Angenommen, es wird mir durch einen Gerichtsvollzieher eine Ladung zu einem Gerichtstermin zugestellt. Diese erfolgt durch Ersatzzustellung in den Briefkasten,
auf dem nur der Familienname steht.
Welche Personen mit welchen Vornamen dort wohnen, ist anhand des Briefkastens ja nicht erkennbar.
Beim Einwohnermeldeamt ist niemand unter der Adresse gemeldet.
Was passiert, wenn ich den Brief mit dem Vermerk an den Gerichtsvollzieher zurückschicke und behaupte, dass der Empfänger dort nicht wohnt ?
Gilt das Schreiben als zugestellt ?
Gilt die Post als zugestellt ???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieso kann die Familie den Brief vom Gericht nicht an eigentlichen Empfänger
weiterleiten ?
Nee, der Fall ist ja so konstruiert, dass der Empfänger zwar da wohnt,
aber nicht dort gemeldet ist und somit ja behaupten kann, dass er dort gar nicht wohnt und den Brief einfach an den Gerichtsvollzieher zurückschickt.
Kniffilige Angelegenheit.
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Es kommt nicht darauf an, ob jemand bei einer bestimmten Anschrift offiziell, d.h. ordnungs- und einwohnermelderechtlich gemeldet ist. Es kommt lediglich darauf an, ob er da wohnt. Wenn der tatsächliche Empfänger also in der zum Briefkasten gehörenden Wohnung wohnt, dann wurde ordnungsgemäß zugestellt.
Allenfalls wird der Gerichtstermin verschoben, aber nicht aufgehoben.
Und es entstehen weitere Kosten zu Lasten des Unerreichbaren. Ggf. führt es zu einem Versäumnisurteil.
Das Gericht wird spätser dejenige fragen wo er die ganze Zeit gewohnt hatte und dass er sich der Nichtanmeldung und Zustellungsvereitelung schuldig gemacht hat.
Wie will denn das Gericht beweisen, dass derjenige dort wohnt,
wenn er nicht gemeldet ist ????
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