Ich meiner Abwesenheit (Urlaub) kam es bei mir zum Zustellversuch eines Einschreibens. Aufgrund meiner Abwesenheit wurde es in eine Postfiliale gebracht. Da ich erst gestern wiederkam und die 7 Werktage vorbei sind, die eine solche Sendung in einer Postfiliale aufbewahrt wird, ist das Einschreiben nun schon wieder an den Absender zurückgegangen.
Nach Prüfen der Sendungsnummer und einem Telefonat mit der Deutschen Post hat sich nun herausgestellt, dass der Absender des Einschreibens sein von ihm selbst verschicktes und an ihn zurückgegangenes Einschreiben nicht angenommen hat - er hat die Annahme des von ihm abgeschickten Einschreibens verweigert.
Wenn ich ein Einschreiben von einer offiziellen Behörde o.ä. erhielte würde diese das Rückgesandte Einschreiben sicherlich auch wieder annehmen bei Rückversand und einen erneuten Zustellversuch unternehmen.
Gilt das Einschreiben nun als zugestellt? (Bzw. in welchen Fällen würde es als zugestellt gelten?)
Ich kann eine Kündigung ( sowohl Vermieter als auch Arbeitgeber ) ausschließen und ein Verfahren ist auch nicht anhängig.
Ich habe ja nun weder das Einschreiben absichtlich nicht angenommen / die Annahme verweigert noch habe ich es absichtlich nicht abgeholt, sondern es nur aufgrund Abwesenheit nicht rechtzeitig geschafft abzuholen, bevor es zurückging.
Was bezweckt der Absender damit, die Annahme seines von ihm selbst verschickten und nun an ihn zurückgesandten Einschreibens zu verweigern?
Was passiert mit dem Einschreiben, nachdem es nun sowohl von mir als auch vom Absender nicht angenommen wurde (verbleibt es im Nirvana...sodass ich den Inhalt nie zu Gesicht bekomme) ?
Danke im Voraus
Gilt Einschreiben bei Nichtabholung als zugestellt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Welche Art eines Einschreibens genau?ZitatZustellversuch eines Einschreibens :
Das Wissen nur die Götter...ZitatWas bezweckt der Absender damit, die Annahme seines von ihm selbst verschickten und nun an ihn zurückgesandten Einschreibens zu verweigern? :
Was man hier sucht ist vermutlich die sog. Zugangsfiktion. Die besagt, dass unter gewissen Umständen davon ausgegangen werden kann (bspw. "beliebt" bei behördlichen Schreiben), dass das Skriptum nach Abgabe bei der Post plus einer angemessenen Frist, zugestellt wurde.
Diese Zugangsfiktion gibt es im "Zivilrecht" so nicht pauschal, Gerichte urteilen da durchaus unterschiedlich.
Eine aktive Zugangsvereitelung kann ich jedenfalls auch nicht erkennen.
Ich tendiere daher zu: Inhalt des Schreibens gilt nicht als zugestellt.
Ab hier meine Mutmaßung:
Das ist eine gute Frage: ich mutmaße mal, dass es eine weitere Iterationsschleife durchläuft.ZitatWas passiert mit dem Einschreiben, nachdem es nun sowohl von mir als auch vom Absender nicht angenommen wurde :
Im Nirvana vermutlich nicht. Die Post vernichtet, soweit ich weiß, keine Sendungen. Gut möglich jedoch, dass es irgendwo "gelagert" wird und nur auf Verlangen des Absenders herausgerückt wird. Da mag aber ein Postexperte hier noch eine "bessere" Antwort finden.Zitat(verbleibt es im Nirvana..? :
Zitatsodass ich den Inhalt nie zu Gesicht bekomme)? :
Das hingegen kann ich mir durchaus vorstellen...
ZitatGilt das Einschreiben nun als zugestellt? :
Nein, es fehlt ja die Zustellung.
ZitatWas bezweckt der Absender damit, die Annahme seines von ihm selbst verschickten und nun an ihn zurückgesandten Einschreibens zu verweigern? :
Das wird wohl nur er wissen.
Eventuell die Hoffnung das man es dem Empfänger dann "gewaltsam" zustellt?
ZitatWas passiert mit dem Einschreiben, nachdem es nun sowohl von mir als auch vom Absender nicht angenommen wurde :
A) Sie werfen es einfach in seinen Briefkasten
B) Er hat mit der Verweigerung eine Vernichtungserklärung abgegeben.
C) es wird bis zum Ablauf der Verjährung in der zentralen Sammelstelle eingelagert
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Was die Art des Einschreibens angeht weiß ich aufgrund der Angaben auf dem Abholzettel: "Eine persönliche Zustellung war am xx.xx. nicht möglich.
1 Briefsendung
Einschreiben"
Sprich also m.E. Einschreiben mit Rückschein, bei dessen Abholung eine Unterschrift verlang wird.
Was mir der nette Mitarbeiter bei der Deutschen Post am Telefon noch mitteilen konnte, war die Tatsache, dass das Einschreiben in Berlin aufgegeben wurde (weitere Angaben dufte er nicht machen).
Berlin ist von meinem Wohnort ca. 500 Kilometer entfernt. Somit erachte ich zumindest rein behördliche Schreiben als eher unwahrscheinlich.
Nun fallen mir lediglich Dinge wie Abmahnungen / Inkasso / o.ä. ein, aber beim besten Willen keinen Anlass für solcherart.
-- Editiert von ImmerWieder am 07.09.2020 12:54
Zitat:Nun fallen mir lediglich Dinge wie Abmahnungen / Inkasso / o.ä. ein, aber beim besten Willen keinen Anlass für solcherart.
Der Absender des Schreibens wird sich wahrscheinlich irgendwann noch einmal melden. Bis dahin wirst Du die Ungewissheit aushalten müssen.
Den Abholzettel würde ich zur Vorsicht aufbewahren.
Interessante Schlussfolgerung, gerade wenn man bedenkt, dass es in Berlin sehr viele Behörden gibt.ZitatBerlin ist von meinem Wohnort ca. 500 Kilometer entfernt. Somit erachte ich zumindest rein behördliche Schreiben als eher unwahrscheinlich. :
ZitatInteressante Schlussfolgerung, gerade wenn man bedenkt, dass es in Berlin sehr viele Behörden gibt. :
Behörden nutzen aber den Postzustellungsauftrag, der zum einen viel kostengünstiger ist und dazu wird noch die Zustellung rechtssicher dokumentiert und die Zustellung kann eben nicht verweigert werden denn auch die Ersatzzustellung ist möglich.
Daher gibt es absolut keinen Grund warum eine Behörde ein Einschreiben senden sollte.
Eigentlich sollte es aber doch durch den Sendungscode auf dem Abholzettel möglich sein den Absender zu ermitteln?
Bei einem Einschreiben gibt der Sendubngscode leider nur Auskunft darüber, wo sich das Einschreiben gerade befindet. Weder wann es verschickt wurde, noch wann ein Zustellversuch erfolgte oder wo / wielange es lagerte. Mitarbeiter der Deutschen Post (ich hatte ja dort angerufen) dürfen bzw. können auch keine weiteren Angaben machen. Der Mitarbeiter hätte nicht mal den Absendeort sagen dürfen...
ZitatBei einem Einschreiben gibt der Sendubngscode leider nur Auskunft darüber, wo sich das Einschreiben gerade befindet. Weder wann es verschickt wurde, noch wann ein Zustellversuch erfolgte oder wo / wielange es lagerte. Mitarbeiter der Deutschen Post (ich hatte ja dort angerufen) dürfen bzw. können auch keine weiteren Angaben machen. Der Mitarbeiter hätte nicht mal den Absendeort sagen dürfen... :
Nun meine Erfahrung war eine andere ich hatte im April ein Ausländisches Einschreiben im Postfach.
Den Abholzettel habe ich erst mitte Juni gefunden, der Bearbeiter am Schalter konnte mir den Absender des Einschreibens nennen.
Dass es am Telefon nicht funktioniert macht durchaus Sinn, da könnte wirklich jeder Anrufen ich glaube der Bearbeiter am Schalter wollte auch den Pass sehen.
Ja, am Schalter dürfen Sie alle Informationen nennen, nach Vorzeigen des Ausweises. Nur liegt meine Sendung leider nicht mehr am Schalter - da liegt dann das Problem.
ZitatGilt das Einschreiben nun als zugestellt? :
Nein, weil es nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Dass man im vorliegenden Konstrukt dann ggfs. nicht mehr in Erfahrung bringen kann, was in dem Schreiben nun stand, liegt in der Natur der Dinge.
ZitatWas bezweckt der Absender damit, die Annahme seines von ihm selbst verschickten und nun an ihn zurückgesandten Einschreibens zu verweigern? :
Vielleicht hat er etwas verwechselt und gedacht, er verweigere damit die Annahme eines Einschreibens von dir?
Vielleicht hat er irrigerweise gedacht, er hat einen rechtlichen Nachteil, wenn er es annimmt (etwa dass es als zugestellt gilt, durch eine Annahme seinerseits die Zustellungsfiktion aber wieder aufgehoben wird)?
Man weiß es nicht.
ZitatWas passiert mit dem Einschreiben, nachdem es nun sowohl von mir als auch vom Absender nicht angenommen wurde (verbleibt es im Nirvana...sodass ich den Inhalt nie zu Gesicht bekomme) ? :
Es war mir neu, dass man die Annahme zurückgehender Sendungen auch verweigern kann. Normalerweise wirft der Postbote dann in den Briefkasten ein, vielleicht war hier keiner vorhanden.
ZitatSomit erachte ich zumindest rein behördliche Schreiben als eher unwahrscheinlich. :
Eine Behörde dürfte auch keine Annahmen verweigern, außer da hat ein Praktikant einen Fehler gemacht.
ZitatJa, am Schalter dürfen Sie alle Informationen nennen, nach Vorzeigen des Ausweises. Nur liegt meine Sendung leider nicht mehr am Schalter - da liegt dann das Problem. :
Aber du kannst trotzdem zum Schalter und anhand der Seundungsmummer nach dem Absender fragen, dann ist der Inhalt natürlich immer noch unbekannt aber hilft vielleicht trotzdem weiter.
Nein auch das geht leider nicht. Das Einschrieben wurde in einem Kiosk zuf Aufbewahrung abgegeben. In diesem befindet sich ein sog. Postshop. Hier zumindest ist die Mitarbeiterin (laut Ihrer Aussage) nicht berechtigt Informationen herauszugeben zu einem Einschreiben, welches dort zwar zur Abholung bereit lag aber an den Absender zurückgeschickt wurde.
Zitat:ZitatGilt das Einschreiben nun als zugestellt? :
Nein, weil es nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Dass man im vorliegenden Konstrukt dann ggfs. nicht mehr in Erfahrung bringen kann, was in dem Schreiben nun stand, liegt in der Natur der Dinge.
ZitatWas bezweckt der Absender damit, die Annahme seines von ihm selbst verschickten und nun an ihn zurückgesandten Einschreibens zu verweigern? :
Vielleicht hat er etwas verwechselt und gedacht, er verweigere damit die Annahme eines Einschreibens von dir?
Vielleicht hat er irrigerweise gedacht, er hat einen rechtlichen Nachteil, wenn er es annimmt (etwa dass es als zugestellt gilt, durch eine Annahme seinerseits die Zustellungsfiktion aber wieder aufgehoben wird)?
Man weiß es nicht.
ZitatWas passiert mit dem Einschreiben, nachdem es nun sowohl von mir als auch vom Absender nicht angenommen wurde (verbleibt es im Nirvana...sodass ich den Inhalt nie zu Gesicht bekomme) ? :
Es war mir neu, dass man die Annahme zurückgehender Sendungen auch verweigern kann. Normalerweise wirft der Postbote dann in den Briefkasten ein, vielleicht war hier keiner vorhanden.
ZitatSomit erachte ich zumindest rein behördliche Schreiben als eher unwahrscheinlich. :
Eine Behörde dürfte auch keine Annahmen verweigern, außer da hat ein Praktikant einen Fehler gemacht.
Ich bin eigtl. auch davon ausgegangen, dass bei Rücksendung an den Absender der Brief in den Kasten geworfen wird und damit hat es sich. Maybe, dubiose Firma ohne Brifekasten?! Vermutlich wird die Zeit es zeigen.
ZitatNein auch das geht leider nicht. Das Einschrieben wurde in einem Kiosk zuf Aufbewahrung abgegeben. In diesem befindet sich ein sog. Postshop. Hier zumindest ist die Mitarbeiterin (laut Ihrer Aussage) nicht berechtigt Informationen herauszugeben zu einem Einschreiben, welches dort zwar zur Abholung bereit lag aber an den Absender zurückgeschickt wurde. :
Diese Shops ist eine dubiose Sache ...
Aber es besteht die Möglichkeit eine reguläre Postfiliale auf zu suchen dort muss nicht zwingend die Sendung hinterlegt worden sein, jede Fialile hat das selbe IT-System mit entsprechenden Zugriff.
So, hab das gestern noch ausprobiert. Postfiliale (Hauptpost hier bei uns) aufgesucht. Auch hier das gleiche Ergebnis. Mitarbeiter erklärte jedoch zudem, dass auch er selbst bei der Abfrage im System aus Datenschutzgründen den Absender nicht sehen kann. Sprich: Selbst wenn er ihn mir nennen dürfte, könnte er es garnicht. Aber zudem sagte er auch: Wenn das Einschreiben bereits zurückgegangen ist, dürfen mir dazu generell keinerlei Informationen gegeben werden.
Das denke ich auch. Wenn es aus Sicht des Absenders wichtige Post für dich war, wird der Absender einen neuen Zustellversuch unternehmen.ZitatVermutlich wird die Zeit es zeigen. :
Dass die Sendung in Berlin aufgegeben wurde, muss absolut gar nichts bedeuten.
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