Summe an mich zu zahlen hat.

Dann schließt man mit dieser Person einen Vertrag, in dem das so geregelt ist.

Zitat:
Kann man das schriftlich LEGAL BINDEND so privat aufsetzen

Theoretisch ja.
Zitat:
, oder müsste das von einem Notar unterschrieben werden?

Nein. Es sei denn, das ganze wäre eine Schenkung.

Praktisch sollte man, wenn's nicht nur um ein paar 100 Euro geht, den Vertrag von einem Rechtsanwalt aufsetzen lassen. Das verhindert, daß ein Rechtslaie unwirksame Vertragsklauseln zusammenbastelt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nein. Es sei denn, das ganze wäre eine Schenkung.


Als separater Vertrag handelt es sich um eine Schenkung, da der Zahlung des Käufers keine Gegenleistung gegenüber steht. Darum ist es geschickter, das in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Zitat (von eh1960):
Praktisch sollte man, wenn's nicht nur um ein paar 100 Euro geht, den Vertrag von einem Rechtsanwalt aufsetzen lassen.


Wenn man zuviel Geld hat, dann kann man das machen. Günstiger und einfacher ist es jedoch, den Notar, der den Kaufvertrag aufsetzt zu bitten, eine entsprechende Klausel in den Kaufvertrag aufzunehmen.

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